Archiv der Kategorie: Ehe und Familie

Ehe soziologisch: eine feste Geschlechtsgemeinschaft mit sich wandelnden Strukturen; Ehe im katholischen Verständnis: die rechtmäßige Verbindung von Mann und Frau zur dauernden leiblichen und geistigen Gemeinschaft.

I. Im Alten Testament ist die Ehe als einzige soziologische Institution ausdrücklich im Schöpferwillen Gottes verankert, ein Verhältnis zweier geschlechtsverschiedener, gleichwertiger und gleichberechtigter Menschen, eine heilige Ordnung von Anfang an (Gn 1,27f); in der altestamentlichen Bundesgeschichte steht sie – nicht auf der Höhe des Schöpfungsberichtes – ganz im Dienst der Erhaltung und Weiterführung der Sippe des Mannes. So ist die Eheschließung Sache der Familienoberhäupter, ihr Zweck ist die Erzeugung von Nachkommenschaft. Die «bürgerlich» rechtlich-moralischen Forderungen sind für Mann und Frau verschieden; der Mann kann nur die fremde, die Frau nur die eigene Ehe brechen. Eine Verpflichtung zur Einehe kennt das Alte Testament nicht. Die Ehe ist dort grundsätzlich lösbar. Ehelosigkeit ist dem Alte Testament als Lebensform fremd.

II. Im Neuen Testament schlägt sich das spezifisch neutestamentliche Verständnis darin nieder, daß Jesus die Ehe als von Gott gewirkte, auf Dauer angelegte Einheit von einem Mann und einer Frau erklärt und der Frau darin die vom Schöpfungsbericht intendierte gleichberechtigte Stellung wiedergibt (Mk 10, 6-9; Mt 19, 4ff). Als Lebensform dieser Weltzeit kann Heiraten den Menschen jedoch vor Gott schuldig machen, wenn er darüber den in Jesus ergangenen und bleibenden Anruf Gottes überhört (Lk 14,20; siehe evangelische Räte). Beide Linien werden in den Apostelbriefen weitergeführt (vgl. vor allem 1 Kor 7). Darüber hinaus wird der heilsgeschichtliche Ort der Ehe im Vergleich zu der Ehe Jesu Christi mit der Kirche gefunden (siehe Brautsymbolik, siehe Kirche); weil die Ehe das Abbild der gnadenvollen Verbindung Jesu Christi mit der Kirche ist (Eph 5,32), ist sie selbst schon grundsätzlich als wirksame zeichenhafte Gegenwart des göttlichen Gnadenwillens gesehen (das heisst Sakrament). Es ist nicht zu leugnen, daß die beiden christlichen Haltungen zur Ehe durch Paulus und seine spätere Interpretation ungleichgewichtig überliefert wurden, so daß sich die theologische Tradition (unter dem Einfluß des Augustinus) weitgehend der Frage zuwandte, inwieweit Ehe gerechtfertigt sein könnte.

III. Lehre der Kirche. Jede gültige Ehe unter zwei Getauften (also auch zwischen zwei nichtkatholischen Christen, nicht dagegen zwischen einem katholischen Getauften, der die katholische Eheschließungsform nicht beachtet, und einem Nichtkatholiken) ist ein Sakrament (DS 718 761; DGL: DS 1514; NR 356). Dies beruht darauf, daß die liebende Lebenseinheit zweier Personen eine Beziehung zu Gott als Grund und Ziel impliziert, daß jede Gemeinschaft von Christen in Jesus Christus eine Vergegenwärtigung Jesu und damit auch der Kirche einschließt (Mt 18,20), so daß dies in besonderem Maß von der Ehe als der kleinsten, aber totalen Gemeinschaft in Jesus Christus gesagt werden muß. Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, insofern sie in gültiger Weise ihren Ehewillen äußern. Der für Katholiken im Normalfall zur Gültigkeit geforderte Priester (bzw. Diakon) waltet als Amtszeuge, der einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vornimmt. Zum gültigen Empfang dieses Sakramentes sind alle Getauften fähig, sofern keine Ehehindernisse vorliegen (siehe unten). «Natürliche» Ehe ist – im Gegensatz zur sakramentalen Ehe – die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften. Wesentliche Wirkung des gültigen Eheabschlusses ist das Eheband, das seiner Natur nach lebenslänglich und ausschließlich ist; eine unter Christen gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden. (Unbestreitbar hat die Kirche die Pflicht, die Beständigkeit der Ehe und die Treue der Eheleute zueinander im Geist Jesu zu fördern. Sie hat daneben allerdings auch die Pflicht, sich im Geist Jesu, das heisst ohne Achtung und Diskriminierung, um Geschiedene und unter Umständen Wiederverheiratete zu kümmern. Die Kirche hat keine Möglichkeit, über die Gründe des Scheiterns einer Ehe oder über den Tatbestand ihrer Zerrüttung ein Urteil abzugeben.) Aus dem Eheband ergibt sich die gegenseitige Ehepflicht zur Treue, zur Lebensgemeinschaft, zur gegenseitigen geistigen und leiblichen Hilfe. Das II. Vatikanum versuchte, von einer juristischen und biologistischen Sicht der Ehe wegzukommen, indem es die Ehe als Bund und Teilhabe an der Liebe Jesu zur Kirche beschrieb und die Liebe der Ehegatten als Ehegut neben der Zeugung von Kindern hervorhob (Kirche/Welt 47-51; Kirche 11).

