Schlagwort-Archive: Ehesakrament

Ehe soziologisch: eine feste Geschlechtsgemeinschaft mit sich wandelnden Strukturen; Ehe im katholischen Verständnis: die rechtmäßige Verbindung von Mann und Frau zur dauernden leiblichen und geistigen Gemeinschaft.

I. Im Alten Testament ist die Ehe als einzige soziologische Institution ausdrücklich im Schöpferwillen Gottes verankert, ein Verhältnis zweier geschlechtsverschiedener, gleichwertiger und gleichberechtigter Menschen, eine heilige Ordnung von Anfang an (Gn 1,27f); in der altestamentlichen Bundesgeschichte steht sie – nicht auf der Höhe des Schöpfungsberichtes – ganz im Dienst der Erhaltung und Weiterführung der Sippe des Mannes. So ist die Eheschließung Sache der Familienoberhäupter, ihr Zweck ist die Erzeugung von Nachkommenschaft. Die «bürgerlich» rechtlich-moralischen Forderungen sind für Mann und Frau verschieden; der Mann kann nur die fremde, die Frau nur die eigene Ehe brechen. Eine Verpflichtung zur Einehe kennt das Alte Testament nicht. Die Ehe ist dort grundsätzlich lösbar. Ehelosigkeit ist dem Alte Testament als Lebensform fremd.

II. Im Neuen Testament schlägt sich das spezifisch neutestamentliche Verständnis darin nieder, daß Jesus die Ehe als von Gott gewirkte, auf Dauer angelegte Einheit von einem Mann und einer Frau erklärt und der Frau darin die vom Schöpfungsbericht intendierte gleichberechtigte Stellung wiedergibt (Mk 10, 6-9; Mt 19, 4ff). Als Lebensform dieser Weltzeit kann Heiraten den Menschen jedoch vor Gott schuldig machen, wenn er darüber den in Jesus ergangenen und bleibenden Anruf Gottes überhört (Lk 14,20; siehe evangelische Räte). Beide Linien werden in den Apostelbriefen weitergeführt (vgl. vor allem 1 Kor 7). Darüber hinaus wird der heilsgeschichtliche Ort der Ehe im Vergleich zu der Ehe Jesu Christi mit der Kirche gefunden (siehe Brautsymbolik, siehe Kirche); weil die Ehe das Abbild der gnadenvollen Verbindung Jesu Christi mit der Kirche ist (Eph 5,32), ist sie selbst schon grundsätzlich als wirksame zeichenhafte Gegenwart des göttlichen Gnadenwillens gesehen (das heisst Sakrament). Es ist nicht zu leugnen, daß die beiden christlichen Haltungen zur Ehe durch Paulus und seine spätere Interpretation ungleichgewichtig überliefert wurden, so daß sich die theologische Tradition (unter dem Einfluß des Augustinus) weitgehend der Frage zuwandte, inwieweit Ehe gerechtfertigt sein könnte.

