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Eigentum (sozialwissenschaftliche Sicht)
1. Begriff
Eigentum, objektiv genommen, besagt die Summe der Sachwerte, die einer Person in einer ausschließlichen Weise zur Verfügung und Nutzung zugeordnet sind, subjektiv als Eigentumsrecht, bedeutet es das Verfügungs- und Nutzungsrecht über eine Sache. Dieses Eigentumsrecht unterscheidet sich vom bloßen Besitz, der das tatsächliche Innehaben einer Sache ohne Rücksicht auf einen Rechtstitel meint. Als Eigentum im Sinn der bürgerlichen Rechtsordnung (Sachenrecht) kommen nur Sachwerte in Frage. Eine Person kann nie Eigentum einer anderen menschlichen Person sein. Die Sklaverei, in welcher der Mensch als bloße Sache behandelt wird, ist darum widernatürlich. Aber auch menschliche Kräfte und Fähigkeiten wie die Arbeitskraft können nicht Eigentum einer anderen Person werden. Es verstößt deshalb ebenfalls gegen die rechte natürliche Ordnung, die Arbeitskraft als käufliche Ware aufzufassen, die im Arbeitsvertrag gegen einen im Lohn dargestellten Preis veräußert wird. Zum Eigentum gehört das Verfügungsrecht über die betreffende Sache, welches das Verbrauchs- und Gebrauchsrecht einschließt, d.h. die dem Eigentümer gehörenden Werte können entweder unmittelbar zur Bedürfnisbefriedigung verwendet, oder es können mit ihrer Hilfe andere wirtschaftliche Güter erzeugt werden. Dementsprechend unterscheidet man zwischen Eigentum an Verbrauchs- (Nahrung, Kleidung, Wohnung) und an Produktionsgütern (Grund und Boden, Produktionsanlagen, Maschinen). Mit dem Verfügungsrecht ist das Nutzungsrecht verbunden. Dem Eigentümer kommt der Ertrag seines Eigentum zu, und zwar sowohl wenn sich dieser von selber durch das Wirken der Natur ergibt, als auch wenn er durch Einsatz menschlicher Arbeit (eigener oder fremder) erzielt wird. Verfügungs- und Nutzungsrecht stehen dem Eigentümer in Ausschließlichkeit zu. Das bedeutet, daß die gleichen Rechte von Seiten eines anderen ausgeschlossen sind, nicht aber daß der Eigentümer nach Willkür und Belieben mit seinem Gut verfahren und dessen ganzen Ertrag für sich restlos einbehalten kann. Eigentümer kann nur eine menschliche Person sein, und zwar entweder eine physische (Einzelperson) oder eine moralische (Gesellschaft). Demnach spricht man von Einzel- (Sonder- oder Privat-) und Gemeineigentum.

2. Die Individual- und Sozialnatur des Eigentums
Wie die menschliche Person, so weist auch das Eigentum eine individuelle und eine soziale Seite auf. Das Eigentum ist von Natur aus der Einzelperson zugeordnet, besitzt aber zugleich eine soziale Bestimmung. Diese beiden Wesensseiten des Eigentums wurden besonders von Papst Pius XI. in „Quadragesimo anno“ unter Berufung auf Leo XIII. und die ganze Tradition der kirchlichen Soziallehre hervorgehoben.

