Schlagwort-Archive: Ehesakrament

Ehe soziologisch: eine feste Geschlechtsgemeinschaft mit sich wandelnden Strukturen; Ehe im katholischen Verständnis: die rechtmäßige Verbindung von Mann und Frau zur dauernden leiblichen und geistigen Gemeinschaft.

I. Im Alten Testament ist die Ehe als einzige soziologische Institution ausdrücklich im Schöpferwillen Gottes verankert, ein Verhältnis zweier geschlechtsverschiedener, gleichwertiger und gleichberechtigter Menschen, eine heilige Ordnung von Anfang an (Gn 1,27f); in der altestamentlichen Bundesgeschichte steht sie – nicht auf der Höhe des Schöpfungsberichtes – ganz im Dienst der Erhaltung und Weiterführung der Sippe des Mannes. So ist die Eheschließung Sache der Familienoberhäupter, ihr Zweck ist die Erzeugung von Nachkommenschaft. Die «bürgerlich» rechtlich-moralischen Forderungen sind für Mann und Frau verschieden; der Mann kann nur die fremde, die Frau nur die eigene Ehe brechen. Eine Verpflichtung zur Einehe kennt das Alte Testament nicht. Die Ehe ist dort grundsätzlich lösbar. Ehelosigkeit ist dem Alte Testament als Lebensform fremd.

II. Im Neuen Testament schlägt sich das spezifisch neutestamentliche Verständnis darin nieder, daß Jesus die Ehe als von Gott gewirkte, auf Dauer angelegte Einheit von einem Mann und einer Frau erklärt und der Frau darin die vom Schöpfungsbericht intendierte gleichberechtigte Stellung wiedergibt (Mk 10, 6-9; Mt 19, 4ff). Als Lebensform dieser Weltzeit kann Heiraten den Menschen jedoch vor Gott schuldig machen, wenn er darüber den in Jesus ergangenen und bleibenden Anruf Gottes überhört (Lk 14,20; siehe evangelische Räte). Beide Linien werden in den Apostelbriefen weitergeführt (vgl. vor allem 1 Kor 7). Darüber hinaus wird der heilsgeschichtliche Ort der Ehe im Vergleich zu der Ehe Jesu Christi mit der Kirche gefunden (siehe Brautsymbolik, siehe Kirche); weil die Ehe das Abbild der gnadenvollen Verbindung Jesu Christi mit der Kirche ist (Eph 5,32), ist sie selbst schon grundsätzlich als wirksame zeichenhafte Gegenwart des göttlichen Gnadenwillens gesehen (das heisst Sakrament). Es ist nicht zu leugnen, daß die beiden christlichen Haltungen zur Ehe durch Paulus und seine spätere Interpretation ungleichgewichtig überliefert wurden, so daß sich die theologische Tradition (unter dem Einfluß des Augustinus) weitgehend der Frage zuwandte, inwieweit Ehe gerechtfertigt sein könnte.

III. Lehre der Kirche. Jede gültige Ehe unter zwei Getauften (also auch zwischen zwei nichtkatholischen Christen, nicht dagegen zwischen einem katholischen Getauften, der die katholische Eheschließungsform nicht beachtet, und einem Nichtkatholiken) ist ein Sakrament (DS 718 761; DGL: DS 1514; NR 356). Dies beruht darauf, daß die liebende Lebenseinheit zweier Personen eine Beziehung zu Gott als Grund und Ziel impliziert, daß jede Gemeinschaft von Christen in Jesus Christus eine Vergegenwärtigung Jesu und damit auch der Kirche einschließt (Mt 18,20), so daß dies in besonderem Maß von der Ehe als der kleinsten, aber totalen Gemeinschaft in Jesus Christus gesagt werden muß. Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, insofern sie in gültiger Weise ihren Ehewillen äußern. Der für Katholiken im Normalfall zur Gültigkeit geforderte Priester (bzw. Diakon) waltet als Amtszeuge, der einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vornimmt. Zum gültigen Empfang dieses Sakramentes sind alle Getauften fähig, sofern keine Ehehindernisse vorliegen (siehe unten). «Natürliche» Ehe ist – im Gegensatz zur sakramentalen Ehe – die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften. Wesentliche Wirkung des gültigen Eheabschlusses ist das Eheband, das seiner Natur nach lebenslänglich und ausschließlich ist; eine unter Christen gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden. (Unbestreitbar hat die Kirche die Pflicht, die Beständigkeit der Ehe und die Treue der Eheleute zueinander im Geist Jesu zu fördern. Sie hat daneben allerdings auch die Pflicht, sich im Geist Jesu, das heisst ohne Achtung und Diskriminierung, um Geschiedene und unter Umständen Wiederverheiratete zu kümmern. Die Kirche hat keine Möglichkeit, über die Gründe des Scheiterns einer Ehe oder über den Tatbestand ihrer Zerrüttung ein Urteil abzugeben.) Aus dem Eheband ergibt sich die gegenseitige Ehepflicht zur Treue, zur Lebensgemeinschaft, zur gegenseitigen geistigen und leiblichen Hilfe. Das II. Vatikanum versuchte, von einer juristischen und biologistischen Sicht der Ehe wegzukommen, indem es die Ehe als Bund und Teilhabe an der Liebe Jesu zur Kirche beschrieb und die Liebe der Ehegatten als Ehegut neben der Zeugung von Kindern hervorhob (Kirche/Welt 47-51; Kirche 11).

