Traditionelle Rede von Papst Benedikt XVI. zum kirchlichen Gerichtsjahr
Vor Vertretern des Kirchengerichtes der „Sacra Rota Romana“ ist Benedikt XVI. am Samstag, 26. Januar 2013 auf Fragen des kirchlichen Eherechtes eingegangen. In seiner traditionellen Eröffnungsrede zum kirchlichen Gerichtsjahr trat der Papst für die Ehe zwischen Mann und Frau als wesentliche Zelle der kirchlichen Gemeinschaft ein und betonte die wesentliche Bedeutung des Glaubens für die kirchlich gültige Ehe. Ehe-Annullierungen bilden den Hauptzuständigkeitsbereich der Rota Romana, das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls. Kirchlich geschlossene Ehen können laut Kirchenrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen „annulliert“ werden, Scheidungen sind ausgeschlossen.
Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe weiterlesen