{"id":458,"count":1,"description":"Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das hei\u00dft, rechtskr\u00e4ftig verh\u00e4ngte Strafen (in Ausnahmef\u00e4llen auch Ma\u00dfregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu erm\u00e4\u00dfigen oder auszusetzen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet. Die Begnadigung ist meistens Befugnis von Staatsoberh\u00e4uptern, die im Einzelfall T\u00e4tern die ihnen strafrechtlich zuerkannte Strafe erlassen. In dieser Praxis hat sich ein Rest des mittelalterlichen Gerechtigkeitsverst\u00e4ndnisses erhalten, dass Autorit\u00e4ten geltende Regeln willk\u00fcrlich au\u00dfer Kraft setzen k\u00f6nnen (\u201eGnade vor Recht\u201c). Die entsprechende generelle Ma\u00dfnahme ist als Amnestie oder Abolition bekannt. Der Begriff der Gnade impliziert, dass ein Verurteilter kein Recht auf Gnade hat. Der \u201eGnadenherr\u201c kann willk\u00fcrlich und ohne Angabe von Gr\u00fcnden \u00fcber das Gnadengesuch entscheiden. Folglich ist gegen die Ablehnung auch kein Rechtsbehelf m\u00f6glich. Im Rechtsstaat existiert lediglich ein Recht auf Anh\u00f6rung und Pr\u00fcfung des Gnadengesuchs. Weitere Information siehe u.a. unter Link http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Gnadenbefugnis","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=begnadigung","name":"Begnadigung","slug":"begnadigung","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/458","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=458"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}