Abtreibung muss privat finanziert werden – Es gibt keine negative Solidarität!
Die Befürworter der Eidgenössischen Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” vom 9. Februar 2014 sagen Ja, weil unser menschliches Leben aus moralischen und ethischen Gründen geschützt werden muss, weil ein ungeborenes Kind nicht als eine Krankheit bezeichnet werden kann, welche durch eine obligatorische Basisversicherung der Krankenkasse von allen Prämienzahlern, das heisst, von uns allen, geleistet werden muss, Das ist Sippenhaft und geradezu die Perversion der Solidarität (eine negative Solidarität). Der Begriffsinhalt «Solidarität» ist aber positiv belegt und kann nicht per Gesetz zum Töten und brutalen Vernichten von ungewollten menschlichem Leben angewendet werden. Wer als Mann oder Frau Leben zeugen will, muss sich vorher bewusst sein, was er oder sie tut. Wer dies unüberlegt tut, mit Gewalt oder krankhaft ausübt, der muss von einem Arzt erkannt und behandelt werden. Und diese Behandlung, auch schon wenn es Prävention ist, soll die Krankenkasse bezahlen? Das kann oder darf nicht nach Lust und Laune (siehe Hedonismus) auf Kosten der Gesellschaft gebilligt werden, sondern jeder oder jede muss die Verantwortung für seinen freien Willen tragen, wenn dieser Wille negativ ist und gegen Naturrecht oder Menschenrechte verstösst. Das ist doch bei jedem anderen negativen Willensakt auch so! Der Gesetzgeber muss die Gesellschaft auch vor diesem Missbrauch schützen, wie das im Strafgesetz immer geschieht und nicht noch permissiv durch Ideologien wie Genderismus in den Lehrplänen von Schulen und schon im Kindergarten zu verleiten oder zu verführen suchen. Ja zur Eidgenössischen Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” am 9. Februar 2014 weiterlesen