{"id":1470,"date":"2013-02-12T16:27:00","date_gmt":"2013-02-12T15:27:00","guid":{"rendered":"http:\/\/ifit.ch\/?p=1470"},"modified":"2021-06-22T16:35:21","modified_gmt":"2021-06-22T14:35:21","slug":"mit-seiner-entscheidung-zum-rucktritt-hat-papst-benedikt-xvi-eine-bresche-geschlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/website.ifit.li\/?p=1470","title":{"rendered":"Mit seiner Entscheidung zum R\u00fccktritt hat Papst Benedikt XVI. eine Bresche geschlagen"},"content":{"rendered":"<h1>Interview mit P. Markus Graulich, Kirchenrechtler und Richter an der Rota<\/h1>\n<p><a href=\"https:\/\/ml2mintiuscj.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Praelat-Markus-Graulich.jpg\"><img data-opt-id=973966773  fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-38179\" src=\"https:\/\/ml2mintiuscj.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Praelat-Markus-Graulich.jpg\" alt=\"\" width=\"320\" height=\"180\" srcset=\"https:\/\/ml2mintiuscj.i.optimole.com\/w:320\/h:180\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Praelat-Markus-Graulich.jpg 320w, https:\/\/ml2mintiuscj.i.optimole.com\/w:300\/h:169\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Praelat-Markus-Graulich.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 320px) 100vw, 320px\" \/><\/a>Benedikt XVI. hat als erster Papst in der neueren Kirchengeschichte von seinem Recht zur\u00fcckzutreten Gebrauch gemacht. Das Kirchenrecht kennt diesen Schritt, und dennoch bleiben einige Fragen offen, etwa, welchen Status eigentlich ein zur\u00fcckgetretener Papst in der Kirche hat. Dazu Pater Markus Graulich, Kirchenrechtler und Richter an der r\u00f6mischen Rota: \u201eIch denke, er ist der zur\u00fcckgetretene Papst, der emeritierte Bischof von Rom, aber wie tritt er noch auf? Das ist ungekl\u00e4rt. Ich wurde gestern etwa gefragt: Bleibt er unfehlbar? Das bleibt er nicht, denn das ist eine Sache, die nicht an die Person gebunden ist, sondern an das Amt; das Amt hat er nicht mehr inne, und so hat er auch nicht mehr dieses Charisma, diese Geistesgabe.\u201c\u00a0<!--more-->Bis zum 28. Februar, gut zwei Wochen noch, bleibt Benedikt im Amt. Es handelt sich dabei nicht um eine Art vorgezogene Sedisvakanz, erkl\u00e4rt Graulich.<br \/>\n\u201eDer Papst k\u00f6nnte jetzt beispielsweise noch seine Enzyklika \u00fcber den Glauben ver\u00f6ffentlichen, die ja, wie man h\u00f6rt, bereits fertig ist. Er wird bestimmt noch Ernennungen vornehmen, gestern ist ja auch eine erfolgt; er kann alle Akte des Pontifikates noch setzen, er wird nat\u00fcrlich noch die Exerzitien machen wie sie vorgesehen waren, da f\u00e4llt eine Woche weg, aber: Er ist bis 28. Februar 20 Uhr, warum auch immer 20 Uhr, im Amt.\u201c\u00a0Das gr\u00f6\u00dfte Risiko im Fall eines Papstr\u00fccktritts ist eine m\u00f6gliche Kirchenspaltung. Papst Paul VI., erinnert sich Graulich, f\u00fcrchtete eine solche im Fall eines eventuellen R\u00fccktritts und h\u00e4tte aus diesem Grund sein Amt nur im aller\u00e4u\u00dfersten Notfall niedergelegt.