Schlagwort-Archive: Sünde

Sünde (als Tat) im vollen Sinn („schwere Sünde») ist die freie, existentiell radikale Entscheidung gegen den in der Ordnung der Natur und Gnade und in der Wortoffenbarung geoffenbarten Willen Gottes (Voraussetzung: voll einsichtiges Wissen, Freiheit und sachgemäß wichtige Materie; vgl. Akt). In ihr versagt sich das Geschöpf dem Willen des Schöpfers zu den Grundstrukturen seiner Schöpfung und seines Bundes (so im Sündenbegriff des AT) und dem Willen Gottes zu seiner Selbstmitteilung an die Kreatur in der Gnade und widerspricht so auch seinem eigenen Wesen und dem Sinn seiner Freiheit, Liebe zum höchsten verwirklichten Wert, zum persönlichen Gott, zu sein. Sünde ist wesenswidrig, aber möglich, als Tatsache bezeugt in der Erfahrung der eigenen Freiheit und durch das Wort der Offenbarung (im AT: das Erheben der Hand gegen Gott, Nm 15,30 usw.). Sie partizipiert als Mysterium iniquitatis (Geheimnis der Bosheit; Böse) an dem Geheimnis, daß kreatürliche Freiheit nicht nur von Gott her, sondern auch vor und gegen Gott möglich ist trotz (und zugleich wegen) der schöpferischen Allmacht und Allwirksamkeit Gottes. Angesichts der Einheit von Gottes- und Nächstenliebe ist zu beachten, daß sich die Sünde gegen Gott und gegen die Mitmenschen (in Einheit) richtet. Der Sünder hält vor sich selbst seine Schuld in Finsternis nieder, er verdrängt sie. So sehr die schwere Sünde Wissen und Freiheit voraussetzt und sich am konkreten «Material» vollzieht, so kann diese wissende Freiheit als Schuld sich doch sehr unthematisch als totale Haltung und Befindlichkeit des personalen Grundes des Menschen vollziehen, die nicht adäquat reflektierbar sind, so daß der Mensch ein reflexes Urteil absolut sicherer Art über sich nicht fällen kann (Heilsgewißheit). Ihr Eingeständnis ist selbst schon erste Wirkung der erlösenden Offenbarung und Gnade Gottes. Als aus der Tat entspringender Zustand (habituelle Sünde, bei Paulus griechisch hamartia, die Sünde: vgl. Röm 5 ff) ist die Sünde in der realen Ordnung (von Natur und Gnade) der schuldhaft herbeigeführte, Gottes Willen widersprechende Nichtbesitz der heiligmachenden Gnade, sei es als Erbsünde, sei es als persönlich bewirkter Sündenzustand. Sünde kann nur in Freiheit und nur im Maß dieser Freiheit geschehen. Die Begierde ist Folge der Erbsünde, Anreiz zur persönlichen Sünde, aber als solche noch nicht Sünde. Wo zwar ein Verstoß gegen Gottes Willen, aber ohne genügende Freiheit (wegen unvollkommener Kenntnis oder Freiheitshemmung) oder nicht gegen ein wesentliches Moment der durch Gottes Willen sanktionierten Wertordnung geschieht, ist eine „läßliche» Sünde gegeben, durch welche die grundsätzliche Hinordnung auf Gott in der Gnade nicht aufgehoben wird. Ist das Grundwesen der (schweren) Sünde als radikales Nein gegen Gottes Willen auch immer dasselbe, so spezifiziert sie sich doch je nach dem Material aus der pluralen Wertwelt, an dem dieses Nein realisiert wird, in verschiedenen Sündenarten (Laster: vgl. Lasterkataloge). Wo die Sünde in der vollendeten Selbstverfügung des Menschen in Freiheit durch den Beschluß seines zeitlichen Lebens im Tod ihre Endgültigkeit fände, wäre sie Verdammnis (Hölle). Trotz ihres Ursprungs aus dem Freiheitsgebrauch gegen den Willen Gottes entkommt durch sie die endliche Kreatur nicht dem Willen Gottes, der an ihr seine heilige Gerechtigkeit und sein grundloses Erbarmen offenbaren kann. Der protestantische Begriff der Sünde ist durch den Gegensatz zum katholischen bestimmt: er betont die jeder Tatsünde zugrunde liegende, sündhafte Grundverfassung des Menschen, die zunächst kein moralisches Versagen durch Übertretung der göttlichen Gebote ist, sondern personaler Unglaube gegenüber Gott aus seinshafter = ererbter Selbstsucht und Ichperversion; der Mensch ist Sünder, d.h., er kann nicht Gott und den Nächsten spontan lieben, es sei denn, der Heilige Geist bekehrt ihn allein aus Gnade zum Glauben; diese Rechtfertigung beseitigt aber auf Erden nicht die Sündhaftigkeit (simul iustus et peccator). – Zur Umkehr aus der Sünde vgl. Metanoia, Reue, Taufe, Bußsakrament. kthW

