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Eine neue Richtlinie für die Zulassung von Kindersitzen

Kultur und Gesellschaft sind für unsere Kinder im Alltag und im Auto verantwortlich

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David Venetz, TCS

Seit anfangs Oktober verteilen TCS-Patrouilleure während ihren Einsätzen den Info-Flyer «Kinder im Auto». Der Flyer gibt Antworten auf die Fragen, welches der richtige Sitz für die jeweilige Altersklasse ist und wie Kinder mit einem Kindersitz optimal gesichert werden. Die Schadstoffprüfung wurde durch die «Stiftung Warentest» in Auftrag gegeben. Untersucht wurden die Sitze auf den Gehalt von PAK’s, Phthalaten, Flammschutzmitteln, phenolischen Verbindungen, Organozinn, AZO-Farbstoffen, Formaldehyd und Schwermetallen. Dabei wurden alle Teile des Sitzes untersucht, mit denen ein Kind in Berührung kommt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt dabei anhand des Dokuments ZEK 01.2-08 (u. a. Bestandteil der GS-Prüfung), der Richtlinie 1907/2006/EG («REACH»), der EN-71 («Spielzeugrichtlinie») und dem Standard Ökotex 100.

Weitere Informationen über Kinder-Insassensicherheit, Kauftipps und nützliche Informationen sind im Ratgeber «Auto-Kindersitze 2015», welcher im Mai 2015 erschien, zusammengefasst. Beim Kindersitzeinbau helfen auch Einbauvideos, die direkt über einen Pixel-Code in der Broschüre oder auf der Homepage abgerufen werden können. Der Ratgeber ist das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit des TCS und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Der Ratgeber kann unter www.kindersitze.tcs.ch bestellt werden oder ist bei der bfu in Bern erhältlich. Der Ratgeber ist kostenlos. Seit 2010 müssen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) in einem entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Bei einem gebrauchten Kindersitz muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu alt ist (vor 1995). Dies lässt sich am besten an der orangefarbigen Etikette am Kindersitz erkennen. Auf dieser muss die Prüfnummer mit den Anfangsziffern 03 oder 04 stehen. Mehr Informationen sind im neunsprachigen Flyer «Kinder im Auto» enthalten, der unter www.ratgeber.tcs.ch bestellt werden kann.

Neue Richtlinien für die Zulassung von Kindersitzen (i-Size)

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TCS-Kindersitztest: Geringe Schadstoffbelastung und gute Resultate

Seit 2014 können auch Kindersitze gekauft werden, welche nach der neuen Norm ECE R129 (besser bekannt als i-Size) zugelassen wurden. Die neue Norm wird während mehrerer Jahre Übergangszeit parallel zur bisherigen Norm ECE R44 bestehen. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine Zulassung zu erhalten. Damit wird eine langjährige Forderung des TCS umgesetzt, denn ein solcher ist bereits seit über 10 Jahren Teil des TCS-Tests.
  • Der Kindersitz muss nicht mehr aufgrund des Gewichts des Kindes ausgewählt werden, sondern aufgrund der Körpergröße des Kindes. Dabei kann der Hersteller selbst festlegen, für welchen Größenbereich sein Sitz geeignet ist, z. B. von 40 cm bis 100 cm Körpergröße. Die Einteilung der Sitze in Klassen entfällt.
  • Alle Kinder bis 15 Monate müssen gegen die Fahrtrichtung transportiert werden. Das gilt nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie zugelassen sind, nicht für Produkte mit ECE R44-Zulassung. Auch bei herkömmlichen Babyschalen ist eine längere Verwendung möglich. Da Kinder aber häufig bereits mit 9kg in einen grösseren, vorwärts gerichteten Sitz wechseln, kommt dies einer Einbusse bei der Sicherheit gleich. Der TCS empfiehlt daher Kinder so lange wie möglich rückwärts zu transportieren, d.h. bis der Kopf aus der Schale kommt, resp. 13kg erreicht sind.

Bis auf weiteres wird die bestehende Norm ECE R44 ihre Gültigkeit behalten. Sie darf parallel zur neuen Richtlinie weiterverwendet werden, somit sind die aktuellen Kindersitze noch während mehrerer Jahre kauf- und einsetzbar.

Neuste Kindersitztests mit geringer Schadstoffbelastung und guten Resultaten

Im aktuellen TCS-Kindersitztest wurden 21 verschiedene Kindersitze und Basisstationen aus allen Gewichtsklassen untersucht, darunter auch drei nach «i-Size» zugelassene Modelle. Rund ein Viertel der Modelle sind nicht empfehlenswert, 16 erhielten das Gesamturteil «empfehlenswert» oder besser. Sämtliche Produkte wurden bezüglich Sicherheit, Bedienung, Ergonomie, Schadstoffgehalt sowie Reinigung und Verarbeitung geprüft und bewertet. Die mindestens als «empfehlenswert» eingestuften Modelle übertreffen die gesetzlichen Vorschriften meist deutlich, die Anforderungen des Verbraucherschutztests wurden bei ihrer Entwicklung berücksichtigt.

Lediglich zwei Sitze wiesen hohe Schadstoffwerte auf. Weil diese aber in unterschiedlichen Konfigurationen verbaut werden können, wurde das Prädikat «nicht empfehlenswert» aber fünf Mal vergeben. Diese Sitze enthalten jeweils grössere Mengen an verschiedenen PAK, also polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, welche in Insektiziden, Stabilisatoren, Weichmachern und anderen Substanzen vorkommen können. Positiv hervorzuheben ist, dass beim letzten TCS-Kindersitztest bei einem Modell hohe Schadstoffwerte gemessen wurden, der Hersteller als Reaktion darauf aber gleich ein Nachfolgemodel lanciert hat. Dieses wurde nun wieder getestet und enthält keine Schadstoffe mehr – sehr empfehlenswert.

Die Sicherheit bei einer Kollision wurde mit Frontal- und Seitenaufpralltests in allen Konfigurationen der Kindersitze untersucht. Bedienung und Ergonomie wurden ebenfalls genau unter die Lupe genommen. Dabei wurde vor allem untersucht, wie benutzerfreundlich ein Sitz eingebaut werden kann und wie das Kind darin untergebracht ist. Auch werden mögliche Fehlmanipulationen mit berücksichtigt.

Das Gesamturteil wird aus den Noten für die Testkategorien Sicherheit, Bedienung und Ergonomie sowie Schadstoffprüfung ermittelt. Sicherheit sowie Bedienung und Ergonomie werden mit je 50% gewichtet, während die Schadstoffe mit 0% gewichtet werden und das Gesamturteil nur mittels folgenden Abwertungseffekten beeinflussen:

  • Ist die Bewertung der Sicherheit oder der Bedienung/Ergonomie schlechter als 60%, führt dies zu einer graduellen Abwertung des Gesamturteils.
  • Ist die Bewertung des Schadstoffgehalts schlechter als 40%, führt dies zu einer graduellen Abwertung des Gesamturteils.
  • Eine Bewertung der Sicherheit, der Bedienung/Ergonomie oder des Schadstoffgehalts unter 20% schlägt direkt auf das Gesamturteil durch.
2015 wurden die Testverfahren überarbeitet und die Anforderungen erhöht. Deshalb können die Testresultate 2015 allerdings auch nicht direkt mit den Resultaten aus den Vorjahren verglichen werden.

Weitere Hinweise und Quellen