IV. Katholische Ehegesetzgebung (CIC can. 1012-1143). Weil der Ehevertrag unter Christen Sakrament ist, Vertrag und Sakrament aber nicht voneinander getrennt werden können, beansprucht die Kirche allein die Ehegesetzgebung und Ehegerichtsbarkeit. Für die gültige Eheschließungsform eines katholischen Christen ist die aktive Assistenz des Pfarrers des Eheschließungsortes (oder seines Delegierten) und wenigstens zweier Zeugen erforderlich. In Todesgefahr (oder sonst innerhalb Monatsfrist) ist auch eine vor zwei Zeugen geschlossene Ehe gültig, wenn ein trauungsberechtigter Priester (bzw. Diakon) ohne schwere Nachteile nicht beizubringen ist (außerordentliche Eheschließungsform). Diese kirchliche Eheschließungsform bindet alle, die in der katholischen Kirche getauft oder zu ihr zurückgekehrt sind, auch wenn einer nach der Taufe (oder Rückkehr) von ihr abgefallen ist; auch wenn der katholisch Getaufte die Ehe (nach erlangter Dispens) mit einem Andersgläubigen schließt. Eine gewöhnliche Vorbereitung zur Ehe bilden (Verlöbnis,) Brautunterricht und Aufgebot, für die im allgemeinen der Pfarrer der Braut anzugehen ist. Die Dispens von Ehehindernissen (aufschiebende: einfache Gelübde, gesetzliche Verwandtschaft, Bekenntnisverschiedenheit; trennende: Eheunmündigkeit, geschlechtliches Unvermögen, ein noch bestehendes Eheband, Religionsverschiedenheit, höhere Weihen, feierliche Ordensgelübde, Blutsverwandtschaft, qualifizierter Ehebruch u.a.) muß – soweit überhaupt möglich – vor der Eheschließung von Seiten des zuständigen Bischofs geschehen. Zur Ehekonsenserklärung (Jawort, siehe Consensus) von Seiten der Brautleute kommt von Seiten der Kirche seit den ältesten Zeiten die Eheeinsegnung, Trauung; sie soll möglichst innerhalb der Brautmesse erfolgen.

V. Kirchlich-eheliche Existenz. Die personale Liebe, die sich in der Ehe ihre Erscheinung schafft, ist in der jetzigen Heilsordnung faktisch von der Gnade Gottes getragen, die von sich aus diese Liebe immer heilt, erhöht und auf die Unmittelbarkeit Gottes hin öffnet. Das geschieht nicht erst dann, wenn diese Liebe der ausdrücklichen Botschaft des Evangeliums begegnet, also nicht erst in einer kirchlich-sakramentalen Ehe. In der Perspektive von Eph 5 läßt sich sagen: Die Einheit zwischen Jesus Christus und der Kirche (der von Gott geliebten Menschheit) ist der bewirkende Grund der Einheit zwischen Mann und Frau im voraus zu der Frage, ob und wieweit diese bewirkte Einheit auch alle Eigentümlichkeiten der bewirkenden Einheit an sich trägt. Die bewußte christliche Ehe ist dann die wirkliche Repräsentanz für die einende Liebe Gottes in Jesus Christus zur Menschheit; in dieser Ehe wird die Kirche in der Form der kleinsten, aber wahren Einzelkirche in der Welt präsent. Dieser Zeichenfunktion gilt die besondere Gnade der Ehe als Sakrament.

