Apostolisches Schreiben von Papst Benedikt XVI. über den Dienst der Liebe
Das Motu proprio «Intima Ecclesiae natura» über den Dienst der Liebe (Diakonia) wurde am 11. November 2012 von Papst Benedikt XVI. in Rom der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin zitiert er aus der Enzyklika »Deus caritas est«, dass das Wesen der Kirche sich in einem dreifachen Auftrag ausdrücke: der Verkündigung von Gottes Wort (kerygma-martyria), der Feier der Sakramente (leiturgia) und im Dienst der Liebe (diakonia). Diese drei Aufgaben bedingen sich gegenseitig und lassen sich nicht voneinander trennen. Veröffentlicht wurde das Motu proprio am 1. Dezember und in Kraft tritt es am Montag, 10. Dezember 2012. Mit dem neuen Dekret zur kirchlichen Hilfsarbeit will Benedikt XVI. das katholische Profil der Caritasarbeit und der kirchlichen Hilfsorganisationen verfestigen. Es schließt laut Papst eine Lücke im Kirchenrecht, und zwar was die Rolle der Bischöfe angeht: Sie sollen stärker als bisher Motor und Hüter der verschiedenen karitativen Dienste sein. Wie das geht, soll m Motu proprio «Intima Ecclesiae natura» geregelt. Das „päpstliche Entwicklungshilfeministerium“ „Cor Unum“ soll dabei als übergeordnete Instanz über die Anwendung der neuen Regeln wachen.
Das neue Moto Proprio regelt Wesen und Auftrag der kirchlichen Hilfsarbeit. Der Papst pocht darin auf die unauflösliche Verbindung von Verkündigung, Glaubenspraxis und karitativer Arbeit. Dies seien „Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und sich nicht voneinander trennen lassen“, schreibt Benedikt XVI. einleitend mit einem Zitat aus seiner Enzyklika „Deus caritas est“. Klar unterscheidet er im Dokument zwischen kirchlicher Caritas und dem allgemeinen Wohlfahrtswesen: Aktionismus ohne christliche Liebe zum Menschen bleibe „zu wenig“, so Benedikt XVI., karitatives Tun müsse über „die bloße Sammlung oder Verteilung von Geldmitteln“ hinausgehen. Drittens müssten die katholischen Hilfsorganisationen christliche Werte vermitteln, wie etwa Teilen, Respekt und Liebe im Sinne des Evangeliums.
Bischöfe sind Motor und Wächter der kirchlichen Hilfsarbeit
Die Verantwortung für die kirchliche Hilfstätigkeit liegt laut Papst bei den Bischöfen: ihren Aufgaben sind im Moto Proprio allein neun der 15 Artikel gewidmet. Die Bischöfe müssen in ihren Diözesen die verschiedenen karitativen Initiativen regeln und die entsprechenden Statuten genehmigen. So dürfe etwa die Bezeichnung „katholisch“ für eine Hilfseinrichtung nur mit dem Einverständnis der Bischöfe verwendet werden, schreibt der Papst. Die bischöflichen Aufgaben gehen allerdings über bürokratische Abläufe weit hinaus. Giampietro Dal Toso, Sekretär des päpstlichen Rates Cor Unum, sagte dazu im Gespräch mit Radio Vatikan: „Die erste und sicher wichtigste seiner Aufgaben ist die Anregung der Gläubigen zu karitativer Tätigkeit. Ein anderer Bereich ist die Förderung der Gründung, des Wachstums und der Entwicklung karitativer Einrichtungen in der jeweiligen Diözese.“
Würdigung des karitativen Engagements
In der Tat würdigt Benedikt XVI. im Dekret neben der Arbeit des kirchlichen Caritas-Verbandes auch ausdrücklich Initiativen, die auf die „frei ausgeübte Fürsorge der Getauften für notleidende Menschen und Völker“ zurückgehen. Diese Initiativen dürfe die Kirche als Institution „nicht als etwas ihr Fernstehendes betrachten“, schreibt der Papst. Es gelte nur sicherzustellen, dass die Hilfstätigkeit der Gläubigen ebenso wie die kirchlichen Hilfsinitiativen „in Übereinstimmung mit den Forderungen der kirchlichen Lehre und den Absichten der Gläubigen geführt werden“. Zudem müssten sie zivilrechtlichen Vorschriften Rechnung tragen. Die Würdigung des persönlichen Engagements der Gläubigen ist im Moto Proprio laut Dal Toso ein zentraler Punkt: „Denn dieses ist auch eine Stärke des karitativen Dienstes der Kirche! Wir können Gott sei Dank auf den Einsatz vieler Menschen zählen, vieler qualifizierter Menschen. Diesen persönlichen Aspekt muss man unterstreichen!“
Die Mitarbeiter der karitativen Einrichtungen müssen laut Motu Proprio „die katholische Identität dieser Werke teilen oder zumindest respektieren“. Zugleich müssen sie „nicht nur über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, sondern auch ein Beispiel christlicher Lebensführung geben“, schreibt der Papst. Auch dafür müssten die Bischöfe Sorge tragen.
