{"id":398,"count":9,"description":"Das Busssakrament ist jenes Sakrament der Kirche, in dem sie durch den hoheitlichen Spruch des Priesters in der Vollmacht Jesu Christi dem reuigen S\u00fcnder die Schuld seiner nach der Taufe begangenen S\u00fcnden tilgt.\r\n\t\r\n1. Lehre der Kirche. Eines der sieben Sakramente der Kirche und von der Taufe verschieden ist das Busssakrament. Es ist wie die Taufe (also im Notfall vertreten durch das Votum) mittelhaft heilsnotwendig f\u00fcr alle, die nach der Taufe schwer ges\u00fcndigt haben. Es ist Vergebung der Schuld kraft des Todes Jesu Christi, und zwar durch \"richterlichen\" Spruch, der die Vergebung Gottes wirksam Ereignis werden l\u00e4sst. Er ist Wiederzulassung zu den Sakramenten, zumal da der Tods\u00fcnder von der Eucharistie ausgeschlossen und somit in einem bestimmten Sinn von der Kirche distanziert war. Mit ihm ist die Verdammnis abgewendet und die \u00dcbergabe in die Macht des Teufels r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, nicht aber sind immer schon alle S\u00fcndenstrafen ganz \u00fcberwunden. Das Sakrament ist wiederholbar. Das sakramentale wirksame Zeichen besteht vor allem in der priesterlichen, m\u00fcndlich zu erteilenden Absolution, die als richterliches Urteil einen indikativischen Sinn (nicht notwendig indikativische Formulierung) hat und in der indikativischen Form in der lateinischen Kirche verpflichtend ist, doch so, dass die \u00e4ltere deprekative Form bei den Ostkirchen sicher erlaubt und g\u00fcltig ist. Als \u201equasi materia\u201c des sakramentalen Zeichens geh\u00f6ren dazu die Akte des b\u00fcssenden S\u00fcnders: Reue, Bekenntnis, Genugtuung. Die innere Reue aus dem Glauben ist notwendige Voraussetzung f\u00fcr das g\u00fcltige und wirksame Zustandekommen des Sakramentes; sie muss im Busssakrament von Seiten des b\u00fcssenden S\u00fcnders f\u00fcr den Priester irgendwie greifbar werden; die unvollkommene Reue gen\u00fcgt; Attritionismus. Das Bekenntnis aller schweren S\u00fcnden, die noch nicht direkt sakramental getilgt sind, ist vom Sakrament aus seinem Wesen heraus gefordert und somit g\u00f6ttliche Anordnung. Es muss sich auf alle schweren S\u00fcnden beziehen, die auch \"subjektiv\" solche sind, deren man sich nach ernster Gewissenspr\u00fcfung auch subjektiv schuldig weiss, und nur auf sie, aber auch nach deren eigentlicher Art und Zahl samt den fr\u00fcher vergessenen. Dieses Bekenntnis ist durch das Beichtgeheimnis gesch\u00fctzt, das ebenfalls aus dem Wesen des Sakraments erfliesst. Wird eine S\u00fcnde ohne Schuld nicht bekannt, so ist sie dennoch durch das Busssakrament vergeben. Seit dem IV. Laterankonzil besteht die strenge kirchliche Pflicht, j\u00e4hrlich einmal g\u00fcltig zu beichten, falls man sich schwerer S\u00fcnde schuldig weiss (Andachtsbeicht). Die schwere Krise des Busssakramentes in der Gegenwart hat zur Einf\u00fchrung (nichtsakramentaler) Bu\u00dfgottesdienste gef\u00fchrt, in denen seit 1972 eine Bischofskonferenz nach allgemeinem S\u00fcndenbekenntnis eine sakramentale Generalabsolution gestatten kann (vgl. zur Regelung im einzelnen die \"Ordnung f\u00fcr die Feier der Bu\u00dfe\" vom Dezember 1973). Wer sich einer subjektiv schweren S\u00fcnde schuldig wei\u00df, kann nach dieser Generalabsolution die Eucharistie empfangen, muss das individuelle Bekenntnis jedoch (au\u00dfer bei moralischer Unm\u00f6glichkeit) nachholen. Als Moment der Vollmacht kommt dem Priester Recht und Pflicht zu, in geistlich kluger Weise eine Genugtuung aufzuerlegen, die in etwa der Schwere der Schuld und dem geistlichen Verm\u00f6gen des P\u00f6nitenten entspricht und auch nach der Absolution geleistet werden kann. Der Grund dieser Bussauflage liegt darin, dass nicht jede Schuldvergebung nach der Taufe auch schon die Tilgung jeder Schuldfolge und Straffolge ist, der Mensch vielmehr durch die unvermeidlichen, aber in Geduld angenommenen S\u00fcndenstraffolgen und durch freiwillige oder im Busssakrament auferlegte Busszucht den Ernst der g\u00f6ttlichen Gerechtigkeit und die Schwere der S\u00fcnde erf\u00e4hrt und des die S\u00fcnde \u00fcberwindenden Leidens Jesu Christi tiefer teilhaftig wird. Der Spender des Busssakramentes ist der Priester, der zur g\u00fcltigen Aus\u00fcbung der Weihegewalt im Busssakrament die dazu n\u00f6tige Bevollm\u00e4chtigung (Beichtjurisdiktion) hat. Die Kirche kann diese Bevollm\u00e4chtigung (au\u00dfer bei Todesgefahr) aus gewichtigen Gr\u00fcnden auch eingeschr\u00e4nkt erteilen, das heisst bestimmte S\u00fcnden einem h\u00f6heren Bussgericht bzw. einer eigenen Bevollm\u00e4chtigung vorbehalten.