IV. Katholische Ehegesetzgebung (CIC can. 1012-1143). Weil der Ehevertrag unter Christen Sakrament ist, Vertrag und Sakrament aber nicht voneinander getrennt werden können, beansprucht die Kirche allein die Ehegesetzgebung und Ehegerichtsbarkeit. Für die gültige Eheschließungsform eines katholischen Christen ist die aktive Assistenz des Pfarrers des Eheschließungsortes (oder seines Delegierten) und wenigstens zweier Zeugen erforderlich. In Todesgefahr (oder sonst innerhalb Monatsfrist) ist auch eine vor zwei Zeugen geschlossene Ehe gültig, wenn ein trauungsberechtigter Priester (bzw. Diakon) ohne schwere Nachteile nicht beizubringen ist (außerordentliche Eheschließungsform). Diese kirchliche Eheschließungsform bindet alle, die in der katholischen Kirche getauft oder zu ihr zurückgekehrt sind, auch wenn einer nach der Taufe (oder Rückkehr) von ihr abgefallen ist; auch wenn der katholisch Getaufte die Ehe (nach erlangter Dispens) mit einem Andersgläubigen schließt. Eine gewöhnliche Vorbereitung zur Ehe bilden (Verlöbnis,) Brautunterricht und Aufgebot, für die im allgemeinen der Pfarrer der Braut anzugehen ist. Die Dispens von Ehehindernissen (aufschiebende: einfache Gelübde, gesetzliche Verwandtschaft, Bekenntnisverschiedenheit; trennende: Eheunmündigkeit, geschlechtliches Unvermögen, ein noch bestehendes Eheband, Religionsverschiedenheit, höhere Weihen, feierliche Ordensgelübde, Blutsverwandtschaft, qualifizierter Ehebruch u.a.) muß – soweit überhaupt möglich – vor der Eheschließung von Seiten des zuständigen Bischofs geschehen. Zur Ehekonsenserklärung (Jawort, siehe Consensus) von Seiten der Brautleute kommt von Seiten der Kirche seit den ältesten Zeiten die Eheeinsegnung, Trauung; sie soll möglichst innerhalb der Brautmesse erfolgen.

V. Kirchlich-eheliche Existenz. Die personale Liebe, die sich in der Ehe ihre Erscheinung schafft, ist in der jetzigen Heilsordnung faktisch von der Gnade Gottes getragen, die von sich aus diese Liebe immer heilt, erhöht und auf die Unmittelbarkeit Gottes hin öffnet. Das geschieht nicht erst dann, wenn diese Liebe der ausdrücklichen Botschaft des Evangeliums begegnet, also nicht erst in einer kirchlich-sakramentalen Ehe. In der Perspektive von Eph 5 läßt sich sagen: Die Einheit zwischen Jesus Christus und der Kirche (der von Gott geliebten Menschheit) ist der bewirkende Grund der Einheit zwischen Mann und Frau im voraus zu der Frage, ob und wieweit diese bewirkte Einheit auch alle Eigentümlichkeiten der bewirkenden Einheit an sich trägt. Die bewußte christliche Ehe ist dann die wirkliche Repräsentanz für die einende Liebe Gottes in Jesus Christus zur Menschheit; in dieser Ehe wird die Kirche in der Form der kleinsten, aber wahren Einzelkirche in der Welt präsent. Dieser Zeichenfunktion gilt die besondere Gnade der Ehe als Sakrament.

kthW

Ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau berechtigt?

