Papst Benedikt XVI. ergänzt Wahlprozedere (UDG) durch Motu proprio
Der scheidende Papst hat am Montag, 25. Februar ein „Motu Proprio“ veröffentlicht, in dem er die Regeln für die kommende Papstwahl präzisiert. Das neue Motu proprio solle „den bestmöglichen Ablauf“ einer Papstwahl und „eine sicherere Interpretation und Durchführung einiger Vorschriften“ garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen Schreiben. Es ersetze einige Normen der für das Konklave ansonsten gültigen Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ (UDG) von Papst Johannes Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von „Universi Dominici Gregis“ am 22. Februar 1996 durch Benedikts Vorgänger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erläuterte das Motu Proprio am Montag, 25. Februar 2013 vor der Presse. Hier die wichtigsten Änderungen. Präzisierung und Ergänzung der Regeln für die kommende Papstwahl weiterlesen