III. Lehre der Kirche. Jede gültige Ehe unter zwei Getauften (also auch zwischen zwei nichtkatholischen Christen, nicht dagegen zwischen einem katholischen Getauften, der die katholische Eheschließungsform nicht beachtet, und einem Nichtkatholiken) ist ein Sakrament (DS 718 761; DGL: DS 1514; NR 356). Dies beruht darauf, daß die liebende Lebenseinheit zweier Personen eine Beziehung zu Gott als Grund und Ziel impliziert, daß jede Gemeinschaft von Christen in Jesus Christus eine Vergegenwärtigung Jesu und damit auch der Kirche einschließt (Mt 18,20), so daß dies in besonderem Maß von der Ehe als der kleinsten, aber totalen Gemeinschaft in Jesus Christus gesagt werden muß. Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, insofern sie in gültiger Weise ihren Ehewillen äußern. Der für Katholiken im Normalfall zur Gültigkeit geforderte Priester (bzw. Diakon) waltet als Amtszeuge, der einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vornimmt. Zum gültigen Empfang dieses Sakramentes sind alle Getauften fähig, sofern keine Ehehindernisse vorliegen (siehe unten). «Natürliche» Ehe ist – im Gegensatz zur sakramentalen Ehe – die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften. Wesentliche Wirkung des gültigen Eheabschlusses ist das Eheband, das seiner Natur nach lebenslänglich und ausschließlich ist; eine unter Christen gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden. (Unbestreitbar hat die Kirche die Pflicht, die Beständigkeit der Ehe und die Treue der Eheleute zueinander im Geist Jesu zu fördern. Sie hat daneben allerdings auch die Pflicht, sich im Geist Jesu, das heisst ohne Achtung und Diskriminierung, um Geschiedene und unter Umständen Wiederverheiratete zu kümmern. Die Kirche hat keine Möglichkeit, über die Gründe des Scheiterns einer Ehe oder über den Tatbestand ihrer Zerrüttung ein Urteil abzugeben.) Aus dem Eheband ergibt sich die gegenseitige Ehepflicht zur Treue, zur Lebensgemeinschaft, zur gegenseitigen geistigen und leiblichen Hilfe. Das II. Vatikanum versuchte, von einer juristischen und biologistischen Sicht der Ehe wegzukommen, indem es die Ehe als Bund und Teilhabe an der Liebe Jesu zur Kirche beschrieb und die Liebe der Ehegatten als Ehegut neben der Zeugung von Kindern hervorhob (Kirche/Welt 47-51; Kirche 11).

IV. Katholische Ehegesetzgebung (CIC can. 1012-1143). Weil der Ehevertrag unter Christen Sakrament ist, Vertrag und Sakrament aber nicht voneinander getrennt werden können, beansprucht die Kirche allein die Ehegesetzgebung und Ehegerichtsbarkeit. Für die gültige Eheschließungsform eines katholischen Christen ist die aktive Assistenz des Pfarrers des Eheschließungsortes (oder seines Delegierten) und wenigstens zweier Zeugen erforderlich. In Todesgefahr (oder sonst innerhalb Monatsfrist) ist auch eine vor zwei Zeugen geschlossene Ehe gültig, wenn ein trauungsberechtigter Priester (bzw. Diakon) ohne schwere Nachteile nicht beizubringen ist (außerordentliche Eheschließungsform). Diese kirchliche Eheschließungsform bindet alle, die in der katholischen Kirche getauft oder zu ihr zurückgekehrt sind, auch wenn einer nach der Taufe (oder Rückkehr) von ihr abgefallen ist; auch wenn der katholisch Getaufte die Ehe (nach erlangter Dispens) mit einem Andersgläubigen schließt. Eine gewöhnliche Vorbereitung zur Ehe bilden (Verlöbnis,) Brautunterricht und Aufgebot, für die im allgemeinen der Pfarrer der Braut anzugehen ist. Die Dispens von Ehehindernissen (aufschiebende: einfache Gelübde, gesetzliche Verwandtschaft, Bekenntnisverschiedenheit; trennende: Eheunmündigkeit, geschlechtliches Unvermögen, ein noch bestehendes Eheband, Religionsverschiedenheit, höhere Weihen, feierliche Ordensgelübde, Blutsverwandtschaft, qualifizierter Ehebruch u.a.) muß – soweit überhaupt möglich – vor der Eheschließung von Seiten des zuständigen Bischofs geschehen. Zur Ehekonsenserklärung (Jawort, siehe Consensus) von Seiten der Brautleute kommt von Seiten der Kirche seit den ältesten Zeiten die Eheeinsegnung, Trauung; sie soll möglichst innerhalb der Brautmesse erfolgen.