<br \/>\n\u201eNat\u00fcrlich ist es eine Frage, wie Papst Benedikt das gestalten wird und wie zur\u00fcckgezogen er leben wird. Es funktioniert ja auch in den Di\u00f6zesen, wo man akzeptiert, dass ein Altbischof hin und wieder einmal zu sehen ist, aber sich nicht einmischt. Ich k\u00f6nnte mir vorstellen, dass der Papst sich noch radikaler zur\u00fcckzieht, dass er gar nicht mehr auftreten wird. Rechtlich ist es kein Problem, die Probleme sind eher emotionaler und nichtrationaler Natur. Es kommt auch darauf an, wie der Abschied gestaltet wird, ob es da noch eine Feier geben wird. Es k\u00f6nnte eine liturgische Feier geben, wo er die Insignien, die bei der Amts\u00fcbernahme \u00fcberreicht wurden, auf den Altar legt und dann einfach weggeht. Es wird irgendeine Form noch geben m\u00fcssen, die uns auch optisch verstehen l\u00e4sst: Er ist jetzt nicht mehr Papst.\u201c<br \/>\nEigene kirchenrechtliche Verordnungen, um der Gefahr der Spaltung vorzubeugen, braucht es aus Graulichs Sicht aber nicht,\u00a0\u201eweil sowohl das Kirchenrecht diesen Schritt in der Weise, wie er geschah, vorsieht: also frei und ungezwungen. Genauso sieht die Wahlkonstitution ,Universi Dominici Gregis\u2018 die Vakanz des Apostolischen Stuhles durch den Tod des Papstes oder seinen R\u00fccktritt vor; jeder, der vern\u00fcnftig denken kann, muss das hinnehmen und muss diesen Schritt akzeptieren, sosehr der Schritt zu bedauern ist.\u201c<br \/>\nMit seiner Entscheidung zum R\u00fccktritt hat Papst Benedikt nach Graulichs Ansicht eine Bresche geschlagen: Jeder Papst, der nach ihm kommt, kann sich auf Benedikts R\u00fccktritt berufen. Das hat Auswirkungen nicht nur auf das kommende Konklave, sondern auch auf alle zuk\u00fcnftigen, glaubt der Kirchenrechtler.<br \/>\n\u201eDie Kardin\u00e4le k\u00f6nnen auch einen j\u00fcngeren zum Papst w\u00e4hlen und m\u00fcssen nicht denken, den haben wir jetzt 30 Jahre. sondern der kann dann mit 75 oder mit 80 sagen, gut, jetzt ist es genug, nun l\u00e4sst du, Herr, deinen Knecht in Frieden scheiden; er hat immer diesen Pr\u00e4zedenzfall der j\u00fcngeren Geschichte. F\u00fcr einen Nachfolger hat er damit vieles leichter gemacht.\u201c\u00a0Dass dadurch geradezu ein Druck auf alle folgenden P\u00e4pste entsteht, das Amt aus allerlei m\u00f6glichen Gr\u00fcnden zur\u00fcckzulegen, glaubt Graulich nicht.<br \/>\n\u201eIch denke, das ist in der heutigen Gesellschaft ein normaler Prozess, dass Menschen von ihren \u00c4mtern zur\u00fccktreten.\u201c<\/p>\n<h3>Weitere Hinweise und Quellen<\/h3>\n<ul>\n<li>Audio (MP3): Papst Benedikt XVI. R\u00fccktritt aus kirchenrechtlicher Sicht vom 12. Februar 2013<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-1470-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-12-Papst-Benedikt-XVI.-Ruecktritt-aus-kirchenrechtlicher-Sicht.mp3?_=1\" \/><a href=\"https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-12-Papst-Benedikt-XVI.-Ruecktritt-aus-kirchenrechtlicher-Sicht.mp3\">https:\/\/website.ifit.li\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/2013-02-12-Papst-Benedikt-XVI.-Ruecktritt-aus-kirchenrechtlicher-Sicht.mp3<\/a><\/audio><\/li>\n<li>Originaltext (Link vergriffen): Gudrun Sailer, Radio Vatikan, Artikel 664264<\/li>\n<li>Radio Vatikan Archiv: <a href=\"https:\/\/www.archivioradiovaticana.va\/storico\/2013\/02\/12\/der_papstr%C3%BCcktritt_aus_kirchenrechtlicher_sicht_\/ted-664264\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Papstr\u00fccktritt aus kirchenrechtlicher Sicht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit P. 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