{"id":391,"count":1,"description":"Gericht (Letztes, J\u00fcngstes Gericht). Das Gericht mu\u00df gesehen werden im Zusammenhang mit der Vollendung der Welt und der Geschichte als ganzer; damit wird auch deutlich, da\u00df jene neutestamentlichen Aussagen, die das Gericht eng verbinden mit der Parusie (Mt 25,31-46; Mk 14,62) am Tag des Herrn und der Auferstehung (Mt 10,15; 11,21ff; mit Parallelen) zu den wesentlichen Aussagen \u00fcber das Gericht geh\u00f6ren. Insofern diese Vollendung einerseits als inneres Moment in sich begreift, da\u00df das Vollendetsein der in Freiheit getanen ganzen Geschichte der Welt radikal offenbar wird, und anderseits diese Vollendung nicht einfach das Ergebnis der weltimmanenten Entwicklung, sondern von der souver\u00e4nen Verf\u00fcgung Gottes abh\u00e4ngig ist (gesetztes, nicht blo\u00df erzieltes Ende), hei\u00dft sie Gericht Gottes. Insofern sie in ihrer Eigenart letztlich durch das Wesen und die Tat Jesu Christi (und dies wegen der Christozentrik aller Wirklichkeit in allen Dimensionen) wesentlich bestimmt ist, hei\u00dft diese Vollendung Gericht Christi. Insofern diese Vollendung alle (in gegenseitiger Bezogenheit, und zwar bei Vollendung zur Endg\u00fcltigkeit sowohl des Guten wie des B\u00f6sen) betrifft, hei\u00dft es allgemeines Gericht Insofern es die endg\u00fcltige, die Geschichte beendende Vollendung ist, hei\u00dft es Letztes (J\u00fcngstes) Gericht.\r\n\r\nI. Das kirchliche Lehramt bezeugt ein allgemeines Gericht in den Glaubensbekenntnissen (\"der wiederkommen wird zu richten die Lebendigen und die Toten\"). Das besondere Gericht des Einzelnen, das dem Tod folgt, wird vom Konzil von Florenz gelehrt (DS 1304 ff); vgl. dazu noch besonders Tod.\r\n\r\nII. Die theologische Problematik liegt in der Bestimmung des Verh\u00e4ltnisses zwischen allgemeinem und besonderem Gericht Das Wesen des Menschen bedingt eine dialektische Einheit von Aussagen \u00fcber den einen Menschen, deren Momente weder ad\u00e4quat miteinander verrechnet noch rein auf die beiden \"Teile\" des Menschen (Seele-Leib) verteilt werden k\u00f6nnen. Der Mensch ist ein je einmaliges, in sich selber st\u00e4ndiges (also nicht zum blo\u00dfen Moment des Weltganzen und seiner Geschichte reduzierbares) geistiges Seiendes und in Materie st\u00e4ndiges Weltwesen, das dem Geschick der einen Welt verhaftet ist. Entsprechend der unaufl\u00f6slichen dialektischen Einheit dieser beiden Gruppen von Aussagen l\u00e4\u00dft sich auch die Vollendung dieses einen Menschen prinzipiell nur in zwei dialektisch zueinander stehenden und zusammengeh\u00f6renden Aussagen aussprechen: in den S\u00e4tzen einer individuellen und in denen einer kosmischen Eschatologie. Dem Wesen des Menschen wird der moderne Versuch, durch Entmythologisierung eine blo\u00df individualistische Eschatologie zu erreichen, nicht gerecht. Ebensowenig aber auch die Neigung, die sich z.B. in der reformatorischen Theologie vordr\u00e4ngt, eine individuell eschatologische Eschatologie zu \u00fcberspringen zugunsten einer kosmischen Eschatologie, in der der Einzelne nur ein Moment an diesem Ereignis ist. Aber auch der Versuch ist nicht berechtigt, die materialen Momente der einen Vollendung des einen Menschen ad\u00e4quat und eindeutig auf schlechthin zwei, durch einen Zeitabstand voneinander getrennte, untereinander beziehungslose Ereignisse zu verteilen. Denn die Vollendung des Menschen als kosmisches Wesen (z.B. \"Auferstehung des Fleisches\") ist auch ein Moment an der Vollendung seiner Jeeinmaligkeit (so da\u00df er auch als Geist erst in jenem Ereignis schlechthin vollendet ist), und die Vollendung des einzelnen Menschen als je er selbst (z.B. \"Anschauung Gottes\") ist ein Moment an der kosmischen Weltgeschichte. Dieses grunds\u00e4tzliche Verh\u00e4ltnis zwischen Verschiedenem und doch nicht ad\u00e4quat Aufteilbarem in den Aussagen der allgemeinen und individuellen Eschatologie obwaltet auch zwischen allgemeinem und partikul\u00e4rem Gericht - Die Aussagen des NT und des Lehramtes \u00fcber das Gericht sind nicht dazu geeignet, als Instrument kirchlicher Drohungen zu dienen: gegen\u00fcber einem Gericht, bei dem Jesus Richter ist, kann sich feste Hoffnung darauf richten, da\u00df die Gerechtigkeit Gottes durch sein Erbarmen erf\u00fcllt wird; auch die Rede vom Gericht ist Teil des Evangeliums. Die Aussagen vom Gericht und die damit volkst\u00fcmlich verbundenen Vorstellungen von einer \"ausgleichenden Gerechtigkeit\" dispensieren den Christen nicht davon, mit allen Kr\u00e4ften schon jetzt die Gerechtigkeit und damit die Verhei\u00dfung als verstehbare - zu realisieren.\r\n\r\nIII. Diese prinzipiellen theologischen Erw\u00e4gungen vorausgesetzt, sind mit Sicherheit noch folgende neutestamentlichen Aussagen \u00fcber das Gericht nicht bildhafte Einkleidung: Eine Vorausberechnung des Gerichtes ist unm\u00f6glich (Mt 24,43-51; Lk 17,20f). Ma\u00dfstab des Gerichtes ist die Stellung zu Jesus Christus und die im Leben get\u00e4tigte Liebe, insbesondere zu denen, mit denen sich Jesus identifizierte (Mt 25,31-46; 18,23-35). Der Christ kann dem Gericht mit Zuversicht entgegensehen (1 Thess 5,3; Gal 5,5; Kol 3,4; 1 Kor 6,1-5; R\u00f6m 8,1.31-39; 1 Petr 1,8f; Jo 5,24). Ein strenges Gericht haben die kirchlichen Amtstr\u00e4ger zu erwarten (Jak 3,1).\r\n\r\nkthW","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=gericht","name":"Gericht","slug":"gericht","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/391","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=391"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}