Warum Barmherzigkeitssonntag

Der hl. Papst Johannes Paul II. zur Heiligsprechung von Schwester Faustyna

Hl. Papst Johannes Paul IIAnlässlich der Heiligsprechung von Schwester Faustyna Kowalska im April 2000 hat der nun selber seliggesprochene Papst Johannes Paul II den Barmherzigkeitssonntag eingeführt. In der Predig, die er damals gehalten hat (etwas gekürzt), folgen wir Leitgedanken, die ihn bewogen haben, diese Geschenke Christi an die Menschheit zu vermitteln. »Danket dem Herrn, denn er ist gütig, denn seine Huld währt ewig« (Ps 118,1). So betet die Kirche in der Osteroktav, indem sie diese Worte des Psalms geradezu von den Lippen Christi abliest; von den Lippen des auferstandenen Christus, der im Abendmahlssaal die große Botschaft von der göttlichen Barmherzigkeit überbringt und der die Apostel mit dem Auftrag betraut: »Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch […] Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert« (Joh 20,21–23). Warum Barmherzigkeitssonntag weiterlesen

Synodenbischöfe sehen Notwendigkeit einer Neuevangelisierung für alle Völker

Hirten betonen Hort der Familie

Die Herausforderungen sehen, ohne sich auf das Negative zu beschränken: Mit der Schlussbotschaft legte die Bischofssynode am Freitag, 26. Oktober das erste der beiden Abschlussdokumente ihrer Arbeit vor. Das zweite – die Vorschläge an den Papst zur Erstellung eines postsynodalen Schreibens – folgte am Samstag darauf. Die Synode hat eine „Botschaft an das Volk Gottes“ verfasst. Synodenbischöfe sehen Notwendigkeit einer Neuevangelisierung für alle Völker weiterlesen

Katechetische Unterweisung in katholischen Schweizer Schulen

Christliche Privatschulen sind bei uns mehr denn je notwendig

Die meisten von uns haben den Religionsunterricht noch in der Primarschule, Sekundarschule oder im Gymnasium mit grosser Selbstverständlichkeit genossen. Aber mit der multikulturellen Säkularisierung soll dies nun an den Volksschulen gar nicht mehr möglich sein. Wie vollziehen wir Katholiken denn nun die katechetische Unterweisung gemäss Erklärung über die christliche Erziehung? Müssen wir unsere Kinder in den freiwilligen Unterricht oder in christliche Privatschulen schicken, um sie vor dem öffentlichen Ärgernis zu bewahren (vgl. Mt 18, 5-7)? Obwohl die gesamtschweizerische Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos) gescheitert ist, sollen ihre Ziele durch den sogenannten „Lehrplan 21“ wettgemacht werden. Aber nicht nur unter Harmos, sondern auch im „Lehrplan 21“ wird die christlich-katechetische Unterweisung, wie sie im II. Vatikanum geregelt wäre, ausgeschaltet (vgl. Erz 4 und Laienap 10). Was wird denn da jetzt unsern Kindern also zugemutet? Katechetische Unterweisung in katholischen Schweizer Schulen weiterlesen