{"id":1653,"date":"2013-02-25T18:35:44","date_gmt":"2013-02-25T17:35:44","guid":{"rendered":"http:\/\/ifit.ch\/?p=1653"},"modified":"2021-10-24T11:53:09","modified_gmt":"2021-10-24T09:53:09","slug":"prazisierung-und-erganzung-der-regeln-fur-die-kommende-papstwahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?p=1653","title":{"rendered":"Pr\u00e4zisierung und Erg\u00e4nzung der Regeln f\u00fcr die kommende Papstwahl"},"content":{"rendered":"<h1>Papst Benedikt XVI. erg\u00e4nzt Wahlprozedere (UDG) durch Motu proprio<\/h1>\n<p>Der scheidende Papst hat am Montag, 25. Februar\u00a0ein \u201eMotu Proprio\u201c ver\u00f6ffentlicht, in dem er die Regeln f\u00fcr die kommende Papstwahl pr\u00e4zisiert. Das neue Motu proprio solle \u201eden bestm\u00f6glichen Ablauf\u201c einer Papstwahl und \u201eeine sicherere Interpretation und Durchf\u00fchrung einiger Vorschriften\u201c garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen Schreiben. Es ersetze einige Normen der f\u00fcr das Konklave ansonsten g\u00fcltigen Apostolischen Konstitution \u201eUniversi Dominici Gregis\u201c (UDG) von Papst Johannes Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von \u201eUniversi Dominici Gregis\u201c am 22. Februar 1996 durch Benedikts Vorg\u00e4nger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erl\u00e4uterte das Motu Proprio am Montag, 25. Februar 2013\u00a0vor der Presse. Hier die wichtigsten \u00c4nderungen.<!--more--> Benedikt \u00fcberl\u00e4sst den Kardin\u00e4len, den Beginn des Konklaves vorzuziehen. Nach Beginn der Sedisvakanz soll 15 Tage auf die noch nicht angereisten, wahlberechtigten Kardin\u00e4le gewartet werden, hei\u00dft es in Artikel 37 der Apostolischen Konstitution. Benedikt XVI. f\u00fcgt den Satz ein: \u201eIch \u00fcberlasse aber dem Kardinalskollegium die M\u00f6glichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller w\u00e4hlenden Kardin\u00e4le festgestellt wird.\u201c Entsprechend k\u00f6nnten die Kardin\u00e4le das Konklave \u201ef\u00fcr einige Tage\u201c nach hinten verlegen, so der Papst, \u201ewenn es schwerwiegende Gr\u00fcnde gibt\u201c, schreibt dann wieder die Konstitution Johannes Pauls II. vor. In dem Fall. dass 20 Tage nach Sedisvakanzbeginn immer noch nicht alle wahlberechtigten Kardin\u00e4le eingetroffen seien, m\u00fcsse mit der Wahl begonnen werden, hei\u00dft es dort weiter.<br \/>\nEine weitere \u00c4nderung betrifft die seit 2007 f\u00fcr die Papstwahl notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen. Benedikt XVI. vereinfacht im aktuellen Motu Proprio die Regel, indem er festlegt: \u201eMindestens\u201c eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden W\u00e4hler-Kardin\u00e4le ist f\u00fcr die Bestimmung des neuen Papstes notwendig. Damit fallen die in der Version von 2007 genannten Rechenspiele im Fall einer \u201enicht glatten\u201c Zwei-Drittel-Mehrheit weg.<br \/>\nF\u00fcr eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legt der Papst f\u00fcr alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation \u2013 die Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch \u201elatae sententiae\u201c \u2013 fest. Bislang war in den Normen nur von \u201eschwerwiegenden Strafen nach Ermessen des k\u00fcnftigen Papstes\u201c die Rede.