Schlagwort-Archive: Sakrament

Sakrament (lat. zuerst Fahneneid, auch Initiation; wörtlich = Heiliges). Das Grundwesen des Sakramentes ist das Wort; die “Materie“ hat im Grund dem Wort gegenüber nur eine sekundäre, das Wort verdeutlichende Funktion. Das in der Kirche im Namen und Auftrag Gottes und Jesu Christi gesagte Wort hat grundsätzlich “exhibitiven“ Charakter, d.h., es bewirkt, was es anzeigt, nämlich Gottes Gnade. Wort Gottes im strengsten und eigentlichen Sinn kann es ja nur als Ereignis seiner Gnade geben. Das Wort des Evangeliums ist immer getragen von einer von Gott her und nicht bloß vom guten Willen des Menschen her tatsächlich wirksamen Gnade. Dieses Wort des Heils im Mund der glaubend verkündigenden Kirche als eschatologisch siegreiches Wort ist letztlich an die Welt gerichtet: die Kirche ist Trägerin jenes eschatologisch siegreich heilschaffenden Wortes der Selbstzusage Gottes an die Welt. Daher ist die Kirche das Grund- oder Ursakrament (vgl. II. Vatikanum, Kirche 19 48 59; Kirche/Welt 42 45; Miss. 15 u.ö.). Die Kirche ist durch ihren glaubend gehörten und verkündeten Glauben an die in Jesus Christus eschatologisch siegreiche Gnade Gottes das Sakrament des Heils der Welt, weil sie jene Gnade in der Welt als eschatologisch siegreiche anzeigt und präsent macht, die aus dieser Welt nie mehr weichen wird und diese Welt unüberwindlich auf das vollendete Reich Gottes hinbewegt. Dieses sakramentale Zeichen der Gnade ist ein wirksames Zeichen, nicht weil es den ohne es nicht bestehenden Gnadenwillen Gottes hervorrufen würde, sondern weil durch es eben dieser Gnadenwille Gottes sich selbst zur geschichtlichen Erscheinung bringt und so sich selber auch geschichtlich unwiderruflich macht: das Sakrament wirkt als Opus operatum. Das Wesen des Sakramentes ist also nur richtig zu begreifen, wenn das Opus operatum von der eschatologischen Situation des Heils in Jesus Christus her verstanden wird: weil diese Ordnung die letzte und endgültige und siegreiche ist, ist gerade die in ihr gegebene Heilszusage absolut und in ihrer von Gott her absolut ernst gemeinten Gültigkeit nicht an die sittliche Verfassung dessen gebunden, der diese Zusage dem anderen Menschen ausrichtet, noch wirksam wegen der Disposition und Intention des Adressaten dieser Zusage, wenn diese auch die (evtl. durch die Zusage selbst bewirkte) Voraussetzung des “Ankommens” der Gnade beim einzelnen Menschen als solchem ist, wobei der Sieg dieser Zusage im allgemeinen und ganzen nochmals von der Gnade selbst bewirkt und als tatsächlich eintretend proklamiert ist in der eschatologischen Eigenart dieser Zusage. Wo die Kirche im absoluten Engagement ihrer selbst diese Zusage im Namen Gottes und Jesu Christi absolut macht auf den Einzelnen hin in entscheidenden Situationen der Heilsgeschichte dieses Einzelnen, ist dieses Opus operatum in Gestalt der Einzel-Sakramente gegeben. Entsprechend dem sozialen Charakter der Kirche und der inkarnatorischen Struktur der Gnade und des Heiles geschieht diese Zusage notwendig, um wirklich absolutes Engagement der Kirche als der eschatologisch siegreichen Präsenz und Repräsentanz der Gnade Gottes in Jesus Christus zu sein, in einem bestimmten “Zeremoniell” (wie jeder feierliche, amtliche Akt einer Gemeinschaft). Dieses Zeremoniell kann in bloßen Worten (bestimmter Gestalt: “Form”) bestehen (Vergebungswort, Eheabschluß), oder das immer notwendige