V. Kirchlich-eheliche Existenz. Die personale Liebe, die sich in der Ehe ihre Erscheinung schafft, ist in der jetzigen Heilsordnung faktisch von der Gnade Gottes getragen, die von sich aus diese Liebe immer heilt, erhöht und auf die Unmittelbarkeit Gottes hin öffnet. Das geschieht nicht erst dann, wenn diese Liebe der ausdrücklichen Botschaft des Evangeliums begegnet, also nicht erst in einer kirchlich-sakramentalen Ehe. In der Perspektive von Eph 5 läßt sich sagen: Die Einheit zwischen Jesus Christus und der Kirche (der von Gott geliebten Menschheit) ist der bewirkende Grund der Einheit zwischen Mann und Frau im voraus zu der Frage, ob und wieweit diese bewirkte Einheit auch alle Eigentümlichkeiten der bewirkenden Einheit an sich trägt. Die bewußte christliche Ehe ist dann die wirkliche Repräsentanz für die einende Liebe Gottes in Jesus Christus zur Menschheit; in dieser Ehe wird die Kirche in der Form der kleinsten, aber wahren Einzelkirche in der Welt präsent. Dieser Zeichenfunktion gilt die besondere Gnade der Ehe als Sakrament.

kthW

Christus rettet Ehebrecherin, ohne Verachtung und Verurteilung, nur Liebe und Barmherzigkeit

Erster Angelus mit Papst Franziskus am 5. Fastensonntag

Die Stadt Rom hat an diesem Sonntag, 17. März mit zwei Großereignissen zu kämpfen: Nicht nur der erste Angelus des neuen Papstes lockte seit den frühen Morgenstunden Pilger aus aller Herren Länder auf den Petersplatz, sondern auch der große Stadtmarathon, der in der Nähe des Vatikans vorbeiführt, sorgt für zusätzliches Verkehrschaos in der ohnehin schon recht chaotischen Stadt. Doch trotz der weiträumigen Umleitung der Buslinien, die in Vatikannähe führen, haben rund 150.000 Pilger teils längere Fußmärsche und akribische Kontrollen an den Eingängen zum Petersplatz auf sich genommen, um bei Papst Franziskus´ erstem Angelus-Gebet dabei zu sein. Überpünktlich um kurz vor 12 Uhr ließ sich der Papst, der noch vor wenigen Minuten an den Eingangstoren des Vatikans sein erstes Bad in der Menge genommen hatte, am Fenster seines zukünftigen Arbeitszimmers blicken. Er nahm die Worte aus seiner eben gehaltenen Predigt wieder auf und erinnerte an die unermüdliche Barmherzigkeit Gottes. Christus rettet Ehebrecherin, ohne Verachtung und Verurteilung, nur Liebe und Barmherzigkeit weiterlesen

Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe

Traditionelle Rede von Papst Benedikt XVI. zum kirchlichen Gerichtsjahr

Em. Papst Benedikt XVI.
Benedikt XVI. Anno domini 2005

Vor Vertretern des Kirchengerichtes der „Sacra Rota Romana“ ist Benedikt XVI. am Samstag, 26. Januar 2013 auf Fragen des kirchlichen Eherechtes eingegangen. In seiner traditionellen Eröffnungsrede zum kirchlichen Gerichtsjahr trat der Papst für die Ehe zwischen Mann und Frau als wesentliche Zelle der kirchlichen Gemeinschaft ein und betonte die wesentliche Bedeutung des Glaubens für die kirchlich gültige Ehe. Ehe-Annullierungen bilden den Hauptzuständigkeitsbereich der Rota Romana, das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls. Kirchlich geschlossene Ehen können laut Kirchenrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen „annulliert“ werden, Scheidungen sind ausgeschlossen.

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Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe

Traditionelle Rede von Papst Benedikt XVI. zum kirchlichen Gerichtsjahr

Vor Vertretern des Kirchengerichtes der „Sacra Rota Romana“ ist Benedikt XVI. am Samstag, 26. Januar 2013 auf Fragen des kirchlichen Eherechtes eingegangen. In seiner traditionellen Eröffnungsrede zum kirchlichen Gerichtsjahr trat der Papst für die Ehe zwischen Mann und Frau als wesentliche Zelle der kirchlichen Gemeinschaft ein und betonte die wesentliche Bedeutung des Glaubens für die kirchlich gültige Ehe. Ehe-Annullierungen bilden den Hauptzuständigkeitsbereich der Rota Romana, das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls. Kirchlich geschlossene Ehen können laut Kirchenrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen „annulliert“ werden, Scheidungen sind ausgeschlossen. Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe weiterlesen

