Schlagwort-Archive: Ämteranerkennung

Die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Ämter in den getrennten Kirchen ist, nachdem in wichtigen, früher kirchentrennenden theologischen Fragen ein Konsens erzielt oder erreichbar ist (siehe Rechtfertigung, Theologie des Sakraments aufgrund einer Theologie des Wortes usw.), wohl die letzte entscheidende Frage der Ökumenischen Bewegung. Die bisherige überwiegend auf historischer Ebene ablaufende Diskussion ist ohne Aussicht auf eine Einigung. Die katholische Theologie (und Kirche) hat jedoch die Pflicht, ehe sie an ein einigendes Eingreifen Gottes appelliert, eine neue (ihre eigenen Voraussetzungen selbstverständlich nicht leugnende) Argumentationsebene zu suchen. Auf einer solchen müßten folgende Gesichtspunkte geltend gemacht werden:

1) Auf dem Gebiet des Amtes in der Kirche existiert vieles (mehr als allgemein angenommen) nicht einfach durch den Willen Gottes und Jesu Christi und wird darum als eine dem Selbstvollzug der Kirche vorausgehende Größe von der Kirche festgestellt und anerkannt, sondern vieles besteht, insofern und weil es von der Kirche teils als Konsequenz ihres eigenen Wesens, teils in freier Setzung bestimmt worden ist. Die Kirche als ganze ist der eigentliche und ursprüngliche Träger aller «Gewalten» (siehe Kirchengewalt), die in ihr in den jeweiligen Trägern gegeben sind; sie ist mit ihrer ganzen Wirklichkeit an Geist und Glaube der Raum, in dem so etwas wie die Vollmachten ihrer Amtsträger überhaupt nur gegeben sein können. Die Theologie hat die Aufgabe, auf den Unterschied zwischen der Frage nach dem Inhalt einer Vollmacht und der Frage nach dem (individuellen oder kollektiven) Träger dieser Vollmacht hinzuweisen und offene Möglichkeiten darzustellen. So ist z.B. nicht definitiv festgelegt und erst recht nicht auf Jesus zurückzuführen, daß die Ämter des Papstes und des Bischofs immer «monarchisch» auszuüben sind und keineswegs kollektiv ausgeübt werden können.

2) Es gibt ein Wesensrecht der Kirche, das nicht mit ihrem satzhaften Verfassungsrecht («ius divinum», siehe Kirchenrecht) identisch ist. Dieses Wesensrecht ergibt sich aus dem realen Wesen der Kirche als der notwendig und endgültig um den Gekreuzigten und Auferstandenen in seinem Geist versammelten Glaubensgemeinde, die Gottes eschatologisch siegreiche Selbstmitteilung an die Welt bezeugt und immer geschichtlich anwesend sein läßt. Dieses Wesensrecht birgt Möglichkeiten, Rechtsnormen zu schaffen. Faktisch werden solche geschaffen und praktiziert: Die «Gültigkeit» der Weihe eines Amtsträgers (Bischofs oder Priesters) z.B. ist letztlich nicht durch die «normale Regel» garantiert, in der nie unterbrochenen (und doch historisch oft fragwürdigen) Kette gültiger Weihen; die gültige Geweihtheit eines Priesters oder Bischofs ist dann gegeben, wenn er als solcher widerspruchslos von der Öffentlichkeit der Kirche anerkannt ist.

3) Die kath. Kirche muß unterscheiden zwischen ihrem Verhältnis zu den anderen Kirchen im «Augenblick» des Entstehens solcher (nach katholischer Auffassung häretischer oder schismatischer) Kirchen und ihrem Verhältnis zu ihnen in der späteren Zeit, in der diese anderen Kirchen gar nicht mehr primär von ihrem Widerspruch zur katholischen Kirche her (und ihrer Lehre) sich verstehen und verstanden werden. Der «gute Glaube» (Bona fides), in dem die anderen Kirchen heute gesellschaftlich-kollektiv sind, schafft bei aller noch gegebenen Trennung eine Einheit ekklesiologischer Art. Diese Einheit ist weder einfach identisch mit der schon gegebenen Einheit der getrennten Christen in Jesus Christus und seiner Gnade noch mit der Gemeinsamkeit in vielem Christlichen (z.B. Schrift, Taufe usw.). Die getrennten Kirchen sind in der Lage, gegenseitig eine öffentlich greifbare «Bona fides» anzuerkennen, die einen wirklichen heilschaffenden christlichen Glauben impliziert. Auf dieser ekklesiologischen Basis kann das Amt in der katholischen Kirche Akte, die von den getrennten Kirchen gesetzt und getragen werden, als gültige und wirksame Akte sakramentaler Art anerkennen. Auf das Amt angewendet, ist zu bedenken, daß der normale Ritus der Amtsverleihung nicht notwendig auch in außergewöhnlichen Fällen der einzig legitime ist und daß ein möglicher Träger solcher Amtsvollmachten auch in den getrennten Kirchen in einer wenigstens vom Wesen der Kirche nicht von vornherein ausgeschlossenen Struktur vorhanden ist.