<br \/>\nDie Verschwiegenheit betrifft auch einen Zusatz zu Artikel 43 der g\u00fcltigen Apostolischen Konstitution, in der festgelegt ist, dass die \u201ewahlberechtigten Kardin\u00e4le auf dem Weg vom ,Domus Sanctae Marthae\u2019 zum Apostolischen Palast im Vatikan von niemandem erreicht werden k\u00f6nnen\u201c. Dies soll fortan laut Benedikt \u201eauch unter Mithilfe\u201c von Beauftragten der Apostolischen Kammer garantiert sein.<\/p>\n<h2>Wann Kardin\u00e4le entscheiden, ist noch unklar<\/h2>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber den Beginn der Papstwahl muss von den wahlberechtigten Kardin\u00e4len in einer ihrer ersten Generalkongregation gef\u00e4llt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi auf der Pressekonferenz. Die Entscheidung d\u00fcrfte in den ersten M\u00e4rztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. M\u00e4rz, aber vielleicht aber wom\u00f6glich am 2. bis 4. Erneut stellte Lombardi klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden k\u00f6nne.<br \/>\nNach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, m\u00fcssen die Kardin\u00e4le zu t\u00e4glichen Versammlungen zusammenkommen \u2013 ab wann und an welchem Ort sei bislang noch nicht entschieden, f\u00fchrte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ank\u00fcndigung gemacht.<\/p>\n<h1>Hintergrund: Extra Omnes &#8211; Das Wahlprozedere beim Konklave<\/h1>\n<p>\u201eFerner bestimme ich, dass die anwesenden wahlberechtigten Kardin\u00e4le nach Eintritt der rechtm\u00e4\u00dfigen Vakanz des Apostolischen Stuhles f\u00fcnfzehn volle Tage auf die abwesenden warten m\u00fcssen; allerdings \u00fcberlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gr\u00fcnde vorhanden sind, noch um einige Tage hinauszuschieben.\u201d (UDG 37) In den letzten Tagen des Pontifikates von Papst Benedikt XVI. ist diese Formulierung aus der apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) zu einiger Ber\u00fchmtheit gelangt. Es geht um den Beginn des Konklaves, f\u00fcr das eventuell der Papst noch eine eigene Partikularvorschrift erlassen wird. Aber insgesamt ist diese Konstitution Universi Dominici Gregis die \u2013 mit kleineren Ver\u00e4nderungen \u2013 g\u00fcltige Bestimmung zur Wahl eines neuen Papstes. Das Prozedere soll an dieser Stelle vorgestellt werden.<br \/>\nDas eigentliche Wahlprozedere beginnt mit einer \u00f6ffentlichen Messe Pro eligendo Papa. Auch das Konklave ist eher mit einer Liturgie zu vergleichen denn mit einer politischen Veranstaltung, auch wenn ein demokratischer Wahl-Prozess im Zentrum steht. Es werden keine Reden gehalten und keine Parteien gebildet. Stattdessen beginnt die Wahl mit einer Prozession: von der Capella Paolina im Apostolischen Palast in die Capella Sixtina, unter Singen des Veni Creator Spiritus. Die Sixtina ist dann streng abgeschlossen, nichts darf herausdringen.<\/p>\n<h2>W\u00e4hler<\/h2>\n<p>\u201eDas Recht, den R\u00f6mischen Papst zu w\u00e4hlen, steht einzig und allein den Kardin\u00e4len der Heiligen R\u00f6mischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr \u00fcberschritten haben. Die H\u00f6chstzahl der wahlberechtigten Kardin\u00e4le darf nicht mehr als 120 betragen. Unbedingt ausgeschlossen ist das aktive Wahlrecht eines anderen kirchlichen W\u00fcrdentr\u00e4gers oder die Einmischung einer weltlichen Macht, gleich welchen Ranges und welcher Ordnung sie sein mag.