\r\n\r\n2. Schrift. Der Selbstvollzug der Kirche als der richtenden und vergebenden Gegenwart Jesu Christi in der Welt der S\u00fcnde kommt zum Ausdruck im Dienst am Wort der Vers\u00f6hnung (2 Kor 5,18 ff), in der darin geschehenden \u00dcberf\u00fchrung des Menschen als eines S\u00fcnders, in Taufe und Eucharistie, im Bekenntnis der Schuld der Kirche (Mt 6,12), im Bussetun, im Gebet f\u00fcr den einzelnen S\u00fcnder (1 Jo 5,16), in der br\u00fcderlichen Zurechtweisung (Mt 18,15), in der amtlichen R\u00fcge (1 Tim 5,20) und schlie\u00dflich durch die Tat der Kirche, die ihre st\u00e4rkste Reaktion richtender und doch wom\u00f6glich begnadigender Art ist: im Binden und L\u00f6sen (Binde- und L\u00f6segewalt, Bann). Da die Kirche der Gegenwart der Gnade Christi in der Welt dient, kann sie nur bannen, um dadurch begnadigen und retten zu wollen (1 Kor 5,5; 1 Tim 1,20); da sie heilige Kirche ist, muss sie mit Bann auf die S\u00fcnde ihres Gliedes reagieren, die mit ihrem Wesen unvereinbar ist. Da sie die wirksame Gegenwart der siegreichen Gnade in der Welt ist, ist die Wiedervers\u00f6hnung mit ihr die Greifbarkeit der Vers\u00f6hnung mit Gott, in der diese Vers\u00f6hnung sich selbst wirksam gegenw\u00e4rtigsetzt, also ein Sakrament. Hierzu wird dem Petrus und den Aposteln in der Binde- und L\u00f6segewalt die Vollmacht verliehen. In johanneischer Formulierung ist dasselbe Jo 20,19-23 gesagt. Diese Bannung des S\u00fcnders bedeutet nicht, dass die Kirchengliedschaft des S\u00fcnders schlechthin aufgehoben w\u00fcrde, aber schon der Gnadenverlust durch die S\u00fcnde bedeutet eine \u00c4nderung im Verh\u00e4ltnis der Kirche zum S\u00fcnder, die durch den Bann als Ausschluss von der Eucharistie in jedem Fall von Tods\u00fcnde \"festgestellt\" wird. Nach der Weisung Jesu geht schon die Kirche der Apostel gegen die S\u00fcnder in ihrer Mitte vor. Wenn Mahnungen nichts fruchten und es sich um solche S\u00fcnden handelt, die \"von der Basileia ausschliessen\", dann m\u00fcssen die S\u00fcnder von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen und gemieden werden. Dieses bannende \"Binden\" wird  feierlich im Namen Christi von der Gemeinde unter autoritativer Leitung des Apostels verh\u00e4ngt (1 Kor 5,4 f). Es reicht in die Dimension des Unheils (\"dem Satan \u00fcbergeben\"). Kehrt der S\u00fcnder aber reuig um, so kann ihm im amtlichen Beschluss die \"Liebe\", das heisst die Kirchengemeinschaft, wieder zuerkannt und er so des Heilsgutes der Gnadenkirche wieder teilhaftig werden (2 Kor 2,5-11), so dass der S\u00fcnder auch \"im Himmel gel\u00f6st\" ist und ihm seine S\u00fcnden \"nachgelassen\" sind. Nirgends in der apostolischen Kirche ist die Idee anzutreffen, dass ein wirklich bereuender S\u00fcnder nicht wieder aufgenommen werden k\u00f6nnte (allenfalls \u00e4ussern sich Zweifel an der \u00dcberwindung der S\u00fcnde durch Reue: Hebr 6;10; 12). Die Praxis des Busssakramentes in der apostolischen  Kirche ist also Exkommunikationsbusse, der eine wohl unter Handauflegung (1 Tim 5,20 ff) gegebene Wiedervers\u00f6hnung mit der Kirche folgt, die als heilsbedeutsam aufgefasst wird.