{"id":554,"count":9,"description":" ist die heutige Amtsbezeichnung f\u00fcr den Bischof von Rom als Oberhaupt der Gesamtkirche. Nach katholischer Lehre ist schon von Jesus selbst der engere J\u00fcngerkreis als Kollegium der Apostel mit einer hervorgehobenen Pers\u00f6nlichkeit konstituiert, Simon, dem Jesus den Namen Kephas (griechisch petros, petra = Fels) gab (Mt 16,18; vgl. 10,2). Nach dem Neuen Testament umschrieb Jesus dessen Stellung als die eines Felsenfundamentes seiner Kirche, des Hausverwalters in dieser Kirche, der die \"Schl\u00fcssel\" f\u00fchrt (Schl\u00fcsselgewalt), als volle Binde- und L\u00f6segewalt, die vor Gott G\u00fcltigkeit hat, als Hirtengewalt \u00fcber die ganze Herde Jesu Christi, als Auftrag, die Br\u00fcder im Glauben zu st\u00e4rken (Mt 16,16 ff; Jo 21, 15 f; Lk 22,32). Da die Kirche bis zum Ende der Zeiten dauern soll, der Tod Petri aber vorausgesehen war (Jo 21,18 f), und da auch im religi\u00f6sen Bereich die Sukzessionsidee in der damaligen Zeit eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit war, ist es nicht befremdlich, da\u00df man Jesus die Intention zuschreibt, er habe diese personale Spitze zur autoritativen Leitung des Kollegiums der Apostel und ihrer Nachfolger als Dauereinrichtung gewollt. Da Petrus als Bischof in Rom starb und da auch faktisch nie ein anderer in der Kirche Anspruch erhoben hat, Inhaber dieser f\u00fcr die Dauer gegebenen Vollmacht Petri in der Kirche zu sein, so ist nach katholischer Glaubenslehre der Bischof von Rom Nachfolger des Petrus in jenen Vollmachten und Funktionen, die dem Petrus als erstem Haupt der Amtstr\u00e4ger in der Kirche zukamen (wenn auch nicht in der Stellung, die Petrus hatte, insofern er mit den \u00fcbrigen  Aposteln zusammen die erste und immer grundlegend bleibende Generation der Kirche bildete). Es ist f\u00fcr ein echtes geschichtliches (d.h. Unterschiede wie Kontinuit\u00e4t ebenso anerkennendes) Denken selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df im Lauf der Geschichte die konkrete Durchf\u00fchrung dieses Anspruches des r\u00f6mischen Bischofs wie auch die reflexe Erkenntnis und Formulierung dieser p\u00e4pstlichen Vollmachten und Rechte eine Entwicklung durchmachten, die nicht ohne Schwankungen verlief. Die katholische Glaubenslehre \u00fcber den Papst erfuhr ihre genaueste und umfassende Darlegung im l. Vatikanischen Konzil 1870. Danach ist die Vollmacht des Papstes als oberster  Jurisdiktionsprimat und oberstes Lehramt in der Kirche aufzufassen. Der Jurisdiktionsprimat bedeutet kraft g\u00f6ttlicher Anordnung eine wahrhafte, unmittelbare, bisch\u00f6fliche Gewalt \u00fcber die Gesamtkirche (einschlie\u00dflich der \u00fcbrigen Bisch\u00f6fe), also oberste Gesetzgebungsgewalt, oberstes Aufsichtsrecht und h\u00f6chste Gerichtsbarkeit in der Kirche. Als oberster Lehrer besitzt der Papst das gnadenhafte Bewahrtwerden vor dem Irrtum in Sachen des Glaubens, das Jesus Christus seiner Kirche verhei\u00dfen hat, Unfehlbarkeit. Mit dieser glaubensm\u00e4\u00dfig verbindlichen Lehre des l. Vatikanischen Konzils ist weder gesagt, da\u00df theoretisch alle Fragen schon v\u00f6llig gekl\u00e4rt seien \u00fcber das Verh\u00e4ltnis des Papstes zur Gesamtkirche und vor allem zum Gesamtepiskopat (vgl. hierzu vor allem Bischof, Konzil), noch da\u00df praktisch die konkrete geschichtliche Gestalt des heutigen p\u00e4pstlichen Primates keine weitere geschichtliche Entwicklung mehr haben k\u00f6nne. Es k\u00f6nnte z.B. sein, da\u00df die Funktionen des Papstes als Patriarch der westlichen, lateinischen, spezifisch \"abendl\u00e4ndischen\" Kirche und als Primas der Gesamtkirche praktisch wieder deutlicher unterschieden werden, als es zur Zeit der Fall ist, da\u00df die eigenst\u00e4ndige Bedeutung des Bischofsamtes g\u00f6ttlichen Rechtes, das der Papst nicht aufheben kann, praktisch deutlicher ins Bewu\u00dftsein der Kirche tritt, da\u00df der Umstand, da\u00df der Papst, auch wenn er pers\u00f6nlich seine Primatialgewalt und unfehlbare Lehrautorit\u00e4t aus\u00fcbt, immer als sichtbares Haupt der Kirche handelt, in seinen praktischen Konsequenzen reflexer wird. Einen Ansatz zur praktischen Kl\u00e4rung des Verh\u00e4ltnisses des Papstes zum Episkopat machte das II. Vatikannische Konzil mit der These von der Kollegialit\u00e4t der Bisch\u00f6fe (Kirche 22); in der Folge wurde dieser Kollegialit\u00e4t in verschiedenartigen Gremien, insbesondere in der permanenten Bischofssynode, Ausdruck gegeben. Die rechtliche Stellung des Papstes wurde dabei nicht ver\u00e4ndert. Auf der anderen Seite bleibt aber deutlich: eine Religion, die von Gott her kommt, also autoritativ sein mu\u00df, die eschatologisch ist, also eine unaufhebbare Verbindlichkeit haben mu\u00df, die katholisch, d. h. die einer Weltkirche sein mu\u00df, die trotz und in allergesellschaftlichen Verfa\u00dftheit personal sein soll, in der also Gott sein Heil durch die Bewahrung des immer bedrohten Menschen und nicht durch ein Buch usw. als \u201eobjektive\u201c Gr\u00f6\u00dfen allein durchf\u00fchrt, mu\u00df in ihrer gesellschaftlichen Verfa\u00dftheit das Amt haben, das wir das p\u00e4pstliche nennen. Der Glaube, das Vertrauen und die Geduld, die aus Gottes Gnade stammen, tragen die Last, die dieses Amt als das eines Menschen bedeutet, durch bis zur Basileia Gottes. kthW","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=papst","name":"Papst","slug":"papst","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/554","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=554"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}