\u201d (UDG 33)<\/p>\n<h2>Geheimhaltung<\/h2>\n<p>Alles um die Wahl des Papstes herum wird mit strengen Vorschriften zur Geheimhaltung belegt. Immer und immer wieder erl\u00e4utert die Verfahrensordnung Grund und Praxis f\u00fcr diese Vertraulichkeit, man kann sie neben dem geistlichen Charakter als das Hauptmerkmal der Papstwahl bezeichnen. Alle Kardin\u00e4le legen einen Eid ab:<br \/>\n\u201eIch, N. N., verspreche und schw\u00f6re absolute Geheimhaltung gegen\u00fcber allen, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardin\u00e4le geh\u00f6ren, und zwar auf ewig, (\u2026) Ich verspreche und schw\u00f6re \u00fcberdies, dass ich keinerlei Aufnahmeger\u00e4te ben\u00fctze, sei es zur Registrierung von Stimmen oder von Bildern w\u00e4hrend der Zeit der Wahl innerhalb des Bereiches der Vatikanstadt, und insbesondere von dem, was direkt oder indirekt irgendwie mit den Wahlhandlungen selber zusammenh\u00e4ngt\u2026\u201d (UDG 43).<br \/>\nUDG wird sehr konkret: Kein Telefon, kein Kontakt auf dem Weg von der Casa Santa Marta zur Sixtinischen Kapelle, Nr. 51 schreibt sogar die Durchsuchung der Sixtinischen Kapelle auf audiovisuelle Hilfsmittel vor, damit nichts aufgezeichnet oder \u00fcbertragen werden kann. Und dann befasst sich noch einmal ein ganzes Extra-Kapitel von UDG mit der Geheimhaltung.<br \/>\nSeit 1274 ist es kirchliche Vorschrift, die Kardin\u00e4le einzuschlie\u00dfen. Diese Form des Konklave hatte sich als hilfreich herausgestellt, um sowohl Kaiser, K\u00f6nige und Stadtf\u00fcrsten von Eingriffen abzuhalten, als auch die Kardin\u00e4le zu einer z\u00fcgigen Wahl zu motivieren. Es ist aber heute vor allem ein Schutz der Vertraulichkeit.<br \/>\nOrt des Einschlie\u00dfens ist seit den Vorschriften Johannes Pauls II. die Sixtinische Kapelle. Fr\u00fcher war es Jahrhunderte lang der Lateran &#8211; oder auch St\u00e4dte au\u00dferhalb von Rom wie Viterbo, Avignon oder Konstanz.<\/p>\n<h2>Die Wahl<\/h2>\n<p>Direkt nach dem Einzug und dem Eid zur Geheimhaltung sagt der Zeremonienmeister \u201eExtra Omnes\u201c, und alle Nichtkardin\u00e4le verlassen den Raum. Noch einmal wird ein Eid abgelegt:<br \/>\n\u201eWir alle und jeder einzelne wahlberechtigte zu dieser Wahl des Papstes anwesende Kardinal versprechen, verpflichten uns und schw\u00f6ren, uns treu und gewissenhaft an alle Vorschriften zu halten, die in der Apostolischen Konstitution Papst Johannes Pauls II., Universi Dominici Gregis, vom 22. Februar 1996 enthalten sind. Ebenso versprechen wir, verpflichten wir uns und schw\u00f6ren, da\u00df jeder von uns, wenn er durch Gottes F\u00fcgung zum Papst gew\u00e4hlt wird, sich bem\u00fchen wird, das munus petrinum des Hirten der Universalkirche in Treue auszu\u00fcben und unerm\u00fcdlich die geistlichen und weltlichen Rechte sowie die Freiheit des Heiligen Stuhles zu wahren und zu verteidigen. Vor allem aber versprechen und schw\u00f6ren wir, in bedingungsloser Treue und mit allen, seien es Kleriker oder Laien, Geheimhaltung \u00fcber alles zu wahren, was in irgendeiner Weise die Wahl des Papstes betrifft, und was am Wahlort geschieht und direkt oder indirekt die Abstimmungen betrifft; dieses Geheimnis in keiner Weise w\u00e4hrend oder nach der Wahl des neuen Papstes zu verletzen, au\u00dfer wenn vom Papst selbst eine ausdr\u00fcckliche Erlaubnis dazu erteilt worden ist. Gleicherma\u00dfen versprechen und schw\u00f6ren wir, niemals eine Einmischung, eine Opposition noch irgendeine andere Form zu unterst\u00fctzen oder zu beg\u00fcnstigen, wodurch weltliche Autorit\u00e4ten jeglicher Ordnung und jeglichen Grades oder irgendwelche Gruppen oder Einzelpersonen sich in die Papstwahl einzumischen versuchen sollten.\u201c (UDG 53)<br \/>\nDanach verl\u00e4sst auch der Zeremonienmeister die Sixtinische Kapelle, und sie wird versiegelt. Nach dem Verschlie\u00dfen der Kapelle fragt der Leiter des Konklaves, in diesem Jahr Kardinal Giovanni Battista Re, noch einmal, ob es noch Unklarheiten bez\u00fcglich des Verfahrens gibt. Danach geht es unverz\u00fcglich zum ersten Wahlgang.<br \/>\nGew\u00e4hlt werden kann grunds\u00e4tzlich jeder katholische m\u00e4nnliche getaufte Christ. De facto hat sich aber die Praxis herausentwickelt, nur einen der versammelten Kardin\u00e4le zum Papst zu w\u00e4hlen; das letzte Mal wurde im Sp\u00e4tmittelalter jemand gew\u00e4hlt, der nicht Mitglied des Kardinalskollegiums war.<\/p>\n<h2>Exkurs: Das Veto<\/h2>\n<p>In der Vergangenheit gab es die Praxis, Kandidaten durch ein Veto von der Wahl auszuschlie\u00dfen. So erhob sich 1721 Kardinal Althan w\u00e4hrend des Konklaves und erkl\u00e4rte, \u201eSeine Majest\u00e4t der Kaiser\u201c (\u00d6sterreichs) werde der Wahl des Kardinals Paolucci niemals zustimmen. Und Paolucci wurde daraufhin nicht gew\u00e4hlt. Von zehn Konklaven zwischen 1605 und 1903 ist ein solches Veto belegt. Kirchenjuristen stritten und streiten \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit eines Vetos, das \u00fcber einen beim Konklave vertretenen Kardinal von Spanien, Frankreich oder \u00d6sterreich erhoben wurde. Zuletzt wurde es von Kaiser Franz Josef I. 1903 gegen Kardinal Rampolla vorgebracht, die Emp\u00f6rung unter den Kardin\u00e4len war zwar gro\u00df, die Zustimmung f\u00fcr Rampolla stieg sogar, gew\u00e4hlt wurde aber ein anderer, Papst Pius X.. Dieser machte endg\u00fcltig Schluss mit dem Einfluss von au\u00dfen: Jeder Kardinal, der ein solches Veto einer politischen Macht vorbringe, sollte von da an exkommuniziert sein.<br \/>\nDie notwendige Mehrheit f\u00fcr eine g\u00fcltige Wahl besteht in zwei Dritteln der anwesenden W\u00e4hler; f\u00fcr den Fall, dass eine Teilung durch drei nicht glatt m\u00f6glich ist, ist f\u00fcr die G\u00fcltigkeit der Wahl eine Stimme zus\u00e4tzlich erforderlich (UDG 62).<\/p>\n<h2>Der Wahlgang<\/h2>\n<p>Bei jedem Wahlgang schreibt jeder Kardinal geheim auf einem Wahlzettel unter dem Satz Eligo in Summum Pontificem den Namen seines Kandidaten. Die Wahlzettel werden nacheinander in die mit einem Teller bedeckte Urne gegeben, dazu schreitet der Kardinal nach mit erhobener Hand nach vorne und wirft ihn ein. Dabei spricht er: \u201eIch rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gew\u00e4hlt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gew\u00e4hlt werden sollte.