\r\n\r\n3. Zur Geschichte des Busssakramentes. Das wesentliche Problem und damit auch die wesentliche Unterscheidung zwischen der altkirchlichen Praxis des Busssakramentes und der heutigen liegt nicht etwa im \u00dcbergang von der \"\u00f6ffentlichen\" zur \"privaten\" Busse (Ohrenbeichte), wie viele immer noch ungeschichtlich meinen, sondern in der Tatsache, dass das Busssakrament fr\u00fcher in der Westkirche faktisch nur einmal erteilt wurde und heute wiederholt werden kann und muss. Auch das privateste Busssakrament hat heute noch \u00d6ffentlichkeitscharakter, weil der Tods\u00fcnder von der Eucharistie ausgeschlossen ist und nach Vollzug des Busssakramentes zu dieser heiligen Tischgemeinschaft der Kirche wieder zugelassen wird. Im christlichen Altertum wurde vom 2. bis 6. Jahrhundert das Busssakrament nach einmaligem Vollzug nicht mehr gew\u00e4hrt; in manchen Kirchen z\u00f6gerte man lang, bis man die subjektive Bussgesinnung f\u00fcr wirklich erbracht sah. Gegen die Bussh\u00e4resien des Montanismus und Novatianismus hielt die alte Kirche daran fest, dass sie grunds\u00e4tzlich alle S\u00fcnder wiedervers\u00f6hnen k\u00f6nne. Im 3. Jahrhundert ist der Ritus der Kirchenbusse deutlich greifbar: Der reuige S\u00fcnder bekennt vor dem Bischof seine Schuld; ist seine Reue echt, so wird er zur Kirchenbusse zugelassen, durch eigene Kleidung und eigenen B\u00fcsserplatz gekennzeichnet und nach l\u00e4ngerer Probezeit durch den Bischof unter Handauflegung und Gebet wieder aufgenommen. Immer mehr setzte sich die Praxis durch, dass man die Wiedervers\u00f6hnung erst auf dem Sterbebett oder im hohen Alter erbat, besonders nach Einf\u00fchrung von Dauerfolgen noch nach vollzogener Wiedervers\u00f6hnung (wie Verbot des Eheverkehrs auf Lebenszeit usw.). Mit diesem Rigorismus (vgl. auch die Einf\u00fchrung der M\u00f6nchsbeichte) bricht der irisch-angels\u00e4chsische Raum im 6. Jahrhundert: Der einfache Priester kann wiederholt demselben S\u00fcnder die Absolution erteilen. Die H\u00e4ufigkeit der Beichte (dieser Ausdruck seit dem 8. Jahrhundert) und die Verschiedenheit der S\u00fcnden erfordern nuanciertere Bussauflagen, die kasuistisch in den Bussb\u00fcchern festgehalten werden. Die mildere Praxis kommt mit der iroschottischen Mission auf das Festland und ist im 8. Jahrhundert dort \u00fcberall verbreitet. Versuche zur Erneuerung der alten strengen Praxis, die bis zum Konzil von Trient unternommen wurden, blieben erfolglos. Das IV. Laterankonzil sanktionierte den Brauch, mindestens einmal im Jahr zum Busssakrament zu kommen, f\u00fcr den Fall der subjektiv schweren S\u00fcnde als allgemeines Kirchengebot. \u2013 Weitere bussgeschichtliche Fragen: Attritionismus, Kontritionismus.\r\n\r\n4. Theologie. Das Busssakrament steht heute ganz im Zeichen der Beichte, das heisst des Bekenntnisses der S\u00fcnden, die selbst fast ein Busswerk geworden ist: Die Besch\u00e4mung des Eingest\u00e4ndnisses ist die S\u00fchne des Eingestandenen. Es w\u00e4re aber gut, den unl\u00f6sbaren Zusammenhang mit der Theologie der Kirche wieder zu sehen, die Sch\u00e4digung der Kirche und der Gemeinschaft durch die S\u00fcnde besser zu beachten und das Heilende durch die Wiedererteilung des Friedens mit der Kirche hervorzuheben (der Gedanke wird wenigstens erw\u00e4hnt vom II. Vatikanum, Kirche II). Besondere M\u00e4ngel liegen in der Auferlegung der \"Busse\", der Genugtuung. Die v\u00f6llige \u00dcberwindung der S\u00fcnde fordert mehr als Reue und Vers\u00f6hnung mit Gott: die ganze durch die S\u00fcnde gesch\u00e4digte Wirklichkeit des Menschen muss in eine neue Grundentscheidung hineinintegriert werden, damit so jene Liebe gewonnen werde, in der wirklich alles vergeben ist. Diese Liebe kommt dort, wo es \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, in der Wiedergutmachung des Schadens zur vollen Wirklichkeit. Eine beziehungslose, mehr oder weniger nur mechanistische und legalistische Auferlegung irgendwelcher k\u00fcrzerer oder l\u00e4ngerer Gebete verfehlt den Sinn dieser Genugtuung. Diese Frage ist auch darum f\u00fcr das heutige Verst\u00e4ndnis des Busssakramentes sehr ernst, weil erst durch das tiefgreifende, systematische Entgegenwirken gegen die S\u00fcnde oft jene Reue erreicht werden kann, die der heutige Mensch angeblich nicht zustande bringt und die doch Voraussetzung f\u00fcr einen wirksamen Vollzug des Busssakramentes und f\u00fcr das Heil des S\u00fcnders ist. kthW","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=busssakrament","name":"Busssakrament","slug":"busssakrament","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/398","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=398"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}