Schlagwort-Archive: Ordo

Ordo (im römischen Recht: Körperschaft oder leitender Stand gegenüber dem Volk, seit dem 2. Jahrhundert für den Klerus gebräuchlich, seit dem 12. Jahrhundert «Ordinatio» für das Weihesakrament). Im Verlauf der Differenzierung des kirchlichen Amtes in der apostolischen und nachapostolischen Kirche entstand eine institutionalisierte Hierarchie, in der bestimmte Funktionen konzentriert wurden. Im folgenden werden die Grundzüge des Selbstverständnisses der katholischen Hierarchie als des kirchlichen Weihestandes wiedergegeben. Als geordnete Gemeinschaft ist die Kirche in ihrer Verfassung hierarchisch strukturiert (DGL: DS 1776, NR 718, vgl. II. Vat., Kirche 28); sie hat eine Leitungsgewalt – die seit dem II. Vat. als «Dienstamt» interpretiert wird – für und in ihren verschiedenen Funktionen (Bezeugung der Wahrheit, Leben als konkrete Durchführung des Evangeliums, Anbetung und opferkultliche Verehrung Gottes, Zusage des gnadenwirkenden Wortes an den Einzelnen in wesentlichen Situationen des Einzelnen und der Kirche [siehe Sakramente]) und hat somit Träger dieser Funktionen. Der erste, von Jesus selbst bestellte Träger dieser Leitungsgewalt in der Kirche war das Apostelkollegium mit Petrus an der Spitze (Mt 10, 1 ff; 16,16-19; Lk 22,32; Joh 21,2.15ff; siehe Schlüsselgewalt) als personal handeln könnender Repräsentant des ganzen Kollegiums. Diese Leitungsgewalt mußte auf andere übertragen werden: auf die Nachfolger des Petrus, die Päpste (DS 3056ff, NR 441 ff), und den Nachfolger des Apostelkollegiums, das Bischofskollegium (II. Vat., Kirche 21f). Die Fülle der der Kirche notwendigen Leitungsgewalt (in ihrer kultisch-sakramentalen und ihrer hoheitlichen Seite) braucht aber nicht jedesmal als ganze übertragen zu werden. Wie in jeder Gemeinschaft kann entsprechend den Umständen und Bedürfnissen der sachgerechten Ausübung dieser Leitungsgewalt nur ein bestimmter, abgegrenzter Teil auf einen bestimmten Menschen übertragen werden. Von der apostolischen Zeit an und in der ganzen Kirche gibt es drei Abstufungen dieser Übertragung (DGL: DS 1776, NR 718; vgl. II. Vat., Kirche 20): der Anteil des Diakons, des Priesters (siehe Priestertum) und des Bischofs, wobei diese Stufung am deutlichsten abzulesen ist an dem jeweiligen Verhältnis zur Eucharistiefeier (Diener dabei; ihr führendes Vollzugsorgan; eigentlicher Leiter der Eucharistiefeier und berechtigt zur Übertragung der Vollmacht zum Vollzug der Eucharistie), wobei die höchste Stufe dieses Verhältnisses zum zentralen Mysterium der Kirche normalerweise (siehe Bischof, Papst) hoheitliche Gewalt in der Kirche innehat. Der Inhalt dieser Übertragung wird vom II. Vatikanum als gestufte Teilhabe an der Sendung und an den drei Ämtern Jesu Christi interpretiert. Der Akt der Übertragung solcher dreigestuften Teilhabe und Gewalt in der Kirche geschieht seit der apostolischen Zeit mittels der Handauflegung (1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6) (als Amtsübertragungsgestus) unter den entsprechenden Amtszusageworten (DS 3857-3861). Dieser Akt verleiht das Amt und sagt dem neuen Amtsträger die nötige Gnade von Gott her zu, das Amt zum Segen der Kirche und zum eigenen Heil zu verwalten. Insofern einerseits eine solche rituelle Amtsübertragung von ihrem Wesen her zu den grundlegenden Selbstvollzügen der Kirche gehört, in denen sie nur unwirksam sein könnte unter Aufhebung ihres eigenen Wesens, insofern anderseits die Kirche das bleibende Zeichen der eschatologisch siegreichen, der Welt absolut zugesagten Gnade in Sein und Vollzug ist, kann eine solche Amtsübertragung nichts anderes sein als Opus operatum und Sakrament: sie verleiht die Amtsvollmacht absolut und unwiderruflich (DS 1774, NR 716) und sagt von Gott her die Gnade dazu in schlechthinniger Ernsthaftigkeit zu, der nur der Geweihte entbehrt, der sich ihr schuldhaft verschließt. Spender des Weihesakramentes ist der Bischof als Inhaber der Fülle des Weihesakramentes und als Träger der Fülle der Leitungsgewalt in der Kirche nach ihrer sakramentalen Seite (DS 1777, NR 719, II. Vat., Kirche 21). kthW

Die Freude des Trostes, das Kreuz und das Gebet sind drei Bezugspunkte einer christlichen Sendung

Papstpredigt in der hl. Messe mit Seminaristen und Ordensleuten im Petersdom

Der Dienst katholischer Priester und Ordensleute darf nach den Worten von Papst Franziskus niemals zur Routine werden. Die Kirche sei nicht Eigentum der Menschen, sondern sie gehöre Gott, zitierte Franziskus seinen Vorgänger Benedikt XVI. bei der hl. Messe mit rund 6.000 Seminaristen, Novizinnen und Novizen am Sonntag im Petersdom. Pater Max Cappabianca von Radio Vatikan dokumentiert hier die Predigt, die Papst Franziskus am Sonntag, 7. Juli im Petersdom gehalten hat, aus Anlass der hl. Eucharistie zum Abschluss eines viertägigen Treffens von 6.000 Seminaristen, Novizinnen und Novizen aus mehr als 60 Ländern in Rom zum „Jahres des Glaubens“. Liebe Brüder und Schwestern, schon gestern hatte ich die Freude, euch zu begegnen, und heute ist unser Fest noch größer, denn wir treffen uns am Tag des Herrn zur Eucharistiefeier wieder. Ihr seid Seminaristen, Novizen und Novizinnen, junge Menschen auf dem Berufungsweg aus allen Teilen der Erde: Die Freude des Trostes, das Kreuz und das Gebet sind drei Bezugspunkte einer christlichen Sendung weiterlesen