{"id":238,"count":1,"description":"Eigentum (sozialwissenschaftliche Sicht)\r\n1.  Begriff\r\nEigentum,  objektiv genommen, besagt die Summe der Sachwerte, die einer Person in einer ausschlie\u00dflichen Weise zur Verf\u00fcgung und Nutzung zugeordnet sind, subjektiv als Eigentumsrecht, bedeutet es das Verf\u00fcgungs- und Nutzungsrecht \u00fcber eine Sache. Dieses Eigentumsrecht unterscheidet sich vom blo\u00dfen Besitz, der das tats\u00e4chliche Innehaben einer Sache ohne R\u00fccksicht auf einen Rechtstitel meint. Als Eigentum im Sinn der b\u00fcrgerlichen Rechtsordnung (Sachenrecht) kommen nur Sachwerte in Frage. Eine Person kann nie Eigentum einer anderen menschlichen Person  sein.  Die Sklaverei, in welcher der Mensch als blo\u00dfe Sache behandelt wird, ist darum widernat\u00fcrlich. Aber auch menschliche Kr\u00e4fte und F\u00e4higkeiten wie die Arbeitskraft k\u00f6nnen nicht Eigentum einer anderen Person werden. Es verst\u00f6\u00dft deshalb ebenfalls gegen die rechte nat\u00fcrliche Ordnung, die Arbeitskraft als k\u00e4ufliche Ware aufzufassen, die im Arbeitsvertrag gegen einen im Lohn dargestellten Preis ver\u00e4u\u00dfert wird. Zum Eigentum geh\u00f6rt das Verf\u00fcgungsrecht \u00fcber die betreffende Sache, welches das Verbrauchs- und Gebrauchsrecht einschlie\u00dft, d.h. die dem Eigent\u00fcmer geh\u00f6renden Werte k\u00f6nnen entweder unmittelbar zur Bed\u00fcrfnisbefriedigung verwendet, oder es k\u00f6nnen mit ihrer Hilfe andere wirtschaftliche G\u00fcter erzeugt werden. Dementsprechend unterscheidet man zwischen Eigentum an Verbrauchs- (Nahrung, Kleidung, Wohnung) und an Produktionsg\u00fctern (Grund und Boden, Produktionsanlagen, Maschinen). Mit dem Verf\u00fcgungsrecht ist das Nutzungsrecht  verbunden. Dem Eigent\u00fcmer kommt der Ertrag seines Eigentum zu, und zwar sowohl wenn sich dieser von selber durch das Wirken der Natur ergibt, als auch wenn er durch Einsatz menschlicher Arbeit (eigener oder fremder) erzielt wird. Verf\u00fcgungs- und Nutzungsrecht stehen dem Eigent\u00fcmer in Ausschlie\u00dflichkeit zu. Das bedeutet, da\u00df die gleichen Rechte von Seiten eines anderen ausgeschlossen sind, nicht aber da\u00df der Eigent\u00fcmer nach Willk\u00fcr und Belieben mit seinem Gut verfahren und dessen ganzen Ertrag f\u00fcr sich restlos einbehalten kann. Eigent\u00fcmer kann nur eine menschliche Person sein, und zwar entweder eine physische (Einzelperson) oder eine moralische (Gesellschaft). Demnach spricht man von Einzel- (Sonder- oder Privat-) und Gemeineigentum.\r\n\r\n2. Die Individual- und Sozialnatur des Eigentums\r\nWie die menschliche Person, so weist auch das Eigentum eine individuelle und eine soziale Seite auf. Das Eigentum ist von Natur aus der Einzelperson zugeordnet, besitzt aber zugleich eine soziale Bestimmung. Diese beiden Wesensseiten des Eigentums wurden besonders von Papst Pius XI. in \u201eQuadragesimo anno\u201c unter Berufung auf Leo XIII. und die ganze Tradition der kirchlichen Soziallehre hervorgehoben.