Erzieht eure Kinder im Geist der Heiligen Familie

Angelus zum Fest der Heiligen Familie von Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. hat am Sonntag, 30. Dezember 2012 in seiner Angelusbotschaft an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nach dem Vorbild der Heiligen Familie von Nazareth aufzuziehen, deren Gedenktag die katholische Kirche am ersten Sonntag nach Weihnachten begeht. Das Lukas-Evangelium dieses Sonntags berichtet davon, dass der zwölfjährige Christus mit seinen Eltern eine Pilgerfahrt nach Jerusalem unternimmt. Auf dem Rückweg mit der Pilgergruppe merken Maria und Josef, dass ihr Sohn nicht mit ihnen gekommen ist und finden ihn schließlich nach langer Suche und voller Sorge im Tempel, wo er mit den Schriftgelehrten diskutiert. Erzieht eure Kinder im Geist der Heiligen Familie weiterlesen

Gender leugnet die von Gott gewollte menschliche Natur

Weihnachtsansprache von Papst Benedikt XVI. an die Kurie

Em. Papst Benedikt XVI.
Benedikt XVI. Anno domini 2005

Vom Glauben gehalten können Christen „offen und angstfrei in jeden Dialog eintreten.“ So lässt sich der Grundton der Weihnachtsansprache des Papstes für die vatikanische Kurie zusammenfassen. Der Papst gab einen Überblick über die Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres und damit über die großen Themen: Die Familie, wie sie beim Familientreffen in Mailand aber auch bei der Bischofssynode immer wieder Thema war, der Dienst zum Frieden in der Welt und der Dialog der Religionen, und drittens die Frage der erneuerten Verkündigung.

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Abtreibung löst kein Problem, tötet ein Kind, zerstört die Frau, blendet das Gewissen des Vaters

Im moralischen Gewissen spricht Gott zu jedem Menschen

Bild: Vatikan
Em. Papst Benedikt XVI.

Zur Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben hielt Papst Benedikt XVI. im Jahr 2011 im Vatikan eine Ansprache: „Abtreibung löst kein Problem – aber sie tötet ein Kind, zerstört die Frau, blendet das Gewissen des Vaters und ruiniert häufig das Familienleben.” Er appellierte an das Gewissen aller, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen. „Wer die Existenz eines moralischen Gewissens leugnet und behauptet, seine Stimme habe nur etwas mit den äußeren Umständen oder mit Emotionen zu tun, den erinnere ich daran, dass die moralische Qualität des menschlichen Handelns kein äußerlicher oder optionaler Wert ist, ja noch nicht einmal etwas, was nur Christen oder Gläubige etwas angeht. Nein, es ist allen Menschen gemeinsam. Im moralischen Gewissen spricht Gott zu jedem Menschen und lädt ihn ein, das menschliche Leben jederzeit zu verteidigen.“ Abtreibung löst kein Problem, tötet ein Kind, zerstört die Frau, blendet das Gewissen des Vaters weiterlesen

Würde und Sinn von Ehe und Familie

Die Sorge der Christen um die Förderung von Ehe und Familie

Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Würde der menschlichen Person und die Erfüllung der individuellen und gesellschaftlichen Aufgabe dieser Person kraft ihrer Berufung in der ganzen Welt dargelegt. Es lenkte im Licht des Evangeliums und der menschlichen Erfahrung die Aufmerksamkeit aller auf besonders schwere Nöte, welche die Menschheit in hohem Maß bedrängen. Unter den vielen Problemen, die die Sorge aller wachrufen, sollte vor allem Ehe und Familie behandelt werden. Würde und Sinn von Ehe und Familie weiterlesen

Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und nicht beliebig manipulieren kann

Bundestagsrede von Papst Benedikt XVI. in Deutschland am 22. September 2011

Bild: Poenix vor Ort
Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und nicht beliebig manipulieren kann

Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Herr Bundestagspräsident! Frau Bundeskanzlerin! Frau Bundesratspräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen – vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn Bundestagspräsidenten möchte ich für seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie für die freundlichen Worte der Begrüßung und Wertschätzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt.

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