Wackelkandidat «gleich» für Begriffe, die beliebig auf alle Seiten kippen können
Im Philosophie-Unterricht habe ich vor etlichen Jahren mal vom Kontradiktionsprinzip gehört (Gion Darms: Von der Philosophie fürs Leben lernen. Herausgeber: Peter Steinegger, Carl J. Wiget, Stefan Pfyl, Franz Xaver von Weber, 2012, S. 162-163.) Ein Seinsprinzip also, welches besagt: «Das Gleiche kann unter demselben Gesichtspunkt nicht zugleich sein und nicht sein.» Ich verlasse mich hier auf diese Definition, weil sie vom grössten Philosophen aller Zeiten stammt, nämlich vom hl. Thomas von Aquin.
Wenn es beim Kontradiktionsprinzip wesentlich um denselben Gesichtspunkt geht, unter dem etwas nicht zugleich «gleich» und «nicht gleich» sein kann, frage ich mich, welcher Gesichtspunkt denn bei der «Gleichberechtigung von Mann und Frau» eigentlich ins Spiel kommt oder besser kommen soll? Ist der Gesichtspunkt im ersten Teil des Begriffs Gleichberechtigung «Mann» oder «Frau» oder «Mann und Frau»? Ist es nur der Gesichtspunkt «Mann», dann ist derselbe Gesichtspunkt für das Gleiche nicht mehr gegeben. Und umgekehrt: Ist es nur der Gesichtspunkt «Frau», dann ist derselbe Gesichtspunkt für das Gleiche auch nicht mehr gegeben. Ist aber derselbe Gesichtspunkt «Mann und Frau», dann hätten wir zwei ungleiche Begriffe zu einen Gesichtspunktpaar zusammengefasst. Wie soll das gehen, wenn zwei ungleiche Begriffe, die auf Gleichheit geprüft werden sollen, ein und denselben Gesichtspunkt bilden? Wenden wir nämlich das Kontradiktionsprinzip so an, dann fällt der axiomatische Sachverhalt in sich zusammen und alles ist dann beliebig gleich oder ungleich bezüglich «Mann» oder «Frau» oder «Mann und Frau». Es ist kein Prinzip mehr möglich. Auch mathematisch würde die Identität ≡ nicht mehr greifen und die Astrophysiker würden so nie auf den Mars kommen!
Wenn zwei das Gleiche tun, so ist das nicht dasselbe
Nun, zum zweiten Teil des Begriffs Gleichberechtigung: Gemäss Wikipedia gibt es für «Berechtigung» einige Synonyme: Anrecht, Anspruch, Befugnis, Erlaubnis, Ermächtigung, Genehmigung, Recht, Vollmacht, Zustimmung, … Wenn also Mann und Frau gleichberechtigt sein sollen, welche Semantik für Berechtigung sollen wir dann nehmen, um auf eine Gleichheit zwischen Mann und Frau zu kommen oder besser zu konstruieren? Betrachten wir mal das Zitat von Terenz: „Wenn zwei das Gleiche tun, so ist das nicht dasselbe.“ Wenn also zwei — das können zwei Männer sein, können aber auch zwei Frauen sein, es können eine Frau und ein Mann sein oder vielleicht auch ein Humanoid und ein genmutierter Transgender (siehe Crispr) —, die das Gleiche tun, nicht dasselbe ist, wie sind denn zwei beliebige «Menschen» überhaupt gleichberechtigt? Muss ein ziemlicher Spagat sein, den sich die relativistisch geprägten Begriffsarchitekten machtvoll anstatt liebevoll unter «Gleichberechtigung von Mann und Frau» vorstellen. Ich jedenfalls bin sehr froh, dass ich diesen Spagat nicht leisten muss (und sie selber können es vermutlich auch nicht)! Ernsthafte Frage: Wird nicht gerade hier die objektive Wahrheit relativiert und drapiert?
Trugschlüsse oder Sophismen
Nun, was ist denn mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau? Ist das ein sogenannter klassischer Trugschluss, auch Sophismus genannt? Die Trugschlüsse oder Sophismen gehören laut Lehre des hl. Thomas von Aquin zu den Fehlschlüssen oder Paralogismen. Trugschlüsse werden jene Fehlschlüsse genannt, die den Schein der Folgerichtigkeit an sich tragen. Sie können aus verschiedenen Gründen entstehen (Gion Darms: Vorlesung „Logik“, Kantonsschule Kollegium Schwyz, 1973/74 oder Gion Darms: Von der Philosophie fürs Leben lernen. Herausgeber: Peter Steinegger, Carl J. Wiget, Stefan Pfyl, Franz Xaver von Weber, 2012, S. 76-80.):
A. Der Trugschluss durch Aequivokation (sophisma aequivocationis)
Beispiel:
- Nur der Mensch lacht.
Diese Wiese lacht.
Diese Wiese ist ein Mensch.