Kirchliche Lehre muss Kompass der Hilfsarbeit bleiben
Die Aktivitäten der karitativen Initiativen müssen sich laut Dekret an katholischen Prinzipien ausrichten. Sie dürfen etwa „keine Aufträge annehmen, die in irgendeiner Weise die Einhaltung dieser Prinzipien beeinträchtigen könnten“. Ebenso dürfen Pfarr- oder Diözesanstrukturen keine Werbung für Initiativen machen, die zwar karitativ ausgerichtet sind, „aber Ziele oder Methoden vorschlagen, die in Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen“, betont der Papst. Zugleich müsse der Bischof verhindern, dass die ihm unterstellten karitativen Organisationen „von Einrichtungen oder Institutionen finanziert werden, deren Zielsetzungen im Widerspruch zur kirchlichen Lehre“ stünden. Sollten die Aktivitäten einer bestimmten karitativen Organisation die Anforderungen der kirchlichen Lehre nicht mehr erfüllen, habe der Bischof die Pflicht, seine Gläubigen öffentlich darüber zu informieren, und in diesen Fällen die Verwendung der Bezeichnung „katholisch“ zu untersagen.
Weitere Aufgaben für päpstlichen Rat „Cor Unum“
Der letzte Artikel des Motu Proprio beschreibt die Aufgaben des päpstlichen Rates „Cor Unum“. Der 1971 von Papst Paul VI. eingerichtete und 1988 unter Papst Johannes Paul II. reformierte Rat setzt Vatikaninitiativen im Bereich humanitärer Hilfe und Entwicklung in die Tat um. Weiter bündelt und koordiniert er die Kräfte der katholischen Hilfseinrichtungen weltweit. Das aktuelle Moto Proprio formuliert zwei Funktionen von Cor Unum in der kirchlichen Hilfsarbeit, so der Sekretär des Rates, Bischof Dal Toso: „Die erste ist, dass er über die Anwendung dieses Dekretes wachen soll. Cor Unum muss also ein wenig zum Multiplikator des Textes werden und versuchen, dass dieser Geist kirchlicher Sensibilität in unsere karitativen Dienste übergeht. Und dann überträgt das Motu Proprio Cor Unum auch noch eine andere Kompetenz: nämlich internationale Hilfsorganisationen, die aus der katholischen Kirche entstehen und universelle Reichweite haben, im Kirchenrecht zu verankern.“
Caritas-Präsident im Päpstlichen Rat Cor Unum
Papst Benedikt XVI. hat den Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Peter Neher, als Repräsentanten der deutschen Caritas für fünf Jahre in den Päpstlichen Rat „Cor Unum“ berufen. Wie der Caritasverband in einer Pressemitteilung erklärte, sei dieser Schritt ein „Ausdruck der Wertschätzung“ des Vatikans für die „Arbeit der zahlreichen Mitarbeiter der deutschen Caritas im In- und Ausland“. Zu den Aufgaben von „Cor Unum“ gehören der Informationsaustausch und die Förderung der Zusammenarbeit kirchlicher Hilfswerke weltweit. Zudem begleitet und unterstützt der Rat die Aktivitäten des internationalen Caritas-Netzwerks Caritas internationalis mit Sitz in Rom. Dieser Zusammenschluss koordiniert die Tätigkeit der mehr als 160 unabhängigen nationalen Caritasorganisationen in der Humanitären Hilfe, vor allem bei der Arbeit in Katastrophen- und Krisengebieten. „Cor Unum“ war 1971 von Papst Paul VI. eingerichtet worden. Der Rat setzt sich aus hochrangigen Repräsentanten der katholischen Kirche zusammen, darunter Vertretungen der Ordensgemeinschaften, der internationalen katholischen Hilfswerke und zusätzlichen Konsultoren. Prälat Dr. Peter Neher gehörte „Cor Unum“ bereits von 2005 bis 2010 an.
Weitere Hinweise und Quellen
- Moto proprio über den Dienst der Liebe (Website Benedikt XVI.)
- Motu proprio über den Dienst der Liebe (Radio Vatikan, Artikel 643665, Link vergriffen)
- Cor Unum: Motu Proprio unterstreicht persönliches Engagement (Radio Vatikan, Artikel 643665, Link vergriffen)
- Caritas-Präsident im Päpstlichen Rat Cor Unum (Radio Vatikan, Artikel 632269, Link vergriffen)
One thought on “Katholisches Profil für Caritasarbeit und kirchliche Hilfsorganisationen”
Kommentare sind geschlossen.