\r\n\r\n2a) Der Mensch bedarf des individuellen Eigentums zur Wahrung und Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit. Das private Eigentum ist der Raum in der \u00e4u\u00dferen G\u00fcterwelt, in dem die Person auf sich selber stehen kann. Diese \u00e4u\u00dfere Selbst\u00e4ndigkeit und Unabh\u00e4ngigkeit braucht die Person, um ihre innere Eigenst\u00e4ndigkeit und Unabh\u00e4ngigkeit behaupten und entfalten zu k\u00f6nnen. Wer in seiner \u00e4u\u00dferen Bet\u00e4tigung vollkommen abh\u00e4ngig und unselbst\u00e4ndig ist, wird es auch leicht in seiner inneren Gesinnung, in seinem Denken und Wollen; er wird zum Massenmenschen, der sich ganz von anderen bestimmen l\u00e4\u00dft und dadurch seine Pers\u00f6nlichkeit einb\u00fc\u00dft. Auch die Verantwortlichkeit des Menschen kann nur zur vollen Geltung gelangen, wenn er \u00fcber Eigenes zu verf\u00fcgen hat. Nicht nur, da\u00df der Mensch mit eigenem Besitz sorgf\u00e4ltiger und verantwortungsbewu\u00dfter umgeht als mit fremdem Gut, das noch dazu \u201enur\" der allgemeinen Gesellschaft geh\u00f6rt; es kann auch nur derjenige, der mit Eigentum ausgestattet ist, die Verantwortung f\u00fcr seine und der Seinen Zukunft \u00fcbernehmen. Wenn alles individuelle Eigentum abgeschafft ist, ist die selbstverantwortliche \u00dcbernahme des \u00e4u\u00dferen Lebens hinf\u00e4llig. Mit dem Verlust der \u00e4u\u00dferen Verantwortlichkeit erlischt aber auch das Bewu\u00dftsein der inneren Verantwortung f\u00fcr das eigene Tun. Der Mensch, der alles zu seinem Leben Notwendige von der Gesellschaft empf\u00e4ngt, wird der Gefahr erliegen, von ihr auch ungepr\u00fcft die Weisungen f\u00fcr sein Handeln entgegenzunehmen, ohne sich vor dem eigenen Gewissen Rechenschaft zu geben. Mit der Ausschaltung des Gewissens erstirbt aber der Innerste Kern der Pers\u00f6nlichkeit. Mehr noch als f\u00fcr den einzelnen gilt f\u00fcr die Familie, da\u00df sie des Eigentums als ihres Entfaltungsraumes bedarf. Aller Eigentumsfeindlichkeit liegt denn auch letztlich die Tendenz zugrunde, die Eigenst\u00e4ndigkeit von Person und Familie zu untergraben, um sie ganz in die Macht der Gesellschaft zu zwingen. So ist das private Eigentum eine Forderung der Natur des einzelnen sowohl wie der Familie; es gr\u00fcndet im Naturrecht. Doch ist diese naturgegebene Forderung nach pers\u00f6nlichem Eigentum keine absolute. Das Privat-Eigentum ist nicht selber h\u00f6chster Zweck, sondern Mittel. Durch die Eigenst\u00e4ndigkeit und Eigenverantwortung, die es dem Menschen im innerweltlichen Raum zusichert, soll dieser frei werden f\u00fcr Gott. Da sich nun die menschliche Pers\u00f6nlichkeit in vollkommenster Weise gerade in der restlosen Hingabe an Gott vollendet, so kann. wo diese gesichert und sogar zum eigenen Lebensinhalt erhoben ist, z.B. in den kirchlichen Orden oder wie es in den Gemeinden des Urchristentums der Fall war, auf privates Eigentum freiwillig verzichtet werden.\r\n\r\nForts. folgt.\r\n(Eigentum (LThK): II. Sozialwissenschaftlich: 1. Begriff, 2. lndividual- und Sozialnatur des Eigentums, 3. Privateigentum an Produktionsmitteln, 4. Arten des Eigentumerwerbs =&gt;  in kthW)\r\n","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=eigentum","name":"Eigentum","slug":"eigentum","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/238","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=238"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}