Wackelkandidat «gleich» für Begriffe, die beliebig auf alle Seiten kippen können

Im Philosophie-Unterricht habe ich vor etlichen Jahren mal vom Kontradiktionsprinzip gehört (Gion Darms: Von der Philosophie fürs Leben lernen. Herausgeber: Peter Steinegger, Carl J. Wiget, Stefan Pfyl, Franz Xaver von Weber, 2012, S. 162-163.) Ein Seinsprinzip also, welches besagt: «Das Gleiche kann unter demselben Gesichtspunkt nicht zugleich sein und nicht sein.»  Ich verlasse mich hier auf diese Definition, weil sie vom grössten Philosophen aller Zeiten stammt, nämlich vom hl. Thomas von Aquin. Ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau berechtigt? weiterlesen

Öffnung der Ehe ist Phantasma und widerspricht ihrem Wesen

Familie ist keine Erfindung für Homos: Wer will denn jetzt wieder mit Gewalt eine Beugung der Menschennatur?

http://www.demofueralle.de
Das Symposium des ‚Aktionsbündnisses für Ehe und Familie – Demo für alle’ sowie CitizenGO konnte nur unter dem Schutz starker Polizeikräfte abgehalten werden

Am 20. Januar 2018 fand in Kelsterbach bei Frankfurt ein Symposium des «Aktionsbündnisses für Ehe und Familie – Demo für alle» sowie CitizenGO statt. Die Veranstaltung konnte nur unter Polizeischutz  abgehalten werden. Mit mehreren Hundertschaften musste die hessische Polizei das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit absichern und somit gewährleisten. Das Frankfurter Gegen-„Bündnis für Akzeptanz und Vielfalt“ hatte für den Symposiumstag zu einer „Demo der Vielfalt und Liebe“ in der Innenstadt mobilisiert. Wegen der Geheimhaltung des Tagungsorts planten sie zusätzlich einen kurzfristig angesetzten „spontanen Demolauf“ am Veranstaltungstag. Öffnung der Ehe ist Phantasma und widerspricht ihrem Wesen weiterlesen

8. Schweizer «Marsch fürs Läbe» beim hl. Bruder Klaus im Ranft – abgesagt!

Der diesjährige «Marsch fürs Läbe» sollte unter dem Motto «Bäte fürs Läbe» stattfinden

Bild: http://www.marschfuerslaebe.ch/home/
Marsch fürs Läbe 2017 findet im obwaldnerischen Flüeli-Ranft statt.

Während sich bereits am Samstag, den 20. Mai, in Rom wieder mehrere zehntausend Menschen versammelten, um in Italien für das Recht auf Leben zu marschieren, laufen auch in der Schweiz die Vorbereitungen für den diesjährigen Marsch fürs Läbe auf Hochtouren.  Bereits zum achten Mal wird der «Marsch fürs Läbe» in der Schweiz veranstaltet. Dieses Jahr findet der Marsch am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, dem 17. September 2017, unter dem Motto «Bäte fürs Läbe» statt. Als Gebetsmarsch bewegen sich die Teilnehmer von St. Niklausen ins Flüeli-Ranft OW. Wie schon die vorigen Jahre gibt es anschliessend einen überkonfessionellen Open-Air-Gottesdienst mit Musik, Ansprachen und Lebenszeugnissen. Mit dabei ist diesmal unter anderem Pfarrer Geri Keller aus Winterthur. 8. Schweizer «Marsch fürs Läbe» beim hl. Bruder Klaus im Ranft – abgesagt! weiterlesen

Misericordia et misera – die Barmherzigkeit und die Erbärmliche

Apostolisches Schreiben zum Abschluss des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit

Bild: EWTN livePapst Franziskus erbittet allen Lesern des Apostolischen Schreibens «Misericordia et misera» zum Abschluss des Außerordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit «Barmherzigkeit und Frieden«. Der folgende Wortlaut in offizieller deutscher Übersetzung wurde von Radio Vatikan, Artikel 1273677, übernommen:

