Schlagwort-Archive: Begnadigung

Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das heißt, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet. Die Begnadigung ist meistens Befugnis von Staatsoberhäuptern, die im Einzelfall Tätern die ihnen strafrechtlich zuerkannte Strafe erlassen. In dieser Praxis hat sich ein Rest des mittelalterlichen Gerechtigkeitsverständnisses erhalten, dass Autoritäten geltende Regeln willkürlich außer Kraft setzen können („Gnade vor Recht“). Die entsprechende generelle Maßnahme ist als Amnestie oder Abolition bekannt. Der Begriff der Gnade impliziert, dass ein Verurteilter kein Recht auf Gnade hat. Der „Gnadenherr“ kann willkürlich und ohne Angabe von Gründen über das Gnadengesuch entscheiden. Folglich ist gegen die Ablehnung auch kein Rechtsbehelf möglich. Im Rechtsstaat existiert lediglich ein Recht auf Anhörung und Prüfung des Gnadengesuchs. Weitere Information siehe u.a. unter Link http://de.wikipedia.org/wiki/Gnadenbefugnis

Papst Benedikt XVI. begnadigt Paolo Gabriele

Papst spricht Gnadenakt und Vergeben zu Weihnachten persönlich aus

Papst Benedikt XVI. hat seinen früheren Kammerdiener Paolo Gabriele begnadigt. Dies gab Vatikansprecher Pater Federico Lombardi am Samstag, 22. Dezember 2012 bei einer Pressekonferenz bekannt. Gabriele war im Oktober diesen Jahres von einem vatikanischen Gericht zu eineinhalb Jahren Haft und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt worden, weil er vertrauliche Dokumente des Papstes entwendet, kopiert und weitergegeben hatte. Papst Benedikt XVI. begnadigt Paolo Gabriele weiterlesen