kthW

Die Familie zu verteidigen heisst die Menschheit zu schützen

31. Katechese von Papst Franziskus über Ehe und Familie (während der Synode)

Papst Franziskus hat am Mittwoch, 14. Oktober 2015, während der Synode zum Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ eine weitere Generalaudienz  auf dem Petersplatz vor Zehntausenden Gläubigen abgehalten. Die Lesung bezog sich auf einen Abschnitt aus dem Matthäusevangelium:

Wehe der Welt mit ihrer Verführung! Es muss zwar Verführung geben; doch wehe dem Menschen, der sie verschuldet. Wenn dich deine Hand oder dein Fuß zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Es ist besser für dich, verstümmelt oder lahm in das Leben zu gelangen, als mit zwei Händen und zwei Füßen in das ewige Feuer geworfen zu werden. Und wenn dich dein Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Es ist besser für dich, einäugig in das Leben zu gelangen, als mit zwei Augen in das Feuer der Hölle geworfen zu werden. Hütet euch davor, einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines himmlischen Vaters. (Mt 18,7-10)

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Zwischen Kirche und Familie besteht eine tiefe unauflösliche Beziehung

30. Katechese von Papst Franziskus über Ehe und Familie (während der Synode)

Papst Franziskus hat am Mittwoch, 7. Oktober 2015, während der Synode zum Thema «Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ eine Generalaudienz  auf dem Petersplatz vor Zehntausenden Gläubigen abgehalten. Die Lesung bezog sich auf einen Abschnitt aus dem Brief des hl. Apostels Paulus an die Epheser:

Ihr seid also jetzt nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes. Ihr seid auf das Fundament der Apostel und Propheten gebaut; der Schlussstein ist Christus Jesus selbst. Durch ihn wird der ganze Bau zusammengehalten und wächst zu einem heiligen Tempel im Herrn. Durch ihn werdet auch ihr im Geist zu einer Wohnung Gottes erbaut. (Eph 2,19-22)

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Es gibt keine Ehe von Christen, die nicht Sakrament ist – Teil 2

Zweiteiliger Vortrag von Prof. M. Schneider zur aktuellen Diskussion von Scheidung und Wiederheirat

Prof. Dr. Michael Schneider SJ
Michael Schneider (* 24. Juli 1949 in Köln, Deutschland) ist Jesuitenpater und Theologe

Im Oktober 2014 fand die ausserordentliche Synode zum Thema Familie statt. Im Oktober 2015, also nächsten Monat, folgt die ordentliche Generalversammlung. Ein wichtiges Thema war und wird sein: Scheidung und Wiederheirat.  Angesichts der bereits im Vorfeld kontrovers vertretenen Positionen fühlen sich viele verunsichert. Prof. Michael Schneider geht in einem zweiten Teil auf dieses Thema ein. Der erste Teil wurde bereits am 5. August gesendet. In den Überlegungen möchte Prof. Schneider den ersten Teil der Sendungen aufgreifen und sie weiterführen. In wenigen Tagen, wie schon gesagt,  wird die Synode in Rom beginnen. Es scheint so zu sein, dass Detailfragen in der Zwischenzeit derart in den Vordergrund gerückt sind, dass Grundfragen in den Hintergrund treten. Man debattiert über die Frage der Zulassung von Wiederverheirateten zu den Sakramenten oder über einen christlichen Umgang mit Gleichgeschlechtlichen. Fürwahr alles wichtige Fragen unseres Lebens. Aber all dies droht derzeit in der Vordergründigkeit vielleicht sogar des rein Rechtlichen zu bleiben, so dass eine wesentliche Neubesinnung ausbleibt.