Misericordia et misera – die Barmherzigkeit und die Erbärmliche, das sind die beiden Worte, die der heilige Augustinus gebraucht, um die Begegnung zwischen Jesus und der Ehebrecherin zu beschreiben (vgl. Joh 8,1-11). Eine schönere und schlüssigere Formulierung als diese konnte er nicht finden, um das Geheimnis der Liebe Gottes verständlich zu machen, wenn diese dem Sünder begegnet: » Es blieben nur zwei: die Erbärmliche und die Barmherzigkeit. «[1] Wie viel Erbarmen und göttliche Gerechtigkeit liegt in dieser Erzählung! Ihre Lehre wirft ein Licht auf den Abschluss des Außerordentlichen Jubiläums der Barmherzigkeit und zeigt zugleich den Weg auf, den wir in Zukunft gehen sollen. Misericordia et misera – die Barmherzigkeit und die Erbärmliche weiterlesen

Keine Regionalisierung in Fragen des Glaubens und der Moral

Ehe und Familie sind wichtiger denn je, Keimzellen zur Erneuerung der Gesellschaft

Hl. Papst Johannes Paul II
Der Tagesheilige Papst Johannes Paul II.

In der Sendung vom 22. Oktober 2015 über die Familiensynode, die am Sonntag, 25. Oktober zu Ende ging,  hat EWTN – Katholisches Fernsehen weltweit – entscheidende Fakten berichtet, die Spekulationen etwas minimieren sollten. Im ersten Teil der Sendung wurde kundgetan, dass es ein neues Dikasterium für Laien, Familie und das Leben geben werde (weitere Informationen finden Sie unter CNA Deutsch), Weiter wurde ein Rückblick auf die Pressekonferenz über den drittletzten Synodentag gegeben, wo eine Vorschau auf das Schlussdokument gegeben wurde. Keine Regionalisierung in Fragen des Glaubens und der Moral weiterlesen

Es gibt keine Ehe von Christen, die nicht Sakrament ist – Teil 2

Zweiteiliger Vortrag von Prof. M. Schneider zur aktuellen Diskussion von Scheidung und Wiederheirat

Prof. Dr. Michael Schneider SJ
Michael Schneider (* 24. Juli 1949 in Köln, Deutschland) ist Jesuitenpater und Theologe

Im Oktober 2014 fand die ausserordentliche Synode zum Thema Familie statt. Im Oktober 2015, also nächsten Monat, folgt die ordentliche Generalversammlung. Ein wichtiges Thema war und wird sein: Scheidung und Wiederheirat.  Angesichts der bereits im Vorfeld kontrovers vertretenen Positionen fühlen sich viele verunsichert. Prof. Michael Schneider geht in einem zweiten Teil auf dieses Thema ein. Der erste Teil wurde bereits am 5. August gesendet. In den Überlegungen möchte Prof. Schneider den ersten Teil der Sendungen aufgreifen und sie weiterführen. In wenigen Tagen, wie schon gesagt,  wird die Synode in Rom beginnen. Es scheint so zu sein, dass Detailfragen in der Zwischenzeit derart in den Vordergrund gerückt sind, dass Grundfragen in den Hintergrund treten. Man debattiert über die Frage der Zulassung von Wiederverheirateten zu den Sakramenten oder über einen christlichen Umgang mit Gleichgeschlechtlichen. Fürwahr alles wichtige Fragen unseres Lebens. Aber all dies droht derzeit in der Vordergründigkeit vielleicht sogar des rein Rechtlichen zu bleiben, so dass eine wesentliche Neubesinnung ausbleibt.

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Es gibt keine Ehe von Christen, die nicht Sakrament ist – Teil 1

Zweiteiliger Vortrag von Prof. M. Schneider zur aktuellen Diskussion von Scheidung und Wiederheirat

Prof. Dr. Michael Schneider SJ
Michael Schneider (* 24. Juli 1949 in Köln, Deutschland) ist Jesuitenpater und Theologe