2a) Der Mensch bedarf des individuellen Eigentums zur Wahrung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das private Eigentum ist der Raum in der äußeren Güterwelt, in dem die Person auf sich selber stehen kann. Diese äußere Selbständigkeit und Unabhängigkeit braucht die Person, um ihre innere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit behaupten und entfalten zu können. Wer in seiner äußeren Betätigung vollkommen abhängig und unselbständig ist, wird es auch leicht in seiner inneren Gesinnung, in seinem Denken und Wollen; er wird zum Massenmenschen, der sich ganz von anderen bestimmen läßt und dadurch seine Persönlichkeit einbüßt. Auch die Verantwortlichkeit des Menschen kann nur zur vollen Geltung gelangen, wenn er über Eigenes zu verfügen hat. Nicht nur, daß der Mensch mit eigenem Besitz sorgfältiger und verantwortungsbewußter umgeht als mit fremdem Gut, das noch dazu „nur» der allgemeinen Gesellschaft gehört; es kann auch nur derjenige, der mit Eigentum ausgestattet ist, die Verantwortung für seine und der Seinen Zukunft übernehmen. Wenn alles individuelle Eigentum abgeschafft ist, ist die selbstverantwortliche Übernahme des äußeren Lebens hinfällig. Mit dem Verlust der äußeren Verantwortlichkeit erlischt aber auch das Bewußtsein der inneren Verantwortung für das eigene Tun. Der Mensch, der alles zu seinem Leben Notwendige von der Gesellschaft empfängt, wird der Gefahr erliegen, von ihr auch ungeprüft die Weisungen für sein Handeln entgegenzunehmen, ohne sich vor dem eigenen Gewissen Rechenschaft zu geben. Mit der Ausschaltung des Gewissens erstirbt aber der Innerste Kern der Persönlichkeit. Mehr noch als für den einzelnen gilt für die Familie, daß sie des Eigentums als ihres Entfaltungsraumes bedarf. Aller Eigentumsfeindlichkeit liegt denn auch letztlich die Tendenz zugrunde, die Eigenständigkeit von Person und Familie zu untergraben, um sie ganz in die Macht der Gesellschaft zu zwingen. So ist das private Eigentum eine Forderung der Natur des einzelnen sowohl wie der Familie; es gründet im Naturrecht. Doch ist diese naturgegebene Forderung nach persönlichem Eigentum keine absolute. Das Privat-Eigentum ist nicht selber höchster Zweck, sondern Mittel. Durch die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung, die es dem Menschen im innerweltlichen Raum zusichert, soll dieser frei werden für Gott. Da sich nun die menschliche Persönlichkeit in vollkommenster Weise gerade in der restlosen Hingabe an Gott vollendet, so kann. wo diese gesichert und sogar zum eigenen Lebensinhalt erhoben ist, z.B. in den kirchlichen Orden oder wie es in den Gemeinden des Urchristentums der Fall war, auf privates Eigentum freiwillig verzichtet werden.

Forts. folgt.
(Eigentum (LThK): II. Sozialwissenschaftlich: 1. Begriff, 2. lndividual- und Sozialnatur des Eigentums, 3. Privateigentum an Produktionsmitteln, 4. Arten des Eigentumerwerbs => in kthW)

Gottes Barmherzigkeit tritt nicht ein ins verschlossene Herz

7. Katechese zur Barmherzigkeit im Licht des Neuen Testaments von Papst Franziskus

Bild: InternetWährend der Generalaudienz am Mittwoch, 18. Mai 2016, erinnerte Papst Franziskus an den Geburtstag des hl. Johannes Paul II. (1978-2005), der als Karol Józef Wojtyła am 18. Mai 1920 im polnischen Wadowice geboren wurde. Unter sonnigem Himmel befasste sich der Papst in seiner Katechese mit dem Thema „Armut und Barmherzigkeit“. Am Beispiel des armen Lazarus zeigte er den Unterschied zwischen einem Leben in Armut und in Reichtum auf. Lazarus stehe für den lautlosen Schrei der Armen, die in einer Gesellschaft lebten, in der Reichtümer und Ressourcen in den Händen weniger seien. Die Armen zu verachten oder zu vernachlässigen, bedeute Gott gering zu schätzen. Franziskus hob hervor, dass in der Parabel der Arme einen Namen trage, Lazarus, „Gott hilft“, während der Reiche namenlos sei. Lazarus hätte den Reichen an die Existenz Gottes erinnern sollen, der Reiche aber reagiere nicht. Gottes Barmherzigkeit tritt nicht ein ins verschlossene Herz weiterlesen