Vor der ausdrücklichen Anerkennung sakramentaler Akte durch das Amt in der katholischen Kirche können solche Akte bereits von dem – rechtschaffenden – Grundwesen der Kirche anerkannt werden (wenn dieses die Gültigkeit der Ketzertaufe anerkannt hat, kann es auch die Möglichkeit einer gültigen Abendmahlsfeier anerkennen). Ämter und Sakramente «außerhalb» der katholischen Kirche konstituieren nicht mehrere Kirchen; sie haben als geschichtlich-kirchliche Verleiblichungen des Geistes eine innere Hinordnung auf die eine Kirche als «voller» Verleiblichung dieses Geistes. kthW

Radioexerzitien für die Fastenzeit von und mit Benedikt XVI.

Radio Vatikan strahlte 2013 zwölfteilige Exerzitien für die Fastenzeit aus

Em. Papst Benedikt XVI.Am ersten Samstag der Fastenzeit [16. Februar 2013] begann Radio Vatikan wieder mit den geistlichen Übungen, den Radioexerzitien. 12 Sendungen bereiteten uns so auf die Feier des Osterfestes vor. Aber anders als in den vergangenen Jahren, hat Radio Vatikan in dieser Fastenzeit keinen Gastsprecher gewonnen, der die Texte schrieb und sprach, sondern wollte, dass wir unserem [damals noch nicht emeritierten] Papst Benedikt XVI. zuhören. Als die Redaktion von Radio Vatikan sich das vorgenommen hatte, war weit und breit noch keine Rede vom Rücktritt des Papstes. Es war also mehr oder weniger ein ungeplantes Zusammentreffen. Es war aber andererseits sehr passend, hatte Papst Benedikt XVI. doch gerade die Zeit der Besinnung und Umkehr gewählt, um seinen Schritt zu vollziehen und damit der Kirche Zeit zu geben zu reflektieren und zu beten. Radioexerzitien für die Fastenzeit von und mit Benedikt XVI. weiterlesen

Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und euch dazu bestimmt, dass… (Joh 15,16)

Hintergrundbericht zum missverstandenen Thema ‹Kirchenamt für Frauen›

Bild: Kirche in Not
Schwestern der Gemeinschaft „Dienerinnen der Unbefleckten Jungfrau Maria in Ruski Krstur, Serbien

Sollte die katholische Kirche ein neues Amt einrichten für Frauen – etwa das der Gemeindehelferin? Oder sollten Frauen sogar Diakon werden können, ohne sakramentale Weihe oder mit einer Weihe? Die Debatte ist nach einer Äußerung von Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg aufgekommen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hatte an diesem Wochenende Schlussfolgerungen aus der Diözesanversammlung seines Erzbistums gezogen. Und dabei erklärte er, er werde für ein spezifisches Diakonenamt für Frauen eintreten. Das dreistufige Weiheamt in der Kirche steht nur Männern offen: Diakon, Priester, Bischof. Zollitsch hat klargemacht, dass es ihm nicht um die Öffnung des bestehenden Weihe-Diakonats für Frauen geht, sondern um ein Amt anderer Art. Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und euch dazu bestimmt, dass… (Joh 15,16) weiterlesen

Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt

Hintergrundbericht zum missverstandenen Thema ‹Kirchenamt für Frauen›

papst-franziskus-und-kardinal-gerhard-ludwig-mueller
Papst Franziskus und Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der Glaubenskongregation

Sollte die katholische Kirche ein neues Amt einrichten für Frauen – etwa das der Gemeindehelferin? Oder sollten Frauen sogar Diakon werden können, ohne sakramentale Weihe oder mit einer Weihe? Die Debatte ist nach einer Äußerung von Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg aufgekommen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hatte an diesem Wochenende [Anm. d. R.: 27./28. April 2013] Schlussfolgerungen aus der Diözesanversammlung seines Erzbistums gezogen. Und dabei erklärte er, er werde für ein spezifisches Diakonenamt für Frauen eintreten. Das dreistufige Weiheamt in der Kirche steht nur Männern offen: Diakon, Priester, Bischof. Zollitsch hat klargemacht, dass es ihm nicht um die Öffnung des bestehenden Weihe-Diakonats für Frauen geht, sondern um ein Amt anderer Art.

Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt weiterlesen