{"id":220,"count":8,"description":"Amt bezeichnet allgemein das Organ einer Gemeinschaft, dessen Funktionen in Rechten und Pflichten zusammengefa\u00dft sind und dessen Handlungen eine objektive Verbindlichkeit f\u00fcr die Gemeinschaft haben. Insofern die Kirche geschichtliche Gemeinschaft ist, geh\u00f6ren \u00c4mter wesensnotwendig zu ihr. So kennt schon das Alte Testament \"\u00c4lteste\", \"Richter\", \"K\u00f6nige\", das Priestertum. Das Neue Testament zeigt f\u00fcr die fr\u00fche Kirche, in der ein erstes Amtsbewu\u00dftsein bei den Zw\u00f6lfen (siehe Apostel) greifbar ist, eine Entwicklung von spontanen Strukturen zu institutionellen \u00c4mtern (vgl. auch Bischof, Diakon), deren Gestalt und Bezeichnungen Analogien und Parallelen im j\u00fcdischen Mutterboden der Kirche hatten. Manche dieser \u00c4mter traten sp\u00e4ter in der Bedeutung zur\u00fcck oder verschwanden wieder. In der Schrift wird das Amt meist als \"Dienst\", auch als \"Vollmacht\" in der und f\u00fcr die Gemeinde bezeichnet. Die Einsetzung in ein Amt geschieht durch den Geist (auch Gott, Jesus Christus) im Akt der Amtsverleihung durch die Kirche, die durch Handauflegung die Successio apostolica garantiert. Mit dem Willen Gottes zur Bleibendheit der Kirche und der Anwesenheit des Geistes in ihr ist auch der Wille zum Bleiben des Amtes gegeben, wobei freilich auch der Unterschied zwischen der Einmaligkeit des Anfangs und der legitimen geschichtlichen Selbstentfaltung (Differenzierung des bleibenden Amtes nach Bedarf) gesehen werden mu\u00df. - Definierte Glaubenslehre (Dogma): Nicht alle Christen haben die gleiche Befugnis hinsichtlich des Wortes Gottes und der Sakramente (DS 700 944 1610  1767-1770; NR 515 709 bis 712 718), sondern es besteht eine Hierarchie g\u00f6ttlichen Rechts, gestuft in Bisch\u00f6fe, Priester und dienende Weihegrade. - Vgl. Sakrament, Ordo, Papst, Charisma. - Die theologische Reflexion spricht vor allem seit Ende des 18. Jahrhunderts von den drei \u00c4mtern Christi (als Lehrer oder Prophet, Priester und K\u00f6nig oder Hirt) und von da aus von drei (so auch Pius XII. und das II. Vat., Kirche 13 21 28; Oek. 2; Miss. 15; Laienap. 2 10) oder zwei \u00c4mtern der Kirche (Lehr- und Hirten-Amt als Leitungsvollmacht, Priester-Amt als Weihevollmacht), entsprechend der nicht absolut durchf\u00fchrbaren Zweiheit von Wort und Werk. kthW","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?tag=amt","name":"Amt","slug":"amt","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/220","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/website.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=220"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}