{"id":527,"count":2,"description":"Toleranz entspringt, richtig verstanden und ge\u00fcbt, nicht einer skeptischen Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber der Wahrheit im allgemeinen oder dem Urteil einer objektiven Gleichrichtigkeit aller christlichen Bekenntnisse, sondern der christlichen Liebe, der Ehrfurcht vor dem Gewissen des andern und der Einsicht, da\u00df eine Glaubenszustimmung echter Art wesensgem\u00e4\u00df nicht erzwungen werden kann und es unsittlich w\u00e4re, den Versuch dazu zu machen oder ein l\u00fcgnerisches \u00e4u\u00dferliches Bekenntnis zu erpressen. Der Mensch hat wesensgem\u00e4\u00df einen Anspruch auf einen Freiheitsraum, der es ihm erm\u00f6glicht, seine innere Freiheitsentscheidung konkret zu vollziehen. Da konkret die Wahrheit nie statisch besessen, sondern in geschichtlichen Prozessen gefunden wird, verst\u00f6\u00dft die Kirche nicht gegen die ihr (gleichfalls nicht statisch) anvertraute Wahrheit, wenn sie einen solchen Freiheitsraum als legitim ansieht. Dieser Freiheitsraum hat seine Grenze am selben Recht des andern. Gleichzeitige Einr\u00e4umung und Eingrenzung des Freiheitsraumes bieten darum Probleme, deren weder ein totalit\u00e4res Zwangssystem noch ein absoluter Liberalismus Herr werden, deren L\u00f6sung auch geschichtlichem Wandel unterworfen ist (so da\u00df fr\u00fchere Arten der Toleranz und Intoleranz behutsam beurteilt werden m\u00fcssen), die als konkrete nur praktisch durch Geduld, Mut und Weitherzigkeit gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Da der Staat als nat\u00fcrlich-irdische Gesellschaft im allgemeinen und von seinem Wesen her nicht die Aufgabe hat, als solcher die Belange der \u00fcbernat\u00fcrlichen Offenbarung und somit der Kirche als solcher positiv zu f\u00f6rdern (wenn er auch diese nicht hindern darf), steht einer b\u00fcrgerlich-staatlichen Gleichberechtigung der christlichen Konfessionen heute grunds\u00e4tzlich von katholischen Prinzipien nichts im Wege und diese ist der heute zeitgerechte (und wohl immer bleibende) Ausdruck f\u00fcr die Toleranz, die der Christ jedem anderen Menschen schuldet (vgl. II. Vat., Kirche\/Welt 28 43 73 75, Miss. II, RelFr. 14). Berechtigt und pflichtgem\u00e4\u00df kann es aber in vielen F\u00e4llen sein, da\u00df der Staat auch gegen die \u00dcberzeugung einzelner Normen des nat\u00fcrlichen Sittengesetzes im \u00f6ffentlichen Leben sch\u00fctzt, weil er dadurch nur den Freiheitsraum aller gegen\u00fcber \u00dcbergriffen Einzelner verteidigt. In Kirche und Staat kann sich ein System durchsetzen, das sich einer Kontrolle durch \u00d6ffentlichkeit entzieht und gleichzeitig (unwirksame) Kritik duldet. Eine solche blo\u00df formale Toleranz dient letztlich als Instrument der Unterdr\u00fcckung. kthW","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=toleranz","name":"Toleranz","slug":"toleranz","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/527","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=527"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}