Ja zur Eidgenössischen Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” am 9. Februar 2014

Abtreibung muss privat finanziert werden – Es gibt keine negative Solidarität!

Die Befürworter der Eidgenössischen Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” vom 9. Februar 2014 sagen Ja, weil unser menschliches Leben aus moralischen und ethischen Gründen geschützt werden muss, weil ein ungeborenes Kind nicht als eine Krankheit bezeichnet werden kann, welche durch eine obligatorische Basisversicherung der Krankenkasse von allen Prämienzahlern, das heisst, von uns allen, geleistet werden muss, Das ist Sippenhaft und geradezu die Perversion der Solidarität (eine negative Solidarität). Der Begriffsinhalt «Solidarität» ist aber positiv belegt und kann nicht per Gesetz zum Töten und brutalen Vernichten von ungewollten menschlichem Leben angewendet werden. Wer als Mann oder Frau Leben zeugen will, muss sich vorher bewusst sein, was er oder sie tut. Wer dies unüberlegt tut, mit Gewalt oder krankhaft ausübt, der muss von einem Arzt erkannt und behandelt werden. Und diese Behandlung, auch schon wenn es Prävention ist, soll die Krankenkasse bezahlen? Das kann oder darf nicht nach Lust und Laune (siehe Hedonismus) auf Kosten der Gesellschaft gebilligt werden, sondern jeder oder jede muss die Verantwortung für seinen freien Willen tragen, wenn dieser Wille negativ ist und gegen Naturrecht oder Menschenrechte verstösst. Das ist doch bei jedem anderen negativen Willensakt auch so! Der Gesetzgeber muss die Gesellschaft auch vor diesem Missbrauch schützen, wie das im Strafgesetz immer geschieht und nicht noch permissiv durch Ideologien wie Genderismus in den Lehrplänen von Schulen und schon im Kindergarten zu verleiten oder zu verführen suchen. Der Wert eines Lebens kann nicht in Franken und Rappen beziffert werden. Jedes menschliche Leben ist wertvoll, ein Geschenk und verdient es, geschützt zu werden. Ein Kind schenkt seinen Eltern viel Freude und Liebe. Diese Liebe geht unserer Gesellschaft jedes Jahr über 10’000 Mal verloren. Keine einzige Mutter auf dieser Welt würde freiwillig und ohne Zwang ihr eigenes Kind töten. Jedes Mal, wenn dies geschieht, wird auch ein Teil der Mutter getötet. Deshalb muss das menschliche Leben besonders geschützt werden. Ein ungeborenes Kind ist keine Krankheit. Die Krankenkassenprämien sollen dazu dienen, Leben zu schützen und Kranke wieder gesund zu machen. Ausserdem ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die Europäischen Menschrechtskonventionen garantiertes Grundrecht.

Ein ungeborenes Kind ist keine Krankheit. Die Krankenkassenprämien sollen dazu dienen,
Leben zu schützen und Kranke wieder gesund zu machen.

Dieses Grundrecht wird mit Füssen getreten, weil die meisten Menschen in der Schweiz die Tötung von ungeborenen Kindern gar nicht wollen und trotzdem mitfinanzieren müssen. In welchem anderen Land ausser der Schweiz ist denn das so geregelt. Alle im Ausland schütteln den Kopf und sagen spontan: «Na so ‹was!» Die Finanzierung von Abtreibungen durch die Krankenversicherung weckt ausserdem falsche Vorstellungen (aha, die Schweiz hat eine Versicherung, die Versicherung gegen die Schwangerschaft, mit straffreien Abbruch!). Aber eine Abtreibung vernichtet Leben, menschliches Leben, ein entstehender Mensch (nicht etwa ein Zellklumpen oder eine Ameise) wird getötet. Nein, ein Mensch! Das ist die Tragödie! Eine Abtreibung ist auch mit wesentlichen Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit der Frau (und des Vaters) verbunden. Frauen können ohne Wissen ihres Partners das gemeinsame Kind töten lassen; Männer können ihre Partnerinnen zu einer Abtreibung nötigen, da die Gesellschaft und nicht die Direktbetroffenen die finanziellen Kosten zu tragen haben. Es ist ein Blankoschein für unverantwortliches Handeln. Nicht nur die betroffenen Paare, sondern die Gesellschaft als Ganzes muss ihre Verantwortung wahrnehmen. Dazu gehört auch eine Gesetzgebung, die das Verantwortungsbewusstsein fördert. Auch alle Christen, die bei der Taufe auf den Namen Christus (siehe Taufe) getauft worden sind, darum heissen sie ja Christen, müssen für das Leben – und nicht für das Töten von Menschen – eintreten!

Die Politik – macht es sich einfach – nennt nicht die Dinge beim Namen!

In der Geschäftsdatenbank «Curia Vista» wird unter der Bezeichnung «12.052 – Geschäft des Bundesrates» von der Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung geredet und nicht von Tötung eines Menschen. Ja, so wäre es für mich auch einfach, weiterhin «blind» die Allgemeinheit für diesen sogenannten Eingriff zahlen zu lassen. Aber wenn man das sehenden Auges als Tötung bezeichnet, wird es sich nicht nur der Gegner der Abtreibung zweimal überlegen, ob er auch die Abtreibung quasi des Nächsten mitfinanzieren will. Den Nächsten lieben, ja, das ist das christliche Gebot, aber die Abtreibung des Nächsten mitfinanzieren, nein, das fiele wohl nicht unters Gebot der Nächstenliebe. Aber bitte, will man uns denn für so dumm verkaufen? Da wird ja von «Kosten» geredet und nicht von «Tötung» menschlichen Lebens. Ist der Mensch also ein Kostenfaktor? Ist denn das Gesetz für Menschen da, oder der Mensch für das Gesetz?
Liebe Schweizer Mitbürgerinnen und Mitbürger, stimmen Sie JA am 9. Februar und beten Sie, Freie Schweizer, und vor allem Ihr Christen und Menschen guten Willens, betet, dass unser Land diese Ungerechtigkeit erkennt und bekämpft!

Weitere Hinweise und Quellen