\u201d (UDG 66). Wahlhelfer, die unter den Kardin\u00e4len ausgelost worden sind, unterst\u00fctzen zum Beispiel kranke W\u00e4hler, es gibt sogar drei ebenfalls ausgew\u00e4hlte Infirmarii, die die Stimmen derer abholen, die krank in ihren Zimmern bleiben m\u00fcssen.<br \/>\nAlle Wahlzettel werden gemischt, gez\u00e4hlt, einzeln entfaltet, von den drei Wahlhelfern nacheinander eingesehen und dann vom dritten laut vorgelesen. Dann wird der Zettel beim Wort eligo gelocht und auf eine Schnur aufgezogen. Die Wahlpr\u00fcfer z\u00e4hlen und \u00fcberpr\u00fcfen die Niederschriften der Ergebnisse. Jede Unregelm\u00e4\u00dfigkeit macht sofort den Wahlgang ung\u00fcltig, und es muss neu gew\u00e4hlt werden.<br \/>\nDas bekannteste Element des Wahlvorgangs ist das Verbrennen der Wahlzettel, das nach jeweils zwei Wahlg\u00e4ngen erfolgen soll: So entsteht der ber\u00fchmte schwarze, nach dem letzten, erfolgreichen Wahlgang schlie\u00dflich wei\u00dfe Rauch. Jeden Tag (au\u00dfer dem ersten, wo es nur einen gibt) sollen vier Wahlg\u00e4nge abgehalten werden.<\/p>\n<h2>\u00dcbernahme des Amtes<\/h2>\n<p>Bei Annahme der Wahl, nach der der Leiter des Konklaves fragt, ist der Gew\u00e4hlte sofort Bischof von Rom mit allen Kompetenzen des Papstes. Alle Kardin\u00e4le bekunden ihren Gehorsam, und gemeinsam wird ein Dankgebet gesprochen. Erst dann verk\u00fcndet der Kardinalprotodiakon die Wahl und den Gew\u00e4hlten vom Balkon der Peterskirche aus: \u201eHabemus Papam!<\/p>\n<h3>Weitere Hinweise und Quellen<\/h3>\n<ul>\n<li>Audio (MP3): Motu proprio zum Wahlprozedere von Papst Benedikt XVI. von 25. Februar 2013<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-1653-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-25-Motu-proprio-zum-Wahlprozedere-von-Papst-Benedikt-XVI..mp3?_=1\" \/><a href=\"https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-25-Motu-proprio-zum-Wahlprozedere-von-Papst-Benedikt-XVI..mp3\">https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-25-Motu-proprio-zum-Wahlprozedere-von-Papst-Benedikt-XVI..mp3<\/a><\/audio><\/li>\n<li>Originaltext: <a title=\"Stefan v. Kempis, Motu proprio, Radio Vatikan, Artikel 668061\" href=\"http:\/\/de.radiovaticana.va\/news\/2013\/02\/25\/motu_proprio:_papst_erm\u00f6glicht_ein_vorziehen_des_konklaves\/ted-668061\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Stefan v. Kempis, Motu proprio, Radio Vatikan, Artikel 668061<\/a><\/li>\n<li>Originaltext: <a title=\"Extra Omnes - Das Wahlprozedere beim Konklave, Radio Vatikan, Artikel 667238\" href=\"http:\/\/de.radiovaticana.va\/news\/2013\/02\/22\/extra_omnes:_das_wahlprozedere_beim_konklave\/ted-667238\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Extra Omnes &#8211; Das Wahlprozedere beim Konklave, Radio Vatikan, Artikel 667238<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Papst Benedikt XVI. erg\u00e4nzt Wahlprozedere (UDG) durch Motu proprio Der scheidende Papst hat am Montag, 25. Februar\u00a0ein \u201eMotu Proprio\u201c ver\u00f6ffentlicht, in dem er die Regeln f\u00fcr die kommende Papstwahl pr\u00e4zisiert. 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