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Es gibt keine Ehe von Christen, die nicht Sakrament ist – Teil 1

Zweiteiliger Vortrag von Prof. M. Schneider zur aktuellen Diskussion von Scheidung und Wiederheirat

Prof. Dr. Michael Schneider SJ
Michael Schneider (* 24. Juli 1949 in Köln, Deutschland) ist Jesuitenpater und Theologe

Im ersten Teil des Vortrages, den Radio Horeb am 5. August 2015 in der Sendung Spiritualität ausstrahlte,  wurde deutlich, dass ursprünglich in der römischen Kirche die Ehe verstanden wurde als Consensus facit nuptias, als ein Vertrag, den die Eheleute schliessen. Doch in den weiteren Überlegungen, gerade auch im Rückblick auf die Ostkirchen, zeigte sich, dass es bei der Ehe nicht nur um ein Sakrament geht, das sozusagen eine rein irdische Realität darstellt, sondern letztlich eine sakramentale Wirklichkeit gesetzt ist, die nach östlichem Verständnis sogar bis in die Ewigkeit besteht. Gleich wurde deutlich, dass dieser Vertrag der Eheleute ein sakramentaler ist, insofern als der wahre Inhalt jeder Ehe nicht die Liebe der Eheleute, sondern die Liebe Christi zu seiner Kirche ist. Und schliesslich wurde deutlich, dass es bei dem Ehesakrament um ein doppeltes Handeln geht, nämlich um das Handeln Christi bzw. des Priesters und um das Handeln der Eheleute. Dieses doppelte Handeln gehört konstitutiv zum Vollzug eines Sakraments. Insofern ist es missverständlich, wenn man sagt, die Eheleute spenden sich dieses Sakrament. Und es ist gerade gut, dass im neuen Ritus bewusst Wert auf die „Benedictio“, also die Segenshandlung des Priesters, gelegt wird.

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Nationale Verkehrserziehung mit TCS, kantonaler und städtischer Polizei

Jährlich verunfallen über 300 Kinder mit dem Fahrrad auf Schweizer Strassen

Für Autofahrende: Tagsüber zu allen Zeiten mit Kindern rechnen!
Für Autofahrer: Tagsüber immer mit Kindern rechnen!

Der diesjährige Event findet am Samstag 6. Juni in Winterthur statt. Zwischen 2010 und 2014 sind laut Bundesamt für Statistik jährlich rund 330 Kinder mit dem Fahrrad auf Schweizer Straßen verunglückt, etwa 60 davon haben sich schwer verletzt. Das grösste Risiko besteht für Kinder zwischen 10 bis 14 Jahren. Diese fahren zwar bereits häufig mit dem Velo zur Schule, verfügen aber noch über zu wenig praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse im Umgang mit Fahrzeugen und potentiell gefährlichen Verkehrssituationen. Um die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und damit die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmenden zu erhöhen, führt der TCS seit 1999 in Zusammenarbeit mit kantonalen und städtischen Polizeikorps einen nationalen Verkehrssicherheitstag durch. In den letzten 16 Jahren haben schon über 2‘300 Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren aus der ganzen Schweiz daran teilgenommen, und auch in diesem Jahr werden wieder rund 130 Kinder erwartet. Nationale Verkehrserziehung mit TCS, kantonaler und städtischer Polizei weiterlesen

Kein Familienauto ohne Probefahrt mit Kindern und Kindersitzen

Familienfahrzeuge im Test des Touring Club Schweiz (TCS)

Der TCS hat je einen Kombi, einen Van und ein SUV einem Praxistest unterzogen und die Modelle bezüglich ihrer Familienfreundlichkeit untersucht. Dabei haben sich durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen gezeigt. Für den Test ausgewählt wurden mit einem Skoda Octavia Kombi, einem Renault Grand Scenic und einem Suzuki Vitara drei populäre und entsprechend häufig verkaufte Autos. Bei allen drei Modellen liegt der Listenpreis unter CHF 30‘000, zudem haben sämtliche Testfahrzeuge einen Benzinmotor und ein manuelles Getriebe. Kein Familienauto ohne Probefahrt mit Kindern und Kindersitzen weiterlesen

Die Offenbarung Gottes über die Liebe zwischen Mann und Frau

Die Theologie des Leibes des heiligen Papst Johannes Paul II.

https://www.ifit.ch/photo
Leinentuch zur Heiligsprechung der beiden Päpste Johannes XXIII. (rechts) und Johannes Paul II. (links) am 27. April 2014 in Rom