Wort kann verbunden sein mit einer liturgischen Geste (der “Materie”, z. B. Handauflegung), oder es kann bestehen in einem liturgischen Tun, das Wort und Geste durch Verwendung einer stofflichen Wirklichkeit (Abwaschung mit Wasser, Salbung mit Öl oder Chrisam, Darreichung einer Speise) noch mehr verdeutlicht (Taufe, Firmung, Eucharistie, Krankensalbung). Insofern Jesus Christus durch sein gemeindebildendes Leben, durch Kreuz und Auferstehung die Kirche als die repräsentative Präsenz seines eschatologisch siegreichen Heiles gewollt hat, sind grundsätzlich die Sakramente als absolute Vollzüge dieser siegreichen Gnadenpräsenz auf den Einzelnen in seinen entscheidenden Situationen hin schon von Jesus Christus “gestiftet”. Darüber hinaus haben wir (ohne daß dies für alle Sakramente als grundsätzlich nötig erklärt werden muß) auch historisch überlieferte Auftragsworte Jesu für Taufe (Mt 28,19), Eucharistie (Mt 26, 26-28; Mk 14, 22-24; Lk 22, 19-20; 1 Kor 11,24f) und Bußsakrament (Mt 16,18f; Jo 20,22f) (vgl. auch, was das Amt betrifft, Schlüsselgewalt, Binde- und Lösegewalt). Die genauere Bestimmung des gültigen Ritus in seinen konkreten Einzelheiten oder die entfaltende Teilung eines sakramentalen Handelns in mehrere Phasen (Ordo) ist aus der Natur eines solchen sozialen Geschehens heraus Sache der Kirche. Die Kirche hat erst im 11. Jh. diese ihre eigenen vielfältigen und innerlich untereinander verschiedenen Grundvollzüge unter einen gemeinsamen formalen Begriff, eben des Sakramentes, gebracht (ex opere operato wirksames Zeichen der Gnade, von Jesus Christus als bleibendes Zeichen gestiftet). Seit dieser Zeit zählt sie (auch in Übereinstimmung mit den Ostkirchen) sieben Sakramente: die Initiation des Menschen in die Kirche (Taufe) und seine von daher ausdrücklich gemachte (extrapolierte) Weitsendung im Heiligen Geist (Firmung); die Wiederversöhnung des getauften, reuigen Sünders (in der Wiederbelebung der Taufgnade) mit der Kirche und Gott im kirchlichen Vergebungswort (Buße); die zentrale Feier des Abendmahls Jesu als die anamnetische Gegenwart seines Erlösungsopfers in der kultischen Opferfeier, die Feier der liebenden Einheit der Kirche, die prognostische Vorwegnahme des Gastmahles im Reich Gottes (in der Eucharistie); die fürbittende und weihende Hilfe der Kirche in dem Dringend- und Drängendwerden der Todesverfallenheit des Menschen in schwerer Krankheit (in der Krankensalbung); die Weitergabe des Amtes und des Amtscharismas (im Ordo) und die Heiligung der ehelichen Liebe in deren Einbeziehung in das Mysterium der einenden und vergebenden Liebe Jesu Christi zur Kirche (Ehe). Diese Siebenzahl solcher radikalen exhibitiven Gnadenworte in der Kirche wird von der Kirche nicht bloß einfach als gegeben festgestellt, sondern impliziert eine geschichtliche Entscheidung der Kirche selbst, in der die Kirche eben diesen und nicht anderen Worten jenes absolute Engagement der Kirche zuerkennt, das für ein solches radikal exhibitives Gnadenwort, Sakrament genannt, vom Wesen der Sache her notwendig ist. Die Sakramente enthalten, bezeichnen und verleihen in einer Instrumentalursächlichkeit die Gnade, indem sie diese anzeigen. Der bevollmächtigte Spender der Sakramente ist je nach dem Sakrament verschieden (bei der Ehe ist es der Laie, bei der Taufe gegebenenfalls auch). Zur Heilsnotwendigkeit der Sakramente vgl. DS 1604; NR 509; Heilsnotwendigkeit. (kthW)

Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe

Traditionelle Rede von Papst Benedikt XVI. zum kirchlichen Gerichtsjahr

Vor Vertretern des Kirchengerichtes der „Sacra Rota Romana“ ist Benedikt XVI. am Samstag, 26. Januar 2013 auf Fragen des kirchlichen Eherechtes eingegangen. In seiner traditionellen Eröffnungsrede zum kirchlichen Gerichtsjahr trat der Papst für die Ehe zwischen Mann und Frau als wesentliche Zelle der kirchlichen Gemeinschaft ein und betonte die wesentliche Bedeutung des Glaubens für die kirchlich gültige Ehe. Ehe-Annullierungen bilden den Hauptzuständigkeitsbereich der Rota Romana, das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls. Kirchlich geschlossene Ehen können laut Kirchenrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen „annulliert“ werden, Scheidungen sind ausgeschlossen. Der Glaube ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe weiterlesen

Katholische Lehre über Gott den Heiligen Geist, eines Wesens mit dem Vater und dem Sohn

Aus dem Katechismus: Drittes Kapitel – Ich glaube an den Heiligen Geist

Die Lehre über den Heiligen Geist ist dem römisch-katholischen Katechismus, drittes Kapitel, Nr. 683-747, entnommen. Die Nummer zu Beginn eines Abschnitts referenziert also jeweils den Katechismus. Querverweisnummern wurden weggelassen. Lehre und Wissen dienen dazu, uns allen, Laien wie Fachleuten, die dritte göttliche Person des dreifaltigen Gottes so näher zu bringen und lieben zu lernen, dass wir IHM voll vertrauen und durch seine Hilfe an IHN glauben! Einen eigenen Katechismus zu besitzen, würde jeden Menschen guten Willens erbauen. Katholische Lehre über Gott den Heiligen Geist, eines Wesens mit dem Vater und dem Sohn weiterlesen

Gottes Sohn bringt wirklich Frieden, Leben und wahre Freude

Angelus zum zweiten Advent vom em. Papst Benedikt XVI.

Em. Papst Benedikt XVI.
Benedikt XVI. Anno domini 2005

In seiner Ansprache nach dem Angelusgebet am zweiten Adventssonntag, 9. Dezember 2012, hat der damalige Papst Benedikt in französischer Sprache dazu aufgerufen, Solidarität mit Migranten zu zeigen, die sich aus verschiedensten Gründen dazu gezwungen sehen, ihre angestammte Heimat zu verlassen:

„Der Advent lädt uns dazu ein, den Herrn zu treffen, und uns folglich auf den Weg zu machen. Diese Realität ist den Menschen wohl bekannt, die dazu gezwungen sind, ihre Region aus verschiedenen Gründen zu verlassen, darunter die Kriege oder die Armut. Migranten kennen die Ungewissheit und treffen häufig auf wenig Verständnis. Mögen sie wohl aufgenommen werden und eine würdige Existenz führen! Möge ihnen in dieser Vorweihnachtszeit brüderliche und freudige Solidarität zu Hilfe kommen und ihre Hoffnung aufrecht erhalten!”

Gottes Sohn bringt wirklich Frieden, Leben und wahre Freude weiterlesen

Katechetische Unterweisung in katholischen Schweizer Schulen

Christliche Privatschulen sind bei uns mehr denn je notwendig

Die meisten von uns haben den Religionsunterricht noch in der Primarschule, Sekundarschule oder im Gymnasium mit grosser Selbstverständlichkeit genossen. Aber mit der multikulturellen Säkularisierung soll dies nun an den Volksschulen gar nicht mehr möglich sein. Wie vollziehen wir Katholiken denn nun die katechetische Unterweisung gemäss Erklärung über die christliche Erziehung? Müssen wir unsere Kinder in den freiwilligen Unterricht oder in christliche Privatschulen schicken, um sie vor dem öffentlichen Ärgernis zu bewahren (vgl. Mt 18, 5-7)? Obwohl die gesamtschweizerische Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos) gescheitert ist, sollen ihre Ziele durch den sogenannten „Lehrplan 21“ wettgemacht werden. Aber nicht nur unter Harmos, sondern auch im „Lehrplan 21“ wird die christlich-katechetische Unterweisung, wie sie im II. Vatikanum geregelt wäre, ausgeschaltet (vgl. Erz 4 und Laienap 10). Was wird denn da jetzt unsern Kindern also zugemutet? Katechetische Unterweisung in katholischen Schweizer Schulen weiterlesen