Im ersten Teil des Vortrages, den Radio Horeb am 5. August 2015 in der Sendung Spiritualität ausstrahlte,  wurde deutlich, dass ursprünglich in der römischen Kirche die Ehe verstanden wurde als Consensus facit nuptias, als ein Vertrag, den die Eheleute schliessen. Doch in den weiteren Überlegungen, gerade auch im Rückblick auf die Ostkirchen, zeigte sich, dass es bei der Ehe nicht nur um ein Sakrament geht, das sozusagen eine rein irdische Realität darstellt, sondern letztlich eine sakramentale Wirklichkeit gesetzt ist, die nach östlichem Verständnis sogar bis in die Ewigkeit besteht. Gleich wurde deutlich, dass dieser Vertrag der Eheleute ein sakramentaler ist, insofern als der wahre Inhalt jeder Ehe nicht die Liebe der Eheleute, sondern die Liebe Christi zu seiner Kirche ist. Und schliesslich wurde deutlich, dass es bei dem Ehesakrament um ein doppeltes Handeln geht, nämlich um das Handeln Christi bzw. des Priesters und um das Handeln der Eheleute. Dieses doppelte Handeln gehört konstitutiv zum Vollzug eines Sakraments. Insofern ist es missverständlich, wenn man sagt, die Eheleute spenden sich dieses Sakrament. Und es ist gerade gut, dass im neuen Ritus bewusst Wert auf die „Benedictio“, also die Segenshandlung des Priesters, gelegt wird.

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SOS-App für Familien und Kinder in Notsituationen

Musiker Peter Maffay präsentierte „Familien-App“ auf der CeBIT 2015

Peter Maffay, einer der erfolgreichsten deutschen Musiker und Gründer der Peter Maffay Stiftung, an der CeBIT: Er stellte im Rahmen der CeBIT Global Conferences am Mittwoch, 18. März 2015 sein neuestes Projekt Tabaluga SOS vor. Dabei ging es um die Entwicklung technischer Lösungen, mit denen vor allem Kinder in kritischen Situationen mit einer speziell entwickelten App schnell und unkompliziert Hilfe holen können. Pünktlich zum Jahresbeginn erscheint das erste Produkt von Tabaluga SOS, die „Familien App“. Damit bietet die Migardo GmbH in Kooperation mit Tabaluga Enterprises eigens eine Familienedition der Migardo Notfall App an, mit der in einer Notsituation per Knopfdruck individualisierte Hilfe angefordert werden kann. SOS-App für Familien und Kinder in Notsituationen weiterlesen

Tagungshaus Regina Pacis – Königin des Friedens

Auf Ehe und Familie mit all ihren Facetten ausgerichtet

Das Jahresprogramm des Tagungshauses Regina Pacis (Königin des Friedens) ist in diesem Jahr 2015 noch mehr auf Ehe und Familie ausgerichtet, mit all ihren Facetten von der Vorbereitung zur Ehe bis hin zur Erfahrung, dass die Beziehung zerbrochen ist. Bischof Dr. Gebhard Fürst, dem das Tagungshaus zugeordnet ist,  spricht vom „Wachhalten des Geistes der Eucharistie“, welchem der geistliche Rektor P. Hubertus Freyberg nachkommen will. Die eucharistische Anbetung in der hauseigenen Kapelle ist freitags besonders den Anliegen der Familie gewidmet. Die Freunde von Regina Pacis sind sowohl zu den genannten Programmpunkten wie auch zu den Gottesdiensten und der Anbetung eingeladen. Interessenten können gerne auch die Anbetungstage als stille Tage für sich nutzen und diese dort verbringen. Tagungshaus Regina Pacis – Königin des Friedens weiterlesen

Enzyklika Humanae Vitae wegweisend für Synode Ehe und Familie

Der Konzilspapst Paul VI. wurde im Oktober 2018 heilig gesprochen

http://w2.vatican.va/content/paul-vi/de.htmlMit der Seligsprechung von Papst Paul VI. ist die Familiensynode am Sonntag, 19. Oktober 2014 offiziell zu Ende gegangen. Der 26. September wird künftig der liturgische Gedenktag des neuen Seligen Paul VI. sein, welches der Geburtstag von Giovanni Battista Montini, der von 1963 bis 1978 auf dem Stuhl Petri saß. Bei der hl. Messe, in der die Seligsprechung von Papst Franziskus vorgenommen wurde, war auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. anwesend. In seiner berühmt gewordenen und im Zusammenhang der Synode «Ehe und Familie» wegweisend gewordenen Ezyklika «Humanae Vitae» sagte Papst Paul VI. am 25. Juli 1968 folgenden Satz: Enzyklika Humanae Vitae wegweisend für Synode Ehe und Familie weiterlesen