Mehr als jeder andere ist der hl. Papst Johannes Paul II. dem Sinn der menschlichen Liebe und Sexualität auf den Grund gegangen. Die Liebe, so Wojtyła, war für ihn die Erklärung aller Dinge und die Lösung aller Probleme. Darum achtet er die Liebe hoch, wo immer sie zu finden ist. In der Theologie des Leibes betrachtet der hl. Johannes Paul II. umfassend das Verhältnis von Mann und Frau sowie die Bedeutung der Sexualität, wie sie von Gott im Schöpfungsplan verankert sind. Ausgehend von der Heiligen Schrift stellt er die Schöpfungsordnung mit Hilfe der Phänomenologie der Selbsterfahrung des Menschen gegenüber. Er ist davon überzeugt, dass die Lehre der katholischen Kirche über den Menschen als Mann und Frau, über Ehe und Familie, über Geschlechtlichkeit und Sexualität voll und ganz einleuchtend sei, weil sie der Wahrheit des Menschen entspreche. In seiner Theologie des Leibes legt er dar, dass der Leib – besonders in seiner Bestimmung als Mann und Frau – eine Gottesoffenbarung, eine Theologie ist. Wir können mit und durch unseren Leib Gott erahnen. Der Leib und die Sexualität sind nicht nur heilig, sondern können auch ein Weg zur Heiligkeit sein. Das ist revolutionär. Die Offenbarung Gottes über die Liebe zwischen Mann und Frau weiterlesen

SOS-App für Familien und Kinder in Notsituationen

Musiker Peter Maffay präsentierte „Familien-App“ auf der CeBIT 2015

Peter Maffay, einer der erfolgreichsten deutschen Musiker und Gründer der Peter Maffay Stiftung, an der CeBIT: Er stellte im Rahmen der CeBIT Global Conferences am Mittwoch, 18. März 2015 sein neuestes Projekt Tabaluga SOS vor. Dabei ging es um die Entwicklung technischer Lösungen, mit denen vor allem Kinder in kritischen Situationen mit einer speziell entwickelten App schnell und unkompliziert Hilfe holen können. Pünktlich zum Jahresbeginn erscheint das erste Produkt von Tabaluga SOS, die „Familien App“. Damit bietet die Migardo GmbH in Kooperation mit Tabaluga Enterprises eigens eine Familienedition der Migardo Notfall App an, mit der in einer Notsituation per Knopfdruck individualisierte Hilfe angefordert werden kann. SOS-App für Familien und Kinder in Notsituationen weiterlesen

Enzyklika Humanae Vitae wegweisend für Synode Ehe und Familie

Der Konzilspapst Paul VI. wurde im Oktober 2018 heilig gesprochen

http://w2.vatican.va/content/paul-vi/de.htmlMit der Seligsprechung von Papst Paul VI. ist die Familiensynode am Sonntag, 19. Oktober 2014 offiziell zu Ende gegangen. Der 26. September wird künftig der liturgische Gedenktag des neuen Seligen Paul VI. sein, welches der Geburtstag von Giovanni Battista Montini, der von 1963 bis 1978 auf dem Stuhl Petri saß. Bei der hl. Messe, in der die Seligsprechung von Papst Franziskus vorgenommen wurde, war auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. anwesend. In seiner berühmt gewordenen und im Zusammenhang der Synode «Ehe und Familie» wegweisend gewordenen Ezyklika «Humanae Vitae» sagte Papst Paul VI. am 25. Juli 1968 folgenden Satz: Enzyklika Humanae Vitae wegweisend für Synode Ehe und Familie weiterlesen

Niklaus Wolf und seine Charismen – im Dienste der Kirche

Vater Wolf und das Charisma des Glaubens

http://www.niklauswolf.ch
Niklaus Wolf auf dem Weg zur Seligsprechung

Für Vater Wolf war der Glaube Herzenssache im Sinn der Heiligen Schrift. Denn im biblischen Sprachgebrauch wird mit dem Wort Herz nicht das Zentrum unserer Gefühle bezeichnet, wie wir das gewohnt sind, sondern das «Organ», mit dem wir Menschen Geistliches erkennen können, Göttliches, aber auch Widergöttliches. Darum beten wir mit dem Psalm 51 um ein klares, ein reines Herz, das Gott und seine Berührungen und Eingebungen in uns und in der Welt wahrnehmen kann: «Erschaffe mir, Gott, ein reines Herz und gib mir einen neuen, beständigen Geist!» (Ps 51,12). Gott verspricht uns durch Seinen Propheten: «Ich schenke euch ein neues Herz … Ich lege meinen Geist in euch und bewirke, dass ihr meinen Weisungen folgt und auf meine Gebote achtet und sie erfüllt.» (Ez 36,26-27). Niklaus Wolf und seine Charismen – im Dienste der Kirche weiterlesen