B. Der Trugschluss durch Verwechslung von Zufälligem und Wesentlichem (sophisma accidentis)
Beispiel:
- Die Philosophen haben durch ihre Lehren schon manches Unheil angerichtet. Also ist die Philosophie dazu angetan, Unheil anzurichten.
Merke: Es liegt nicht im Wesen der Philosophie, Unheil anzurichten.
C. Der Trugschluss durch Verwechslung von zeitlichem Nacheinander und Kausalzusammenhang (sophisma non causae ut causae)
Hier wird eine Erscheinung, die zeitlich auf eine andere folgt, fälschlicherweise als deren Wirkung betrachtet. Man schließt nach der Formel „post hoc, ergo propter hoc“ („nachher, also deshalb“). Zwei aufeinanderfolgende Erscheinungen: I. Ursache ⇒ II. Wirkung
Beispiele:
- Nach der Ausbreitung des Christentums ging das römische Reich unter. Also war die Ausbreitung des Christentums die Ursache des Untergangs.
- Nach Einnahme der Medizin starb der Kranke. Also war die Einnahme der Medizin die Ursache des Todes.
D. Der Trugschluss durch Verfehlung des Fragepunktes (ignoratio elenchi)
Hier sucht man etwas zu beweisen, was gar nicht zur Diskussion steht.
Beispiele:
- Der Mensch ist nicht grundsätzlich frei, denn man kann ihn inhaftieren.
- Der Papst ist nicht unfehlbar, denn er kann sündigen.
Merke: Verwechslung von innerer und äusserer Freiheit. Zur Diskussion steht die innere Freiheit, aber man will beweisen, dass der Mensch äusserlich nicht unbedingt frei ist.
E. Der Trugschluss durch fingierte Allgemeinheit (sophisma fictae universalitatis)
Dieser Schluss geht aus von einer fingierten d.h. moralischen Allgemeinheit, die fälschlicherweise zu einer metaphysischen Allgemeinheit hochgespielt wird.
Berühmtes Beispiel:
- Epimenides hat gesagt: Alle Kreter sind Lügner.
Nun aber war Epimenides selbst ein Kreter.
Also war Epimenides ein Lügner.
Merke: Keine metaphysische Einheit, die auf jeden Hintersten und Letzten zutrifft, sondern das ist eine moralische Einheit.
F. Der Trugschluss durch Voraussetzung des zu Beweisenden (petitio principii)
Beispiele:
- Die Sonne steht (in Bezug auf die Erde). Also bewegt sich die Erde um die Sonne.
- Die Seele des Menschen ist nicht geistig, weil es nur Materie gibt.
Merke: Man setzt voraus, dass es nur Materie gibt, was zu beweisen wäre.
G. Der Zirkelschluss (circulus vitiosus)
Der Zirkelschluss stellt eine besondere Art der Petitio principii dar und besteht darin, dass man (gegenüber dem gleichen Gesprächspartner) von zwei Aussagen die erste durch die zweite und dle zweite durch die erste zu beweisen sucht.
Beispiel:
- Der Mensch ist frei, weil er zurechnungsfähig, und er ist zurechnungsfähig, weil er frei ist.
Fazit
Wenn die Behauptung, dass Mann und Frau gleichberechtigt seien, mal abgesehen von den nicht-mutierten Chromosomenpaaren X-X für die Frau und X-Y für den Mann, die ja bereits in der unberührten Natur des Menschen unterschiedlich sind, stimmen soll, dann fehlt der Gesichtspunkt, unter dem das (hier: hypothetisch) Gleiche, also Mann und Frau, nicht zugleich sein kann und nicht sein kann. Das verletzt das Kontradiktionsprinzip. (Es gäbe ja noch weitere Prinzipien (Axiome), die auch wichtig sind, wie das Seinsprinzip und das Kausalitätsprinzip, welche hier so heimlich, still und leise vorausgesetzt werden.) Deshalb liegt die Schlussfolgerung nahe, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Behauptung ist, der die heutigen Menschen reihenweise auf den Leim gegangen sind und immer noch gehen, und nichts anderes ist als ein Trugschluss, ein perfider Sophismus, der das Kontradiktionsprinzip aushebelt. Das Kontradiktionsprinzip (ein Axiom) auszuhebeln, ohne dass man es merkt, ist schon ein starkes Stück, welches zu leisten nur der Relativismus in der Lage ist!
Weitere Hinweise und Quellen
- Kardinal Müller: „Niemand kann die Lehre Christi reformieren oder modernisieren“ (kath.net)
- Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung
- Von welcher Würde spricht der Leib? – Dekonstruvismus (60-sek-Video-Clip von Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz)
- Von welcher Würde spricht der Leib? – Im Unterschied zu Rollen gibt es Aufgaben (60-sek-Video-Clip von Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz)
- Von der Philosophie fürs Leben lernen
- Über die unselige Abhängigkeit der Arbeit vom Lohn
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3 thoughts on “Ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau berechtigt?”
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